200,- Euro Energiepreispauschale
Die Bundesregierung hat Ende 2022 beschlossen, u.a. Studierenden auf Antrag eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 Euro (steuerfrei) auszuzahlen, um sie angesichts der höheren Belastungen durch gestiegene Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel zu entlasten.
Am 21. Dezember 2022 ist hierzu das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) in Kraft getreten. Im Februar wurde die Seite einmalzahlung200.de bereits freigeschaltet. Seitdem bietet die Seite hilfreiche Informationen für die zu erwartenden Antragsberechtigten - deutschlandweit ca. 3,5 Millionen Menschen aus über 4.000 Ausbildungsstätten.
Nach Abschluss aller Vorbereitungen ist dort seit dem 15. März 2023 auch die Antragstellung möglich. Außerdem wird dort der aktuelle Stand von Antragstellungen und Auszahlungen veröffentlicht.
Lesen Sie aufmerksam die ausführlichen Infos zu den folgenden Themen:
Wichtig:
Seit dem 15.03.2023 stehen allen Antragsberechtigten Zugangscode und PIN im Onlinecampus bereit!
Ausgabe der Zugangsdaten
Antragsberechtigte wurden ab 6:00 Uhr per Mail informiert, die Zugangsdaten stehen im Onlinecampus bereit
Start der Antragstellung
Die deutschlandweite Antragstellung wurde freigegeben
Frist zur Antragstellung
Nach dem 30.09.2023 besteht gem. EPPSG kein Anspruch mehr.
Wer ist antragsberechtigt?
Das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) regelt, welche Personengruppen antragsberechtigt sind. Mit Blick auf unsere Hochschule ist hier vor allem relevant: Anspruchsberechtigt sind Studierende, die mit Stichtag zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Gemäß dem EPPSG nicht berechtigt sind hingegen u.a. Gasthörer*innen sowie Zweithörer*innen.
Personen, die erst nach dem 01.12.2022 (bspw. erst zum Sommersemester 2023) eingeschrieben wurden, sind gemäß dem EPPSG ebenfalls nicht antragsberechtigt.
Grundsätzlich endet die Berechtigung zum 30.09.2023 - danach ist gemäß EPPSG keine Antragstellung mehr möglich.
Wie funktioniert das Verfahren?
Für eine erfolgreiche Antragstellung auf einmalzahlung200.de benötigen Studierende neben einer BundID auch zwingend einen persönlichen Zugangscode, sowie optional eine dazugehörige PIN. Beide Zugangsdaten erhalten Sie durch die Hochschule.
Damit Sie einen Antrag stellen können, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:
Schritt 1 - BundID-Konto einrichten
Hinweise:
Eine Antragsstellung auf einem anderem Weg, als online über einmalzahlung200.de ist ausgeschlossen.
Die Antragstellung ist gemäß dem EPPSG maximal bis zum 30.09.2023 möglich (Ausschlussfrist).
Schritt 1 - BundID-Nutzerkonto einrichten
Falls Sie noch nicht über eine BundID verfügen, ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Zur Erstellung eines Kontos werden derzeit vier verschiedene Alternativen zur Identifikation angeboten:
- Variante 1: Sie nutzen die Online-Funktion Ihres Personalausweises
- Variante 2: Sie nutzen den elektronischen Aufenthaltstitel bzw. Ihre eID
- Variante 3: Sie nutzen Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat
- Variante 4: Sie nutzen die Basisregistrierung mit selbst gewählten Benutzernamen, Passwort und (private!) E-Mail-Adresse.
Wichtig:
Benutzernamen und Passwort zu Ihrer BundID-Registrierung benötigen Sie für Ihre spätere Antragstellung im Schritt 3.
Hinweise zur Schreibweise:
Eine reibungslose Auszahlung der Energiepreispauschale ist nur möglich, wenn Ihre Daten in Ihrem BundID-Konto mit den persönlichen Daten aus dem HIS-Onlinecampus übereinstimmen. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie prüfen, welche Daten im Onlinecampus gespeichert sind und sich diese nicht mit denen Ihres BundID-Kontos unterscheiden.
Im Onlinecampus können Sie alle antragsrelevanten Daten (Vorname/n, Nachname und Geburtsdatum) einsehen, die im System gespeichert sind und bereits an die zuständige Stelle übermittelt wurden.
Konto erstellen
Nutzen Sie nun die Möglichkeit zur BundID-Registrierung
Hinweise zur Variante 4:
Entscheiden Sie sich für die Variante 4, so beachten Sie bitte:
- bei der späteren Antragstellung über einmalzahlung200.de ist dann zusätzlich die Angabe Ihrer PIN erforderlich - diese erhalten Sie im Schritt 2.
- Geben Sie bitte im Laufe Ihrer BundID-Registrierung in jedem Falle eine private E-Mail-Adresse an - nicht die hochschulweite Mail-Adresse (mit der Endung "...@hs-gesundheit.de").
Schritt 2 - Ihre Zugangsdaten abrufen
Das Verfahren sieht vor, dass die Hochschule Ihnen zum Start des Verfahrens Ihre persönlichen Zugangsdaten für die EPPSG-Antragstellung zur Verfügung stellen.
Die Daten stehen Ihnen seit dem 15. März im HIS-Onlinecampus bereit.
Antragsberechtigte wurden zeitgleich per E-Mail informiert.
Loggen Sie sich dazu mit Ihrem Hochschul-Account in das Portal der Hochschule ein, klicken Sie im Portal auf "HIS-Onlinecampus". Nach Ihrem Login finden Sie direkt auf der Startseite im Onlinecampus erste Hinweise zur Energiepreispauschale.
Außerdem werden Ihnen dort Ihre persönlichen Daten angezeigt:
- Ihren persönlichen EPPSG-Zugangscode,
- Ihre optionale PIN (benötigen Sie im Falle von Variante 4) sowie
- die von uns übermittelten Daten zu Ihrer Person (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) - siehe Datenschutz.
Login ins Portal
Nutzen Sie hier die Möglichkeit zum Login: portal.hs-gesundheit.de
Sehen Sie dann im Onlinecampus Ihre persönlichen Zugangsdaten.
Hinweis zur PIN
Die optionale PIN benötigen Sie in dem Fall, wenn Sie sich bei der BundID-Registrierung für die Variante 4 entschieden haben (Basisregistrierung ohne elektronischen Ausweis oder ELSTER-Zertifikat).
Schritt 3 - Ihre Antragstellung starten
Erst nach einer BundID-Registrierung sowie nach Erhalt der persönlichen Zugangsdaten können Sie mit der Antragstellung starten. Dabei werden Sie gebeten, auf der ersten Seite folgende Daten anzugeben:
- Ihren persönlichen Zugangscode,
- Bundesland der Ausbildungsstätte bzw. der Hochschule (=Nordrhein-Westfalen)
- sowie Ihre PIN (optional, im Falle von Variante 4)
Zur Hilfestellung können Sie im Onlinecampus Ihren 36-stelligen Zugangscode komfortabel in die Zwischenablage kopieren. So können händische Fehleingaben bei der Antragstellung vermieden werden.
Antrag stellen
unter www.einmalzahlung200.de
Eingabe des Codes
- Die Eingabe erfolgt inkl. der Minuszeichen,
- Buchstaben sind immer klein,
- "0" ist Null.
BundID-Authentifizierung
Im nächsten Schritt ist die Anmeldung mit Ihrer BundID erforderlich. Wählen Sie hierzu eine der Varianten: Online-Ausweis, Europäische eID, ELSTER-Zertifikat oder Benutzername / Passwort (im Falle von Variante 4).
Nach erfolgreicher Authentifizierung mit Ihrer BundID können Sie nun den Antrag stellen. Hierzu sind weitere Angaben erforderlich:
Neben der Kontrolle von Vorname, Nachname, und Geburtsdatum ist hier auch die Eingabe von Ihrem Geburtsort sowie Ihrer Kontoverbindung nötig, auf die das Geld überwiesen werden soll.
Datenübermittlung
Die Angaben Vorname(n), Nachname und Geburtsdatum wurden vorab durch die Hochschule an das Antragssystem übermittelt - siehe Datenschutz.
Basis dieser Datenlieferung ist der Sachstand aus dem HIS-Onlinecampus. Achten Sie darauf, dass die von der Hochschule gemeldeten Daten mit denen von Ihnen eingegebenen Daten übereinstimmen.
Abschluss Ihrer Antragstellung
Zum Ende werden von Ihnen einige Bestätigungen bzw. Erklärungen gefordert. Diese betreffen u.a. die Richtigkeit Ihrer Angaben sowie Angaben zu Ihrem Wohnsitz am 1.12.2022. Dann kann der Antrag abgeschickt werden. Im Nachgang wird Ihnen der aktuelle Status sowie Ihre persönliche Antragsnummer angezeigt.
Über Statusänderungen werden Sie über die E-Mail-Adresse informiert, die Sie bei der Registrierung der BundID angegeben haben.
Im Falle einer Bewilligung erhalten Sie einen Bescheid an diese E-Mail-Adresse, parallel erfolgt die Auszahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.
private E-Mail nutzen
Bei der E-Mail, die Sie zur Registrierung bzw. Nutzung der BundID nutzen, soll es sich um eine private E-Mail-Adresse handeln - nicht um die hochschulweite Mail-Adresse (mit der Endung "...@hs-gesundheit.de").
Fragen und Antworten / FAQ
Ihnen stehen eine Vielzahl von Informationsquellen zur Verfügung, wo Ihre offenen Fragen beantwortet werden können:
- Das Portal einmalzahlung200.de bietet Ihnen viele Informationen zu Berechtigung, Antragstellung, Einrichtung der BundID, etc.
- Außerdem wurde dort eine sehr ausführliche FAQ-Liste bereitgestellt.
- Hinzu kommt die Möglichkeit auf diesen Seiten ein Kontaktformular auszufüllen, um Ihre Fragen zu adressieren.
- Zusätzlich hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Info-Seite dazu veröffentlicht.
Beachten Sie, dass es bei der Menge von 3,5 Mio. Antragsberechtigten vorkommen kann, dass die Internetseiten zur Beantragung bzw. zur Registrierung der BundID zum Start des Verfahrens stark ausgelastet sein könnten.
Kostenfreie Hotline
Der Bund stellt zusätzlich eine kostenfreie Info-Hotline zur Verfügung:
Info-Hotline +49 800 2623 003
Erreichbarkeit:
- DI bis DO von 8 bis 16 Uhr
- FR von 8 bis 12 Uhr.
Informationen zum Datenschutz
Oben wurde bereits ausführlich beschrieben, welche Zielgruppe im Rahmen des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG) Anspruch auf eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 200 EUR hat. Die Beantragung erfolgt nicht bei der Hochschule, sondern einzig über die zentrale Antragsplattform www.einmalzahlung200.de. Die Hochschule ist nicht Verantwortliche im Sinne des Datenschutzes für die Durchführung des Antragsverfahrens.
Damit es allen Antragsberechtigten jedoch möglich ist, dort erfolgreich einen Antrag zu stellen, wurde die Hochschule rechtlich verpflichtet, zu den jeweiligen Personen Vorname(n), Nachname sowie Geburtsdatum für die Antragsplattform zur Verfügung zu stellen.
Die Namen sowie das Geburtsdatum wurden mit Hilfe des Zugangsschlüssels (der Ihnen von der Hochschule zur Verfügung gestellt wird) verschlüsselt. Außerdem wurde der Hashwert des Zugangsschlüssels sowie die PIN (ebenfalls verschlüsselt) über das Ministerium an die zuständige Stelle übermittelt.
Mit der Bereitstellung der Daten von antragsberechtigten Personen an die zuständige Stelle wurde außerdem bestätigt, dass diese am 01.12.2022 bei der Hochschule immatrikuliert waren und zum Kreis der berechtigten Personen gehören.
(Rechts-)Grundlagen
Die für Hochschulen zuständige Stelle in NRW ist gemäß §1 Abs. 1 der EPPSG-DVO die Bezirksregierung Köln.
Die folgende Rechtsgrundlagen verpflichten die Hochschulen zum Verfahren bzw. ermöglichen Ihnen eine erfolgreiche Antragstellung:
Art. 6 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 DS-GVO
in Verbindung mit § 2 Abs. 1 EPPSG
in Verbindung mit §§ 3 und 14 der NRW-Verordnung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalen-gesetzes (EPPSG-DVO)