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Unsere Studiengänge

Prüfungsorganisation

Hier finden Sie alle Infos zur Organisation von Prüfungen an der Hochschule für Gesundheit.

Anmeldungen

Es gibt einheitliche Anmeldezeiträume für Prüfungen in den regulären Prüfungsblöcken und zu regulären Hausarbeiten via HISinOne:

  • für das Sommersemester: 15.02. - 01.06.

  • für das Wintersemester:    15.08. - 01.12.                                                                                                                                                                                                             

Innerhalb dieses Zeitraum ist auch jederzeit eine Abmeldung und Wiederanmeldung möglich.

Diese Frist gilt auch für Anmeldungen zu den regulären Hausarbeiten.
Damit sind die Hausarbeiten gemeint, die als Prüfungsform laut Studienverlaufsplan regulär im jeweiligen Semester zu einem für alle Studierenden gleichen Bearbeitungszeitraum angeboten werden.

Die o.g. Fristen gelten somit nicht für Prüfungen im sog. Wiederholerblock und Hausarbeiten außerhalb der regulären Bearbeitungszeiträume. Diese Anmeldungen erfolgen zu gesonderten Fristen und ausschließlich per Formular.

 

Mitteilung der Noten

Sobald die Prüfungsergebnisse vorliegen, werden die Studierenden per E-Mail durch das Prüfungsamt informiert. Nach der Bekanntgabe können die Noten mit dem persönlichen Login über das Portal der Hochschule eingesehen werden.

Prüfungen im Prüfungsblock

Die Anmeldung zu Prüfungen im Prüfungsblock erfolgt online über das Portal der Hochschule. Wir haben für Sie hierzu eine Kurzanleitung (PDF) erstellt.

Quittung über die erfolgreich durchgeführte Online Anmeldung

Bedenken Sie, dass Sie in der Belegpflicht sind und dem Prüfungsamt im Zweifel nachweisen müssen, dass Sie sich angemeldet haben!

Klicken Sie, nachdem Sie die Prüfungen online angemeldet haben, im Online-Campus unter „Meine Funktionen / „Meine Berichte“ auf den Button „Angemeldete Prüfungen“ und drucken sich die Quittung aus oder speichern sie ab.

Anmeldung per Formular

Eine Anmeldung per Formular (PDF) ist in Ausnahmefällen möglich, z. B. bei technischen Problemen oder bei einem kurzfristig durchgeführten Wechsel der Kohorte. Bei Problemen am letzten Tag der Anmeldefrist ist dem Prüfungsamt die Anmeldung per E-Mail mitzuteilen, somit ist die Einhaltung der Frist gewährleistet. Das Anmeldeformular ist dann umgehend im Original nachzureichen.
 

Prüfungen im Wiederholerblock

Änderung der Anmeldefristen für Wiederholungsprüfungen (ab dem Wintersemester 2023/24):

Übersicht der Anmeldefristen Wiederholungsprüfungen

Die Anmeldung erfolgt per HiSinOne (ab WiSe 2023/24) ausschließlich online. Ausnahme vor staatl. Prüfungen können offenen Prüfungsleistungen, die aufgrund der Zulassung zu den staatlichen Prüfungen im Sommersemester benötigt werden, können mit Hinweis auf diese per Anmeldeformular im Prüfungsamt angefragt werden (Anmeldung per Formular mit Hinweis "Teilnahme staatl. Prüfung).

 

Die Anmeldefristen und Termine entnehmen Sie bitte der "Übersicht der Anmeldefristen Wiederholungsprüfungen".

 

Department für Angewandte Gesundheitswissenschaften

Ab dem Wintersemester 2023 werden alle Klausuren in jedem Prüfungsblock zum Abschluss jedes Semesters angeboten. Dafür entfällt die Wiederholungsmöglichkeit in den sogenannten Wiederholerblöcken. Wenn Sie also im regulären Prüfungsblock des Sommersemesters (Juli) krank waren oder durchgefallen sind, können Sie die Klausur im regulären Prüfungsblock des Wintersemesters (Januar) wiederholen; aber nicht mehr im Wiederholerblock des Sommersemesters (September).

Mündliche und praktische Prüfungen sind von dieser Änderung unberührt, diese finden weiterhin im Wiederholerblock statt. Auch bei Hausarbeiten bleibt alles wie gehabt.

Im Prüfungsblock des WS 2023/24 (Januar/Februar 2024) werden somit erstmals alle Klausuren (auch des Sommersemesters) angeboten. Ab dem darauffolgenden Wiederholerblock (März 2024) werden im Wiederholerblock nur noch praktische und mündliche Prüfungen angeboten.

Sollten Sie jetzt im Prüfungsblock des SoSe 23 eine Klausur geschrieben haben, können Sie diese aber noch im September 2023 wiederholen, falls Sie nicht bestanden haben oder krank gewesen sein sollten. Die nächste Wiederholungsmöglichkeit wäre dann aber aufgrund der Neuregelung bereits im Prüfungsblock des WiSe (Jan/Feb. 2024)

 

Hebammenwissenschaft (HWB):

Da dieser Studiengang in jedem Semester (Sommer- und Wintersemester) startet, werden somit alle Prüfungen aus allen Semestern in jedem regulären Prüfungsblock angeboten. Daher werden grundsätzlich keine Wiederholungsprüfungen angeboten, d.h. im Wiederholerblock gibt es keine Möglichkeit, Prüfungen des Studiengangs HWB nachzuholen.
Die nächste Wiederholungsmöglichkeit ist immer der nächste reguläre Prüfungsblock.

 

Department für Pflegewissenschaft

Ab dem Wintersemester 2023 werden die Klausuren nicht mehr im sogenannten Wiederholerblock angeboten, sondern an einem Wochentag in der dritten Vorlesungswoche des Folgesemesters. Eine Überschneidungsfreiheit mit Lehrveranstaltungen wird durch das Department entsprechend gewährleistet.

Wenn Sie also im regulären Prüfungsblock des Sommersemesters (Juli) krank waren oder durchgefallen sind, können Sie künftig die Klausur während des Semesters; aber nicht mehr im Wiederholerblock des Sommersemesters (September) wiederholen.

Mündliche und praktische Prüfungen sind von dieser Änderung unberührt, diese finden weiterhin im Wiederholerblock statt. Auch bei Hausarbeiten bleibt alles wie gehabt.

 

Department of Community Health

Die Wiederholungsprüfungen in Form von Klausuren werden anstatt im Wiederholungsblock am 27.04.24 & 02.05.24 angeboten.

Mündliche und praktische Prüfungen sind von dieser Änderung unberührt, diese finden weiterhin im Wiederholerblock statt. Auch bei Hausarbeiten bleibt alles wie gehabt.

 

Department für Ökonomie und Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen

Da dieser Studiengang in jedem Semester (Sommer- und Wintersemester) startet, werden somit alle Prüfungen aus allen Semestern in jedem regulären Prüfungsblock angeboten. Daher werden grundsätzlich keine Wiederholungsprüfungen angeboten, d.h. im Wiederholerblock gibt es keine Möglichkeit, Prüfungen des Studiengangs nachzuholen.
Die nächste Wiederholungsmöglichkeit ist halbjährlich, immer der nächste reguläre Prüfungsblock.

Ausnahme Master MPG: Wiederholung der Klausuren zu Beginn des Folgesemesters.

Hausarbeiten

Hausarbeiten werden während des laufenden Semesters geschrieben. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Dazu steht Ihnen in jedem Semester ein mehrwöchiger Anmeldezeitraum zur Verfügung.

Die Anmeldung erfolgt online über das Portal der Hochschule. Nach Ablauf des Anmeldezeitraums ist keine Anmeldung mehr möglich.

 

Folgende Anmeldefristen müssen beim Erstversuch zwingend eingehalten werden:

  • im WiSe bis zum 01.12.
  • im SoSe bis zum 01.06.

Sofern diese Frist verpasst wird, kann im Einvernehmen mit dem*der Prüfer*in im darauffolgenden Semester ein außerregulärer / individueller Bearbeitungszeitraum festgelegt werden, zu dem Sie sich per Formular anmelden müssen. Ein individueller Bearbeitungszeitraum im selben Semester, in dem die Frist verpasst wurde, ist – auch mit Zustimmung des*der Prüfer*in – nicht zulässig. Diese Regelung gilt erstmalig ab dem Sommersemester 2021.

Für Prüfungen im Zweit- oder Drittversuch, die regulär im Semester angeboten werden, sind Anmeldung ausschließlich online per HiSinOne anzumelden.

Die Prüfung im Zweit- oder Drittversuch (außerhalb des regulären Semesters) kann im Einvernehmen mit der*dem Prüfer*in zu individuell festgelegten Bearbeitungszeiträumen abgelegt werden (siehe Punkt Wiederholung Hausarbeiten).

Quittung über die erfolgreich durchgeführte Online Anmeldung

Bedenken Sie, dass Sie in der Belegpflicht sind und dem Prüfungsamt im Zweifel nachweisen müssen, dass Sie sich angemeldet haben!

Klicken Sie, nachdem Sie die Prüfungen online angemeldet haben, im Online-Campus unter „Meine Funktionen / „Meine Berichte“ auf den Button „Angemeldete Prüfungen“ und drucken sich die Quittung aus.

Anmeldung per Formular

Eine Anmeldung per Formular (PDF) ist in Ausnahmefällen möglich, z.B. bei technischen Problemen oder bei einem kurzfristig durchgeführten Wechsel der Kohorte. Das ausgefüllte & unterschriebene Formular ist innerhalb der vorgegebenen Frist einzureichen.

Themenausgabe und Bearbeitungszeitraum

Nach Anmeldung der Prüfung haben Sie Anspruch auf die Ausgabe eines Prüfungsthemas, welches Sie von Ihrem*Ihrer Prüfer*in erhalten. Der Tag der Bekanntgabe des Prüfungsthemas ist der Beginn des Bearbeitungszeitraums.

Im Regelfall wird von dem*der Prüfer*in für das jeweilige Semester ein fester und einheitlicher Prüfungszeitraum festgesetzt. Dieser Zeitraum ist dann für alle Studierenden verbindlich.

Bitte beachten Sie, dass eine Hausarbeit nicht semesterübergreifend geschrieben werden darf, d.h. die Abgabe muss spätestens am letzten Tag des Semesters (28.02. bzw. 31.08.) erfolgen. Verlängerungen der Bearbeitungszeit auf Grund von z.B. Krankheit sind hiervon nicht betroffen.

Abgabe

Die Abgabe der Hausarbeit ist als digitales und nicht veränderbares Dokument auf einem von der*dem Prüfer*in vorgegebenen Weg einzureichen, der den Nachweis der fristgerechten Abgabe sicherstellt. Sollte das Abgabedatum auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, gilt der nächste Werktag.

Abgabestellen für die Prüfungsarbeiten

Prüfungsarbeiten dürfen ausschließlich

  • bei der*dem jeweiligen Prüfer*in abgegeben oder
  • in einem an die*den Prüfer*in adressierten Umschlag in den Fristenbriefkasten am Haupteingang eingeworfen werden.

Die fristgerechte Abgabe wird durch den Fristenbriefkasten dokumentiert. Bei der Zustellung durch die Post ist der Zeitpunkt des Eingangs an der Hochschule für Gesundheit maßgeblich. Sollte die digitale Fassung früher eingehen, so gilt dies als fristwahrend.
Bei nicht fristgerechtem Eingang wird die Arbeit mit nicht ausreichend (5,0) be­wertet.

Bitte beachten Sie hier die Informationen zur Abgabe fristgebundener Schreiben!

Hinweise zur Beschriftung des Umschlags, mit dem Sie die Hausarbeit einreichen:

Leider kommt es durch fehlerhafte Beschriftungen oft dazu, dass Hausarbeiten nicht korrekt zugestellt werden können und sich die Korrektur ggf. verzögert.

Bitte berücksichtigen Sie daher die Hinweise (PDF) zur korrekten Adressierung des Umschlags.

Eidesstattliche Versicherung

Bei Abgabe der Hausarbeit ist schriftlich zu versichern, dass die Arbeit - bei einer Gruppenarbeit die entsprechend gekennzeichneten Teile der Arbeit - selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden sowie Zitate kenntlich gemacht sind. Dazu ist die eidesstattliche Versicherung (PDF) ausgefüllt und im Original unterschrieben in die Arbeit einzufügen.

Verlängerung und Rücktritt von Hausarbeiten

Die Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten ist laut Prüfungsordnung aus triftigen Gründen (insb. Krankheit) um den Zeitraum der Krankschreibung (maximal jedoch 14 Tage) möglich. Die erforderlichen Schritte können Sie unter dem Punkt "Verlängerung der Bearbeitungszeit" nachlesen.

Sofern die Krankschreibung von vornherein länger als 14 Tage beträgt oder am bzw. über den Tag der Abgabe hinaus besteht, kann von der Hausarbeit direkt zurückgetreten werden.

Wiederholung von Hausarbeiten

Hausarbeiten können außerhalb der regulären Bearbeitungszeiträume wiederholt werden. Die Anmeldung hierzu erfolgt per Formular (PDF).

Bitte besprechen Sie die Einzelheiten mit der*dem Prüfer*in, lassen das von Ihnen ausgefüllte Formular unterschreiben und reichen es dann zeitnah im Prüfungsamt ein.

Prüfungsformen Open-Book-Prüfung, Lernportfolio

Diese Prüfungsformen werden wie folgt definiert:

Eine Open-Book-Prüfung ist eine schriftliche Arbeit, bei der Studierende in einem vorgegebenen Zeitrahmen, ohne dabei beaufsichtigt zu werden, nachweisen, dass sie in der Lage sind Probleme und Fragestellungen des Faches zu erkennen und unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln lösen zu können. Über die Hilfsmittel, die bei den Prüfungen benutzt werden können, entscheiden die Prüfenden. Die Prüflinge müssen die Prüfung eigenständig und ohne Hilfe anderer Personen absolvieren. Dies ist durch die Prüflinge eidesstattlich zu versichern. Die Dauer einer Open-Book-Prüfung beträgt zwischen 30 und 240 Minuten. Die Prüfungsaufgaben werden digital abgegeben (sog. Take-Home Exam) oder während eines bestimmten Zeitraums digital (z.B. in Moodle) bearbeitet.

Ein Lernportfolio ist eine schriftliche Arbeit, bei der Studierende in einer vorgegebenen Frist eine oder mehrere seminar- bzw. sitzungsbezogene Aufgaben bearbeiten bzw. Fragestellungen beantworten. Gleichzeitig oder unabhängig davon können auch Aspekte des eigenen Lernprozesses oder die Reflexion von realen oder fiktiven praktischen Situationen Gegenstand des Lernportfolios sein. Das Lernportfolio ist mindestens in einfacher Ausfertigung bei der*dem Prüfer*in abzugeben. Die ausschließlich digitale Abgabe ist zulässig. Die Bearbeitungszeit für Lernportfolios liegt zwischen zwei und fünfzehn Wochen. Auf Antrag der*des Kandidat*in kann die Bearbeitungszeit aus triftigen Gründen um maximal zwei Wochen verlängert werden.

Abmeldung / Rücktritt

Sind Sie für eine Prüfung angemeldet und können an dieser dennoch nicht teilnehmen, finden Sie hier die relevanten Informationen zum Rücktritt.

Abmeldung von Prüfung im Prüfungsblock

Bis zum Ende der Anmeldefrist können erfolgte Anmeldungen online wieder zurückgenommen werden. Nach Ende der Anmeldefrist ist eine Abmeldung nicht mehr möglich.
Die Abmeldung führt dazu, dass eine Teilnahme am Wiederholungstermin ausgeschlossen ist.

Abmeldung von Hausarbeiten

Vor der Themenausgabe ist eine Abmeldung von der Prüfung möglich. Dies kann formlos schriftlich, mit Unterschrift erfolgen. Die Abmeldung ist beim Prüfungsamt einzureichen. Der*die Prüfer*in muss bestätigen, dass Ihnen noch keine Thema zugeteilt wurde.
Nach Themenausgabe ist eine Prüfungsabmeldung nicht mehr möglich.

Rücktritt von Prüfungen aus Krankheitsgründen

Der Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung aus Krankheitsgründen ist unverzüglich dem Prüfungsamt mitzuteilen und glaubhaft zu machen (i.d.R. durch die Vorlage eines Attests). Dies muss spätestens am 3. Werktag nach dem Prüfungstermin erfolgen. Die Mitteilung und Zusendung des Attests können per E-Mail erfolgen (pruefungsamths-gesundheit "«@&.de).

Das Attest muss spätestens am Tag der Prüfung ausgestellt worden sein. Atteste, die nachträglich eine Prüfungsunfähigkeit für die Vergangenheit ausweisen, können grundsätzlich nicht anerkannt werden.
Bei mündlichen Prüfungen oder Prüfungen in den praktischen Studienphasen ist zusätzlich noch vor Prüfungsbeginn das Prüfungsamt zu informieren. Bei praktischen Prüfungen ist zusätzlich der jeweilige Praxisort zu informieren.

Zu jedem Attest muss ein Begleitzettel (PDF) beifügen werden, wo Ihr Name, Ihr Studiengang, Ihre Matrikelnummer und die Prüfung, von der Sie den Rücktritt beantragen, angegeben sind.

Falls Sie den Begleitzettel und das Attest in Papierform einreichen möchten, können Sie die Unterlagen direkt beim Prüfungsamt einreichen. Außerhalb der Öffnungszeiten des Prüfungsamtes können Atteste in den Fristenbriefkasten hinter dem Gebäude eingeworfen werden. Bei Posteinlieferung gilt das Datum des Posteingangsstempels.

Bei nicht fristgerecht eingereichten Attesten wird die Prüfungsleistung als „nicht bestanden“ gewertet.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für Hausarbeiten und Abschlussarbeiten kann nur aus triftigen Gründen gewährt werden. Zur Glaubhaftmachung der Gründe ist ein geeigneter Nachweis einzureichen.

Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um maximal 14 Tage möglich!

Verlängerung der Bearbeitungszeit aus Krankheitsgründen

Zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit muss ein Attest vorgelegt werden. Atteste, die nachträglich eine Prüfungsunfähigkeit für die Vergangenheit ausweisen, können grundsätzlich nicht anerkannt werden. Die Dauer der Verlängerung richtet sich nach der Dauer der Krankschreibung (max. 14 Tage). Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens am 3. Werktag nach Feststellung der Prüfungsunfähigkeit im Prüfungsamt eingereicht werden.

Zur Bearbeitung des Vorgangs legen Sie bitte dem Attest den Begleitzettel (PDF) bei.

Antrag auf Einsicht in die Prüfungsakte / Prüfungsnachbesprechung

Antrag auf Einsicht in die Prüfungsakte

Der*dem Studierenden wird auf Antrag Einsicht in ihre*seine Prüfungsakte (Arbeiten, Gutachten, Protokolle etc.) gewährt. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Prüfungsbewertung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des dritten Tages nach Versand der E-Mailbenachrichtigung durch das Prüfungsamt.

Sollten Sie gegen die Prüfungsbewertung Widerspruch einlegen wollen, reichen Sie einen formlosen und unbegründeten Widerspruch bitte bereits zusammen mit dem Antrag auf Einsicht ein. Eine fachlich begründete Stellungnahme muss dann nach der erfolgten Einsicht nachgereicht werden.

Antrag auf Einsicht in die Prüfungsakte (PDF)

 

Prüfungsnachbesprechung

Eine Bitte um Prüfungsnachbesprechung können Sie jederzeit direkt an die*den betreffenden Prüfer*in richten. Es ist kein offizieller Antrag an das Prüfungsamt notwendig.

Widerspruchsverfahren

Gegen Notenbekanntgaben oder sonstige Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des dritten Tages nach Versand der E-Mailbenachrichtigung durch das Prüfungsamt.

Der Widerspruch ist schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) oder zur Niederschrift beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über das Dezernat 3 (Prüfungsamt) der Hochschule für Gesundheit, Gesundheitscampus 6-8, 44801 Bochum, einzulegen.

Bitte denken Sie daran, den Widerspruch zu begründen.

Fristenbriefkasten

Fristgebundene Unterlagen (wie z.B. Hausarbeiten / Portfolios / Prüfungsanmeldungen, die am letzten Tag der Anmeldefrist abgegeben werden) können bei der jeweils genannten Abgabestelle persönlich während der Sprechzeiten abgegeben werden.

Andernfalls soll für alle fristgebundenen Unterlagen der Fristenbriefkasten benutzt werden. Dieser ist speziell für die fristgerechte Abgabe von Unterlagen konzipiert. Durch ihn ist sichergestellt, dass bis 23:59 Uhr eingeworfene Arbeiten von denen, die nach 0:00 Uhr eingeworfen wurden, getrennt werden. Somit erhalten die fristgerecht eingegangenen Unterlagen (z.B. Frist 02.02.2026) bei der Leerung am nächsten Morgen einen Stempel mit dem 02.02.2026, die anderen Unterlagen einen Stempel mit dem 03.02.2026.

Der Fristenbriefkasten befindet sich auf der Rückseite des Hauptgebäudes rechts neben dem hinteren Eingang (Gebäude GC8).

Bei nicht fristgerechtem Eingang werden z. B. Prüfungen mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet oder Anmeldung zu Prüfungen nicht mehr angenommen.

Diese Konsequenz möchten wir hiermit nochmals mit Nachdruck in Erinnerung rufen:

Wird eine Hausarbeit mit der Abgabefrist 02.02.2026 am 03.02.2026 morgens um 1:20h in den Fristenbriefkasten geworfen, ist diese verfristet eingegangen und wird mit 5,0 als nicht bestanden gewertet.

Beschriftung der Umschläge

Um sicherzustellen, dass Ihre Unterlagen auch zielgerichtet die richtige Person / Abteilung erreichen, achten Sie bitte auf eine korrekte und eindeutige Beschriftung.

  • Bei der Abgabe von Prüfungsleistungen zwingend: Hochschulanschrift, "Prüfer*in" sowie "Prüfung/Modul"
  • Bei der Abgabe von An- und Abmeldungen zwingend: Hochschulanschrift, Prüfungsamt

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