

Hochschule für Gesundheit
University of Applied Sciences
Universitätsstraße 105
D-44789 Bochum
Studierendenservice:
Christian Mücke
(Leitung Studierendenservice)
Tel.: +49 (0) 234 77727-369
E-Mail
Nadine Kruppa
(Studierendenservice)
Tel.: +49 (0) 234 77727-374
E-Mail

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Christian Mücke
(Leitung Studierendenservice)
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Der von Ihnen zur Einschreibung gezahlte Semesterbeitrag ist, wie das Wort bereits erahnen lässt, je Semester fällig. Um sicher zu gehen, dass Sie auch im darauf folgenden Semester Ihr Studium fortsetzen möchten, werden Sie zum Ende des vorhergehenden Semesters zur Rückmeldung aufgefordert.
Im Folgenden finden Sie hier weitere ausführliche Informationen zu einzelnen Schritten im Rückmeldeverfahren: Aufforderung, Zahlungseingang / Rückmeldefrist sowie zur Erinnerung / Mahnung
Zum Zweck der Zahlungsaufforderung sendet Ihnen der Studierendenservice der hsg jeweils eine Rückmeldeaufforderung (an Ihre hsg-Mail) zu. Dies erfolgt zur Rückmeldung zu einem Wintersemester meist im Juni/Juli und zu einem Sommersemester meist im Dezember/Januar.
In dieser Aufforderung sind – wie zum Zeitpunkt Ihrer Einschreibung – zu finden:
Ihnen stehen dann nach der Aufforderung mindestens 4 Wochen zur Zahlung des Semesterbeitrages zur Verfügung - dies können Sie bereits für sich auf Grund der o.g. Daten frühzeitig einplanen.
Der Eingang Ihres Semesterbeitrages für das kommende Semester wird dann in unserem System verbucht – Sie sind damit zurückgemeldet. Dieser Vorgang wiederholt sich solange, bis Sie entweder erfolgreich Ihr Studium an der Hochschule für Gesundheit absolviert haben oder aus anderen Gründen die Hochschule verlassen haben.
Sollte es im Laufe Ihres Studiums vorkommen, dass bis zur Rückmeldefrist kein Zahlungseingang zu Ihrer Matrikelnummer verbucht werden konnte, werden Sie von Seiten des Studierendenservice ein weiteres Mal an die erforderliche Zahlung erinnert. Bei Zahlungen, die uns nach Ablauf dieser Rückmeldefrist erreichen, ist gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen und Gebühren an der Hochschule für Gesundheit zusätzlich ein Säumniszuschlag in Höhe von 15,00 Euro zu entrichten.
In dieser zweiten Zahlungsaufforderung wird Ihnen eine weitere Frist zur Zahlung des Semesterbeitrages genannt. Geht innerhalb dieser Frist der ausstehende Beitrag zusammen mit dem Säumniszuschlag an der Hochschule für Gesundheit ein, werden Sie ordnungsgemäß zum kommenden Semester zurückgemeldet. Ist auch bis zu dieser Frist der erforderliche Beitrag nicht zu Ihrer Matrikelnummer eingegangen, werden Sie von Amts wegen zum Ende des Semesters (zu dem Sie noch ordnungsgemäß zurückgemeldet waren) exmatrikuliert.
Wichtig
Um diese negativen Folgen zu verhindern, ist es wichtig, dass Sie generell per hsg-Mail erreichbar sind und den Ihnen von der Hochschule für Gesundheit zugesandten Informationen die dementsprechende Beachtung schenken.