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FAQs – Studiengang Hebammenwissenschaft B.Sc.

Zum Wintersemester 21/22 ändert sich einiges beim Studiengang Hebammenwissenschaft. Die wichtigsten Fragen sind hier zusammengefasst.

Formale Fragen

1. Wann startet der Studiengang B.Sc. Hebammenwissenschaft unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Regelungen erstmals als dualer Studiengang an der Hochschule für Gesundheit?

Der Studiengang startet voraussichtlich erstmalig zum Wintersemester 2021/2022. Anschließend wird er sowohl in jedem Winter- als auch Sommersemester angeboten.

2. Wann endet die Bewerbungsfrist?

Da der Studiengang jeweils zum Sommer- als auch zum Wintersemester angeboten werden soll, startet bzw. endet die Frist zu unterschiedlichen Zeiten.

  • Für den Start zum Sommersemester gilt:
    Das Portal zur Online-Bewerbung steht jeweils ab Anfang Dezember des Vorjahres zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist endet dann am 15.01. (23.59 Uhr).
  • Für den Start zum Wintersemester gilt:
    Das Portal zur Online-Bewerbung steht jeweils ab Anfang Juni zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist endet am 15.07. (23:59 Uhr).

Wichtig:
Für besondere Bewerberfallgruppen gelten abweichende Fristen & Verfahren, dazu zählen beispielsweise folgende Gruppen

internationale Studieninteressierte  und

beruflich Qualifizierte (Bewerber*innen ohne Abitur)


Zur Beschreibung des NC-Verfahrens lesen Sie bitte dazu auch die ausführlichen Informationen auf der Seite Bachelor-Bewerbung mit NC.

3. Wie lang ist die Regelstudienzeit?

Die Regelstudienzeit dieses Vollzeitstudiums beläuft sich auf sieben Fachsemester. Das Studium endet mit dem akademischen Grad Bachelor of Science in Hebammenwissenschaft.

Insgesamt erwerben Sie im Studiengang 210 ECTS.

4. Welche Zugangsvoraussetzungen sind zu erfüllen?

Der Studiengang ist selbst ist NC-beschränkt, somit ist eine vorherige Bewerbung auf diesen zulassungsbeschränkten Studiengang erforderlich. Lesen Sie dazu alle Informationen zu

Bachelor-Bewerbung mit NC

Zu den erforderlichen Voraussetzungen zählen neben einer Hochschulzugangsberechtigung in der Regel auch ein Vorpraktikum, ein Gesundheitszeugnis, ein erweitertes Führungszeugnis sowie ausreichende Deutschkenntnisse.

Zur besseren Übersichtlichkeit wurde für die geltenden Voraussetzungen eine separate Seite erstellt, dort finden Sie auf einen Blick

alle erforderlichen Voraussetzungen

 

Inhaltliche Fragen

5. Kann ich mein Praktikum aufteilen und bis wann muss ich dieses erfüllen?

Eine Splittung des vierwöchigen Praktikums ist möglich. Das Praktikum soll nicht länger als zwei Jahre vor Semesterbeginn zurückliegen. Wird innerhalb des Bewerbungszeitraums ein Praktikum begonnen, soll dies bis zum 31.08. bzw. bis zum 28.02. des jeweiligen Jahres beendet worden sein. Eine Ableistung des Praktikums während des Studiums ist nicht möglich.

Alle Infos zum Thema Vorpraktikum

6. Mit welchen Kliniken und Praxiseinrichtungen bzw. freiberuflichen Hebammen kooperiert der Studienbereich?

Der Studienbereich kooperiert Kliniken und Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen. Die kooperierenden außerklinischen Praxiseinrichtungen (Geburtshäuser, Hebammenpraxen, freiberufliche Hebammen) sind bundesweit verteilt.

Im Rahmen Ihres Studiums werden Sie in zwei Kliniken sowie im außerklinischen Bereich praktische Studienphasen absolvieren. Dabei durchlaufen Sie unterschiedliche Stationen und Fachabteilungen.

Stationen & Fachabteilungen in der praktischen Phase zum Download (PDF)

7. Kann ich den Ort meiner Praxiseinsätze selbst wählen oder auf die Zuteilung Einfluss nehmen?

Erst nachdem Sie den Studienplatz angenommen haben schließen Sie einen Ausbildungsvertrag mit der verantwortlichen Praxiseinrichtung ab. 

Sie werden von der Hochschule einer verantwortlichen Praxiseinrichtung zugewiesen, die wiederum mit anderen Krankenhäusern, freiberuflichen Hebammen, ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen oder weiteren zur berufspraktischen Ausbildung von Hebammen geeigneten Einrichtungen Vereinbarungen zur Kooperation abgeschlossen hat. Die Orte/Den Ort des außerklinischen Praxiseinsatzes können Sie selber wählen. Hier sind Einsätze bundesweit oder im Ausland (europäisches und außereuropäisches Ausland) möglich.

Sobald weitere Informationen zur Praxisplatzvergabe feststehen, werden diese folgen.

8. Wird der Studiengang B.Sc. Hebammenwissenschaft bzw. werden die Praxisphasen vergütet?

Während Ihres Studiums (Regelstudienzeit 7 Semester) erhalten Sie eine Vergütung.

Dies gilt sowohl für die Dauer Ihrer Praxiseinsätze als auch während der Theoriephasen durch die verantwortliche Praxiseinrichtung.

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