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Antrag auf Erstattung

Sollten Sie im Zuge der Einschreibung bzw. Rückmeldung ggf. falsch / zu viel / doppelt überwiesen haben, nutzen Sie gerne den auf Sie zutreffenden Erstattungsantrag.

Der Säumniszuschlag (im Falle einer verspäteten Rückmeldung / Zahlung) in Höhe von 15,00 Euro ist generell nicht erstattungsfähig.

Lesen Sie sich bitte die folgenden Beschreibungen durch, so dass Sie den für Sie persönlich richtigen Antrag wählen. Der Antrag ist jeweils auf ein bestimmtes Semester (Winter-/ Sommersemester) bzw. eine bestimmte Fallgruppe bezogen, da sich in der Regel die zu zahlenden bzw. zu erstattenden Beiträge je Semester sowie weitere Regelungen unterscheiden.

Reichen Sie den Antrag bitte (gut leserlich) ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben im Studierendenservice ein, insbesondere nachdem Sie sorgfältig die im Antrag befindlichen Hinweise (Seite 1 des Antrages) gelesen haben:

Antrag zum Wintersemester 2023/24

Um sich gezahlte (Rest-)Beiträge aus dem Wintersemester 2023/24 erstatten zu lassen nutzen Sie gerne diesen Antrag:

Erstattungsantrag zum WiSe 2023/24 (PDF)

Antrag zum Sommersemester 2024

Um sich gezahlte (Rest-)Beiträge aus dem Sommersemester 2024 erstatten zu lassen nutzen Sie gerne diesen Antrag:

Erstattungsantrag zum SoSe 2024 (PDF)

 


Hier finden Sie weitere Hinweise zu Ihrem Studierendenausweis, insbesondere zur

Auszahlung des (Rest-)Guthabens

Auf den Studierendenausweisen / Chipkarten steht Studierenden unter anderem die Funktion der "elektronischen Geldbörse" zur Verfügung. Das in der Geldbörse verfügbare Guthaben steht dann für viele AKAFÖ-Anwendungsgebiete bereit, u.a. Cafeterien/Mensen, Snack-Automaten, Kopierer, Waschmaschinen in Studentenwohnheimen.

Im Zuge der Exmatrikulation ist es jedoch erforderlich, den Studierendenausweis zusammen mit dem entsprechenden Antrag im Studierendenservice einzureichen.

Sollte sich auf Ihren Studierendenausweis zu diesem Zeitpunkt jedoch noch ein Restguthaben auf der "elektronischen Geldbörse" befinden, finden Sie hier

Informationen zur Auszahlung dieses Restguthabens

 

WICHTIG!!!

Sollten Sie eine (anteilige) Erstattung im Zuge einer Exmatrikulation beantragen, so ist zusätzlich zum Erstattungsantrag auch der Antrag auf Exmatrikulation einzureichen!

Allein der Antrag auf Erstattung reicht für eine Exmatrikulation nicht aus!

Hier finden Sie weitere Informationen

zur Exmatrikulation

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