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Semesterbeiträge an der hsg

An der Hochschule für Gesundheit sind jeweils vor Beginn eines jeden Semesters (zum Zeitpunkt der Einschreibung oder des Rückmeldezeitraums) von den Studierenden Semesterbeiträge zu entrichten. Dieser ist pro Semester bzw. Halbjahr fällig und ist jeweils 4-6 Wochen vor Beginn des nächsten Semesters zu überweisen.

Der Semesterbeitrag besteht zum Sommersemester 2012 ausschließlich aus dem Sozialbeitrag. Ein weiteres "Schulgeld" kommt nicht hinzu.

Die durch die Sozialbeiträge eingenommenen Gelder werden von der Hochschule in voller Höhe an die jeweiligen Partner weitergeleitet. Ausführliche Informationen zur Höhe des Sozialbeitrages sowie deren Verwendung finden Sie auf weiteren Seiten.

Informationen zur Kontoverbindung finden Sie hier ebenfalls wie Erklärungen zum Verwendungszweck.

 

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