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Foto: Studierende in einer Lernsituation
Unsere Studiengänge

Bewerbung um zulassungsfreie Master-Studienplätze

Derzeit stehen die folgenden, zulassungsfreien Master-Studiengänge (=ohne NC) bereit, in die Studieninteressierte sich ohne die Teilnahme an einem Auswahlverfahren einschreiben können:

jeweils nur zum Wintersemester:

jeweils zum Sommer- und Wintersemester:


Sie haben Ihren Studienabschluss nicht in Deutschland absolviert?
Dann beachten Sie wichtige Hinweise zum Bewerbungsablauf (Umrechnung durch uni-assist erforderlich) und zur Bewerbungsfrist auf unserer Internetseite für Internationale Interessierte.

Hinweis:
Wir raten Ihnen dringend, vor dem Besuch des Portals die hier gegebenen Informationen aufmerksam zu lesen.

Gehen Sie erst dann zum

Portal der Online-Bewerbung

Information zum Bewerbungsablauf

Hier finden Sie nun weitere ausführliche Hinweise, wie die Einschreibung in diesen zulassungsfreien Studiengang erfolgt.

Zur Hilfestellung:
zulassungsfrei bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ...
- es keine beschränkte Kapazität an Studienplätzen bzw. keinen NC gibt,
- Interessierte nicht in Konkurrenz zu anderen Interessierten treten müssen,
- durch die Hochschule keine Rangfolge bzw. Rangliste erstellt werden muss.

Somit kann jede*r Interessierte (der/die die geltenden Studienvoraussetzungen nachweisen kann) eingeschrieben werden.

Auch die Einschreibung für die o.g. zulassungsfreien Studiengänge wird über das Portal für die Online-Bewerbung umgesetzt. Im Zuge dieser Einschreibung in einen dieser Studiengänge müssen Sie sich zunächst ...

  • als neue*r Benutzer*in im Online-Portal registrieren,
  • dort Ihren Studienwunsch im Portal angeben und
  • weitere Fragen während Ihrer Online-Bewerbung beantworten.

Hierbei werden Sie in einer der folgenden Schritte zum Upload / Hochladen von Dokumenten (als PDF) aufgefordert - nur so können Sie am weiteren Verfahren beteiligt werden. Die Master-Kommission ist auf diese Unterlagen angewiesen, um die fachliche Einschlägigkeit überprüfen zu können. Kann diese nicht bestätigt werden, kann keine Immatrikulation erfolgen.

Laden Sie hierbei keine Unterlagen oder unzureichende Unterlagen (Qualität der Scans nicht ausreichend, fehlende Dokumente, ...) hoch, so können Sie nicht am weiteren Verfahren teilnehmen. Der Upload muss bis zur finalen Abgabe Ihres Antrages innerhalb der Frist erfolgen.

Nachbesserungen / Korrekturen an diesen Uploads könnten Sie an Ihrem Antrag bis zum Ende der Einschreibfrist durchführen. Hierzu muss der Antrag zuerst zurückgezogen werden, erst dann ist er (und zeitlich die dazugehörigen Uploads) wieder bearbeitbar. Anschließend muss der Antrag erneut abgegeben werden, da er ansonsten im Status "in Vorbereitung" verbleibt und somit nicht am weiteren Verfahren teilnimmt.

Nachdem die Master-Kommission die Einschlägigkeit bestätigt hat, können Sie in der Regel zum Studium zugelassen werden. In weiteren Schritten...

  • nehmen Sie diesen Platz an,
  • durchlaufen die Online-Immatrikulation und beantworten dort weitere Fragen.
  • Außerdem laden Sie die erforderlichen Nachweise in Form von Datei-Uploads hoch (hier finden Sie weitere Hinweise zu dieser Online-Einschreibung) und
  • überweisen im weiteren Verlauf Ihren ersten Semesterbeitrag.

Ihr Antrag steht danach im Status "Immatrikulation beantragt".

Im Nachgang sichten wir die hochgeladenen Unterlagen und schreiben Sie - im Falle einer erfolgreichen Kontrolle und des erforderlichen Geldeingangs - in den Studiengang ein. Nach der erfolgreichen Einschreibung werden Sie automatisch von uns per E-Mail informiert.

Können die geforderten Unterlagen jedoch nicht in geeigneter Form bis zum Ende der Einschreibfrist vorgelegt werden, können Sie nicht immatrikuliert werden.

Fristen

29.Feb2024

für die freie Einschreibung zum SoSe 2024

31.Aug2024

für die freie Einschreibung zum WiSe 24/25

Bis zur Frist besteht die Möglichkeit zur Einschreibung in einen zulassungsfreien Master-Studiengang. Alle erforderlichen Unterlagen müssen bis dahin vollständig online eingereicht sein.

Mehr Infos

Abweichende Fristen

Für internationale Interessierte oder Deutsche mit einem ausländischen Studienabschluss können ggf. unterschiedliche Fristen und Bewerbungsabläufe gelten.

Erreichbarkeit des Studierendenservice

Auf dieser separaten Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den

Erreichbarkeiten des Teams

Checkliste

Bei der Registrierung und der Bewerbung/Einschreibung unterstützt Sie folgende Checkliste

Checkliste

FAQ

Studieninteressierte finden hier weitere Themen, die sie interessieren könnten und/ oder erste Fragen beantworten:

zur FAQ-Liste

Masterstudiengang "Bildung im Gesundheitswesen - Fachrichtung Pflege" (BIG)

Der Masterstudiengang schließt mit dem akademischen Grad Master of Arts (M.A.) ab und es handelt sich um ein Vollzeitstudium.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Der Unterricht erfolgt in deutscher Sprache. Studienstart erfolgt jeweils nur zum Wintersemester.

Inhaltliche Informationen zum Studiengang selbst (Studieninhalt, Studienverlauf, ...) sowie Kontaktmöglichkeiten der dazugehörigen Ansprechpartner*innen finden Sie hier:

Studiengang BIG


Wichtig:
In der Regel ist für den Zugang zum Master ein einschlägiger erster Bachelor- oder Diplom-Abschluss mit einer pflegepädagogischen Ausrichtung (Pädagogik, Didaktik der Pflegeberufe) oder verwandten Bereichen erforderlich.

Bewerber ohne einschlägigen pädagogischen (!) Bachelor-Abschluss können ausnahmsweise unter Auflagen zugelassen zu werden. Im Zuge eines 2-semestrigen Studiums zum "Quereinstieg" werden dort vorab die fehlenden pädagogischen Modulinhalte nachgeholt.

Voraussetzungen

Finden Sie hier auch noch einmal die ausführlich beschriebenen Voraussetzungen für den Masterstudiengang "Bildung im Gesundheitswesen - Fachrichtung Pflege / BIG".

Voraussetzungen BIG

Masterstudiengang Gesundheit und Diversity in der Arbeit

Seit dem Wintersemester 2018/19 kann der Masterstudiengang Gesundheit und Diversity in der Arbeit neben der Teilzeit-Variante (berufsbegleitend) auch in der Vollzeit-Variante an der HS Gesundheit studiert werden.

Ab dem Wintersemester 2024/25 sind beide Varianten zulassungsfrei.

Dieser Studiengang schließt mit dem akademischen Grad Master of Arts (M.A.) ab. Er startet nur jeweils zum Wintersemester.

Weitere Informationen

Inhaltliche Informationen zum Studiengang selbst (Studieninhalt, Studienverlauf, ...) sowie Kontaktmöglichkeiten der dazugehörigen Ansprechpartner*innen finden Sie hier:

Vollzeit-Variante

Teilzeit-Variante

 

Voraussetzungen

Finden Sie hier auch noch einmal die ausführlich beschriebenen Voraussetzungen für den Masterstudiengang Gesundheit und Diversity in der Arbeit:

Voraussetzungen GunDA

Masterstudiengang Management für Pflege- und Gesundheitsberufe (MPG)

Erstmalig zum Wintersemester 2023/24 konnte der Masterstudiengang Management für Pflege- und Gesundheitsberufe an der HS Gesundheit studiert werden.

Dieser Studiengang schließt mit dem akademischen Grad Master of Arts (M.A.) ab. Es handelt sich um ein Vollzeitstudium. Er startet jeweils zum Winter- und Sommersemester.

Der Zugang zum Masterstudiengang Management für Pflege- und Gesundheitsberufe (MPG) kann in der Regel erfolgen, wenn im Vorfeld ein Bachelorabschluss mit 210 ECTS-Kreditpunkten abgeschlossen wurde. Er ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch fürPersonen möglich, die einzig einen sechssemestrigen Bachelorabschluss (mit 180 ECTS-Kreditpunkten) abgeschlossen haben - ausführliche Informationen zu einer möglichen Anerkennung finden Sie in den Voraussetzungen beschrieben.

Inhaltliche Informationen zum Studiengang selbst (Studieninhalt, Studienverlauf, ...) sowie Kontaktmöglichkeiten der dazugehörigen Ansprechpartner*innen finden Sie hier:

Studiengang MPG

Voraussetzungen

Finden Sie hier auch noch einmal die ausführlich beschriebenen Voraussetzungen für den Masterstudiengang Management für Pflege- und Gesundheitsberufe:

Voraussetzungen MPG

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