Das neue Hochschulgesetz sieht vor, dass das Promotionskolleg nach positiver Begutachtung durch den Wissenschaftsrat das Promotionsrecht zu verleihen ist. Nach Angaben der ‚Hochschule NRW – Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen e.V.‘ wären in NRW erstmals Promotionen an einem von den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften getragenen Promotionskolleg möglich, ohne dass eine zwingende institutionelle Beteiligung der Universitäten vorgeschrieben ist.
„Das freut mich außerordentlich“, erklärte Prof. Dr. Anne Friedrichs, Präsidentin der hsg Bochum, „da unsere Professor*innen, die Mitglied im Graduierteninstitut sind, künftig selbstständig und ohne zwingend notwendige Beteiligung einer Universität Promotionen durchführen können.“ Diese Entscheidung des Landtags sei für die Hochschule für Gesundheit, an der Fächer angeboten werden, die bislang nicht oder nur an ganz wenigen Universitäten in Deutschland zu finden sind, besonders wichtig.
Prof. Dr. Marcus Baumann, Vorsitzender der Landesrektor_innenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, erklärte: „NRW setzt damit auf ein innovatives Modell der Promotion, das bundesweit Vorbildcharakter haben kann. Damit wird der Entwicklung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und insbesondere ihrer gestiegenen Forschungsleistung endlich angemessen Rechnung getragen.“
Prof. Dr. Martin Sternberg, Vorsitzender des Graduierteninstituts NRW, betont die hohen qualitativen Ansprüche, die mit der Gesetzesänderung verbunden sind: „Das Promotionskolleg wird sich in einer strengen wissenschaftsgeleiteten Begutachtung bewähren müssen und ist somit im Falle einer positiven Beurteilung über jeden Zweifel an der wissenschaftlichen Qualität erhaben.“
Hier geht es zur Pressemitteilung der Landesrektor_innenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.