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Caritas Dortmund stiftet Studienstipendien für Pflegestudierende

Kategorie:DPW

Stipendium setzt Zeichen: Langzeitpflege braucht Pflegefachkräfte mit Bachelorabschluss.

Eine gute Nachricht zum Jahresausklang: Nachdem bereits zwei Kooperationspartner aus dem Klinikbereich im primärqualifizierenden Pflegebachelorstudiengang Studierende aktiv finanziell unterstützen, wird jetzt mit der Caritas Dortmund erstmalig ein Praxispartner der Langzeitpflege jährlich an Studierende der HS Gesundheit Stipendien vergeben, die in Höhe der regulären Ausbildungsvergütung in der Pflege liegen.

Seit 2020 besteht im Department für Pflegewissenschaft die Möglichkeit, im Rahmen eines primärqualifizierenden Studiums sowohl die Berufszulassung als auch den Bachelorabschluss der Pflege zu erwerben. Die hochschulische Qualifikation zur Pflegefachfrau bzw. -mann B.Sc. ist nun eine von zwei regulären Ausbildungsmöglichkeiten, die das Berufsgesetz vorsieht. Anders als während de relf Jahre Modellstudiengänge gehen die Studierenden nun ein Ausbildungsverhältnis mit einem Träger der praktischen Ausbildung dabei nicht ein. Sie haben jetzt einen Praktikant*innenstatus für die mindestens 2.300 Stunden praktische Ausbildung, die nach dem neuen Berufsgesetz nicht vergütet werden.

Für Studierende ergibt sich an manchen Standorten daraus eine Jahresstruktur, die nur einen Freiraum von 30 Werktagen gewährleistet, wobei diese Tage zum Teil zum Lebensunterhalt genutzt werden müssen. Viele Studierende arbeiten während des Studiums und außerhalb der Praxisstunden zusätzlich in Einrichtungen der Pflege als Hilfskräfte. Diese prekäre Situation ist in mehreren Studierendenbefragungen deutlich geworden und zum Teil selbst den Trägern der praktischen Hochschulausbildung zu Beginn nicht deutlich geworden.

„Als mich eine Studierende fragte, ob Sie in der Praxisphase in der ambulanten Pflege auch am Wochenende arbeiten müsse, bin ich stutzig geworden“, sagt Herr Armin Deutsch von der Caritas Dortmund. „Zuerst dachte ich, sie wolle einfach frei haben aber dann wurde klar, dass sie an den Wochenenden für den Lebensunterhalt zusätzlich eine Pflegehilfskraftstelle hat. Da dachte ich sofort, da muss man was tun.“

Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wird die Vergütung der Praxis im Pflegestudium angestrebt. Hierzu soll es im Sommer 2023 einen Gesetzesentwurf geben. Bis dahin könnte das Land NRW einspringen. Aber beides geht nicht von heute auf morgen. „Daher ist es ein sehr positives Zeichen, wenn Träger der praktischen Hochschulausbildung auch ohne staatliche Refinanzierung sich hier engagieren“, so Professor Markus Zimmermann der Dekan des Departments für Pflegewissenschaft. „Und es ist zusätzlich von Bedeutung, wenn dies jetzt auch in der Langzeitpflege als Herausforderung zur Schaffung von besserer Pflegequalität verstanden wird“.

Zu sehen sind (v.l.n.r): Jessica Ballweber (Koordinatorin ambulanter Bereich), Svenja von Essen (Leiterin ambulanter Bereich), Prof. Markus Zimmermann (Dekan HSG), Armin Deutsch (Leiter Sozialstation), Kirsten Eichenauer-Kaluza (Leiterin stationäre Altenhilfe) und Alexandra Dorn (Ausbildungskoordinatorin) bei einem Besuch an der Hochschule für Gesundheit in Bochum. Foto: HS Gesundheit/jmj

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