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Foto: Studierende in einer Lernsituation
Unsere Studiengänge

Im Hauptverfahren habe ich keinen Platz bekommen!

Bewerber*innen, die im Hauptverfahren (bzw. nach Ablauf der Vergabe über hochschulstart.de) keine Zulassung erhalten konnten, haben weiterhin die Möglichkeit eine Zusage zu erhalten.

Durch die Teilnahme an ggf. stattfindenden Nachrückverfahren könnte man trotzdem noch eine Zulassung erhalten. Informieren Sie sich bitte ausführlich über diese Möglichkeiten.

Ein sogenanntes Losverfahren wird durchgeführt, wenn nach dem Haupt- und allen Nachrückverfahren noch Studienplätze frei sind. Dies setzt voraus, dass vorab allen Bewerber*innen aus dem Hauptverfahren und den folgenden Nachrückverfahren (vorausgesetzt, man hat sich dafür angemeldet!) ein Studienplatz angeboten wurde und die Annahmefrist abgelaufen ist.

Nachrückverfahren (NRV)

An dieser Stelle informieren wir Sie ausführlich über das Auswahlverfahren für NC-Studienplätze sowie die Nachrückverfahren. In dieser FAQ-Liste finden Sie außerdem Informationen zu der Frage "Wie erfolgt die Auswahl?" bei Bachelor- und Masterstudiengängen.

Die folgenden Hinweise treffen zu...

  • auf NC-Master-Studiengänge oder
  • auf das NC-Bachelor-Verfahren, was nach Ablauf der Vergabe durch hochschulstart.de (nach Ablauf der Koordinierungsphase im DOSV) folgt, sollten noch Studienplätze zur Verfügung stehen.

Wichtiger Hinweis

Für die Teilnahme an hochschulstart.de - bei einer Bewerbung um einen NC-Bachelor Studiengang - gilt: Innerhalb der Koordinierungsphase nehmen alle Bewerber*innen automatisch teil. Erst nach Ablauf dieser Phase über hochschulstart.de könnten sich ggf. Nachrückverfahren anschließen, die an der Hochschule selbst durchgeführt werden. Die Hochschule für Gesundheit nimmt nicht am "Koordinierten Nachrückverfahren" der Stiftung für Hochschulzulassung teil.

Die ausführlichen Informationen zum Nachrückverfahren haben wir wie folgt aufgeteilt - bitte nehmen Sie sich die nötige Zeit, um die Hinweise aufmerksam zu lesen:

Was ist ein Nachrückverfahren?

Nach Ihrer Bewerbung um einen Studienplatz in einem NC-Studiengang wird das Auswahlverfahren darüber entscheiden, welche Bewerber*innen eine Zusage erhalten können. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt "Wie erfolgt die Auswahl?" bei Bachelor- und Masterstudiengängen.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist

  • im Wintersemester in der Regel 15. Juli
  • im Sommersemester 15. Januar

finden noch einige Vorarbeiten und Systembereinigungen statt. Nach ca. 2 Wochen kann das Hauptverfahren stattfinden. Hier wird über die ersten Zulassungen und Ablehnungen entschieden. Das Ergebnis wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt, dies kann durch die Hochschule selbst oder im Falle von NC-Bachelor-Studiengängen durch hochschulstart.de erfolgen.

Wichtig:
Nach dem Ende der Koordinierung über hochschulstart.de können einzig Bewerbungen im DOSV-Status "abgelehnt" am hochschuleigenen Nachrückverfahren teilnehmen, Bewerbungen im DOSV-Status "ausgeschieden" ist dies jedoch nicht möglich.

Außerdem sind zwei Sachverhalte von besonderer Wichtigkeit:

  • Nicht jede*r Bewerber*in nimmt den Studienplatz auch an, nachdem er/sie eine Zulassung erhalten hat.
  • Nicht jede*r Bewerber*in hat nach Erhalt einer Ablehnung weiter Interesse an einem Studienplatz an unserer Hochschule und erklärt die Teilnahme am NRV.

Gründe könnten beispielsweise sein, dass die jeweilige Person in der Zwischenzeit eine Zulassung an einer anderen Hochschule erhalten oder sich das Interesse generell geändert hat. Konsequenz ist in jedem Fall, dass in weiteren Verfahren (den sogenannten Nachrückverfahren) offen gebliebene Studienplätze an weitere Bewerber*innen vergeben werden können. Dieses Nachrückverfahren verändert bzw. senkt (durch das weitere Zulassen von Bewerber*innen) die NC-Werte.

Alle Bewerber*innen müssen ihre Teilnahme an diesen Nachrückverfahren jeweils aktiv erklären. Im Folgenden finden Sie dazu ein Beispiel zum Nachrückverfahren (NRV).

Ein NRV-Beispiel

Die Bewerber*innen A, B und C (jeweils mit einem Abiturdurchschnitt von 2,0) bewerben sich um einen NC-Studienplatz im Bachelorstudiengang "Physiotherapie". Im Vergabeverfahren von hochschulstart.de können nur Bewerber*innen zugelassen werden, die einen Durchschnitt von 1,7 oder besser haben. Alle 3 Bewerber erhalten deshalb nach diesem Verfahren eine Ablehnung. Sollten im Nachgang trotzdem Studienplätze unbesetzt sein, so informiert die Hochschule.

In diesen Texten werden sie nochmals über die Möglichkeit der Beteiligung am 1. Nachrückverfahren / NRV informiert. Ihnen wird eine Frist ("Erklärungsfrist") gesetzt, innerhalb derer sie erklären müssen, ob sie am 1. NRV teilnehmen möchten.

  • Die Bewerber*innen A und B erklären innerhalb der Frist, dass sie weiterhin Interesse am Studium haben und am Nachrückverfahren beteiligt werden möchten. Dies erfolgt durch die Eingabe des Tokens (eine 37stellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben), der im Ablehnungsbescheid mitgeteilt wird.
  • Bewerber C reagiert nicht innerhalb der Erklärungsfrist. Somit kann er nicht am Nachrückverfahren teilnehmen, eine weitere Teilnahme am Verfahren ist somit ausgeschlossen.

Die Bewerber*innen A und B nehmen am 1. NRV teil. Nach der Durchführung des 1. NRV liegt der NC bei 1,9. A und B konnten leider erneut keine Berücksichtigung finden. Darüber werden sie erneut per E-Mail informiert. Sollten weitere offene Plätze in einem 2. NRV vergeben werden können, müssen A und B erneut aktiv werden und ihre Teilnahme am 2. NRV erklären. Hierzu wird ihnen erneut eine Erklärungsfrist gesetzt.

  • Bewerberin A gibt innerhalb der Erklärungsfrist an, dass sie am 2. NRV beteiligt werden möchte.
  • Bewerber B hat in der Zwischenzeit kein Interesse mehr an einem Studium an unserer Hochschule - vielleicht hat er bereits einen Studienplatz an einer anderen Hochschule erhalten oder hat sich für eine Ausbildung, ein FSJ oder einen Auslandsaufenthalt entschieden. Bewerber B reagiert demnach nicht innerhalb der Erklärungsfrist. Somit kann er nicht am 2. NRV teilnehmen, eine weitere Teilnahme am Verfahren ist ebenfalls ausgeschlossen.

Bewerberin A nimmt am 2. NRV teil. Die Auswahlgrenze hat sich durch das 2. NRV verschoben. Es konnten Bewerber*innen zugelassen werden, die einen NC von 2,1 oder besser vorweisen. Somit kann sich Bewerberin A im 2. NRV über eine Zulassung freuen und wird zur persönlichen Einschreibung eingeladen.

Fazit

Bitte beachten Sie deshalb folgende Informationen:

  • Bewerber*innen, die im Hauptverfahren bzw. nach Ablauf der Vergabe über hochschulstart.de keine Zulassung erhalten konnten, haben durch die Nachrückverfahren weiterhin die Möglichkeit eine Zusage zu erhalten.
  • Wenn offen gebliebene Studienplätze in einem Nachrückverfahren zu vergeben sind, müssen Bewerber*innen sich aktiv erklären und ihr Interesse an der Beteiligung am Nachrückverfahren mitteilen.
  • Für jedes Nachrückverfahren muss eine separate / erneute Erklärung Ihrerseits erfolgen. Hierzu werden Bewerber*innen - die sich zu dem Zeitpunkt noch im Verfahren befinden - per E-Mail informiert. 
  • Bewerber*innen, die uns ihre Beteiligung am jeweiligen Nachrückverfahren nicht innerhalb der Frist erklären, nehmen nicht weiter am Auswahlverfahren teil.

Aufgrund der zum Teil kurzfristigen Kommunikation ist Ihre Erreichbarkeit - insbesondere per E-Mail - von besonderer Bedeutung.

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