Zum Hauptinhalt springen
Unsere Studiengänge

Anerkennung von (außer)hochschulischen Leistungen

Die Hochschule unterscheidet zwischen hochschulisch und außerhochschulisch erbrachten Lernergebnissen auf Grundlage von § 14 und 14a der Rahmenprüfungsordnungen der Hochschule.

Hochschulisch erbrachte Leistungen sind anerkennungsfähig, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen, die ersetzt werden sollen, kein wesentlicher Unterschied besteht. Außerhochschulische Kenntnisse sind anzuerkennen, wenn die anzuerkennenden Kenntnisse und Fähigkeiten den Prüfungsleistungen nach Inhalt und Niveau gleich sind.

Eine Anerkennung kann für Module gemäß der fachspezifischen Bestimmungen der jeweiligen Studiengänge erfolgen. Sofern es sich um Module handelt, die für die staatlichen Prüfungen relevant sind, sind evtl. zusätzlich Abstimmungen mit dem Gesundheitsamt oder der Bezirksregierung erforderlich.

Eine Anrechnung von außerhochschulischen Prüfungsleistungen darf in der Regel nicht mehr als 50 % der für den Studienabschluss erforderlichen ECTS-Punkte umfassen. Abschlussarbeiten können in der Regel nicht anerkannt werden.

Der Antrag (PDF) ist vollständig ausgefüllt mit Kopien der entsprechenden Nachweise im Prüfungsamt einzureichen.

Der Antrag auf Anerkennung ist frühestens nach erfolgter Einschreibung, spätestens jedoch vor Anmeldung zur jeweiligen Prüfung zu stellen.

Die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung trifft der jeweilige Prüfungsausschuss. Das Ergebnis wird Ihnen durch das Prüfungsamt mitgeteilt.

 

Bitte beachten Sie, dass Anerkennungsanträge für die Module GuS17 und GuS 18 (alte PO) bzw. GUS2.03 und GUS2.04 (neue PO) bis zum 01.11. im Prüfungsamt eingereicht werden müssen, um die rechtzeitige Bearbeitung vor Beginn der Anmeldefrist zur entsprechenden Modulabschlussprüfung im 1. Semester gewährleisten zu können.

Hinweis: Falls es Ihnen lediglich um die Anerkennung von Praxisstunden geht, wenden Sie sich bitte an den Studiengang.

 

Anrechnung von im Ausland erworbenen Leistungen

Eine Anerkennung von ERASMUS-Leistungen ist grundsätzlich möglich. Bevor Sie sich für eine Partnerhochschule im Ausland entscheiden, sollten Sie sich von den jeweiligen Auslandskoordinator*innen Ihres Studienbereiches beraten lassen.

Weitere Informationen zum Auslandsaufenthalt und Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen erhalten Sie auch von den Kolleg*innen des International Office.

Infos zum Auslandsstudium

Anerkennung von Leistungen des Staatsexamens

Prüfungen des Staatsexamens, die zur Erlangung der Berufszulassung führen, können nicht anerkannt werden. Alle Prüfungen des Staatsexamens müssen gemäß den Berufsgesetzen vor einem staatlichen Prüfungsausschuss absolviert werden.

Grundsätzlich ist die Beantragung der Anerkennung für die betreffenden Module möglich. Wird dem Antrag auf Anerkennung stattgegeben, müssen die betreffenden Module für die Erlangung der Berufszulassung im Rahmen der staatlichen Prüfungen jedoch erneut absolviert werden.

Anerkennung von Kompetenzen aus der beruflichen Ausbildung im Studiengang "Evidenzbasierung pflegerischen Handelns"

Im Bachelorstudiengang "Evidenzbasierung pflegerischen Handelns" (EpH) besteht die Möglichkeit, sich für die "Praxismodule Grundlagen der Pflege" pflegefachliche Kompetenzen anrechnen zu lassen. Es handelt sich hierbei um Leistungen aus einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung in  der Altenpflege, der Gesunheits- und Krankenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.

Es handelt sich bei diesen Modulen um unbenotete Prüfungsleistungen.

Sollten weitere Leistungen vorliegen, die Sie für weitere Module anerkennen lassen möchten, muss dies über das reguläre Anerkennungsvefrahren, das weiter oben beschrieben ist, erfolgen.

Antragsformular Anerkennung Praxismodule EpH (PDF)

Sollten weitere Leistungen vorliegen, die Sie für weitere Module anerkennen lassen möchten, muss dies über das reguläre Anerkennungsverfahren, das weiter oben beschrieben ist, erfolgen.

 

Anerkennung von Kompetenzen aus der beruflichen Ausbildung im Studiengang "Hebammenkunde nachqualifizierend"

Im Bachelorstudiengang "Hebammenkunde nachqualifizierend" (Hnq) besteht die Möglichkeit, sich für die "Grundlagen der Hebammenkunde" Qualifikationen aus der beruflichen Ausbildung der Hebammen, bzw. des Entbindungspflegers anrechnen zu lassen. Es handelt sich hierbei um Leistungen aus einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung der o.g. Gesundheitsfachberufe.

Zur Antragsstellung ist das Formular sowie ein Nachweis über die anzuerkennende Qualifikation im Prüfungsamt einzureichen. Eine Antragstellung hat vor der Anmeldung zum Modul zu erfolgen. Eine Anmeldung zum Module und zeitgleich eine Beantragung der Anerkennung sind nicht möglich!

Antragsformular Anerkennung Hnq (PDF)

Sollten weitere Leistungen vorliegen, die Sie für weitere Module anerkennen lassen möchten, muss dies über das reguläre Anerkennungsverfahren, das weiter oben beschrieben ist, erfolgen.

 

Anerkennung von Kompetenzen aus der beruflichen Ausbildung im Studiengang "Clinical Research Management"

Im Bachelorstudiengang "Clinical Research Management" (CRM) besteht die Möglichkeit, sich für die "Praxismodule Grundlagen der Pflege" pflegefachliche Kompetenzen anrechnen zu lassen. Es handelt sich hierbei um Leistungen aus einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung in einem der folgend aufgeführten Gesundheitsfachberufen:

  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
  • Altenpflege
  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Logopädie
  • Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische Laborassistenz
  • Medizinisch-technische Radiologieassistenz
  • Operationstechnische Assistenz
  • Pharmazeutisch-technische Assistenz
  • Medizinische/r Fachangestellte/r
  • Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Zur Antragsstellung ist das Formular sowie ein Nachweis über die anzuerkennende Qualifikation im Prüfungsamt einzureichen. Eine Antragstellung hat vor der Anmeldung zum Modul zu erfolgen. Eine Anmeldung zum Module und zeitgleich eine Beantragung der Anerkennung sind nicht möglich.

Antragsformular Anerkennung CRM (PDF)

Sollten weitere Leistungen vorliegen, die Sie für weitere Module anerkennen lassen möchten, muss dies über das reguläre Anerkennungsvefrahren, das weiter oben beschrieben ist, erfolgen.

 

Benötigen Sie noch weitere Informationen zum Anrechnungsverfahren?

Die Mitarbeiter*innen des Prüfungsamtes begleiten Sie während Ihres Studiums in allen organisatorischen Fragen.

Kontakt

E-Mail Prüfungsamt

Zentrale Durchwahl:

+49 234 77727-392

Adresse

Hochschule für Gesundheit
Gesundheitscampus 6 - 8
GC-8 Etage 1 / Raum 1211, 1215, 1219
44801 Bochum

Sprechzeiten

Montag
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag
13:30 - 16:00 Uhr

und nach individueller Vereinbarung.

Formulare

Antrag zur Anerkennung von Leistungen

Anerkennungsantrag

Antrag auf Anerkennung Praxismodule EpH

Anerkennungsantrag EpH (PDF)

Antrag auf Anerkennung Hnq

Anerkennungsantrag Hnq (PDF)

Antrag auf Anerkennung CRM

Anerkennungsantrag CRM (PDF)

Awards

Logo Weltoffene Hochschulen gegen FremdenfeindlichkeitAlle Bewertungen auf StudyCheck.de lesenLogo 50 Jahre Hochschulen für angewandte Wissenschaften