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Unsere Studiengänge

Rückmeldesperren

Der Studierendenservice der Hochschule für Gesundheit steht Ihnen bei Fragen zur Rückmeldung bzw. zu den Rückmeldesperren gern zur Verfügung.

Hier finden Sie die möglichen Gründe aufgelistet, die ggf. zu Ihrer Rückmeldesperre geführt haben könnten. In der Regel werden Ihnen diese auch bereits im laufenden Semester im Studienservice (des Online-Campus) angezeigt.

Erreichbarkeit des Studierendenservice

Auf dieser separaten Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den

Erreichbarkeiten des Teams

Abschlussdokumente erhalten

Herzlichen Glückwunsch! Sie sind bereits Absolvent*in der Hochschule für Gesundheit Bochum. Damit endet Ihre Mitgliedschaft an unserer Hochschule zum Ende des laufenden Semesters, eine erneute Rückmeldung im selben Studiengang ist nicht möglich. Eine aktive Exmatrikulation Ihrerseits ist jedoch erforderlich. Bitte nutzen Sie den Antrag auf Exmatrikulation oder bewerben sich ggf. auf einen Master-Studienplatz.

Ausbildungsvertrag Pflege

Die Voraussetzung für das Pflege-Studium (Nachweis eines Ausbildungsvertrages bei einem unserer Kooperationspartner) konnten Sie uns bislang nicht nachweisen. Legen Sie uns schnellstmöglich diesen Vertrag (in Kopie) vor, sonst muss zum Ende des aktuellen Semesters die Exmatrikulation erfolgen.

Befristete Einschreibung

Ihre Einschreibung ist auf einen bestimmten Zeitraum befristet, z.B., weil Sie Programmstudierende*r (z.B. Erasmus) sind. Diese Befristung läuft nun mit Ende des laufenden Semesters ab, somit ist keine erneute Rückmeldung zum nächsten Semester möglich. Bitte nutzen Sie den Antrag auf Exmatrikulation.

Endgültig nicht bestanden

Sie haben den Prüfungsanspruch Ihres Studienganges leider verloren, da Sie diesen endgültig nicht bestanden haben. Somit dürfen Sie das Studium in diesem Studiengang nicht weiter fortführen und sind zum Ende des aktuellen Semesters zu exmatrikulieren.

Krankenversicherung

Sie wurden bereits aufgefordert uns Ihren aktuellen Status der Krankenversicherung nachzuweisen. Sofern Sie noch versicherungspflichtig sind und uns den geforderten Nachweis (aktuelle Versicherungsbescheinigung) nicht schnellstmöglich vorlegen, sind Sie zum Ende des Semesters zu exmatrikulieren.

Sonstige Gründe

Sie wurden bereits von uns aufgefordert (per E-Mail und/oder Brief), fehlende Unterlagen nachzuweisen. Legen Sie uns den/die geforderten Nachweis/e nicht fristgerecht vor, sind Sie zum Ende des Semesters zu exmatrikulieren.

Vorläufige Einschreibung Bachelor / Master

Sie wurden bereits bei der Einschreibung in den Bachelor / in den Master darüber informiert, dass Sie Unterlagen nachreichen müssen. Dies ist bislang nicht erfolgt. Legen Sie die Unterlagen nicht schnellstmöglich vor, sind Sie zum Ende des Semesters zu exmatrikulieren.

Zweit-/ Nebenhörer Nachweis

Sie sind als Zweithörer*in zum Studium zugelassen. Sie können nur dann rückgemeldet werden, wenn Sie uns bis zur Rückmeldefrist nachweisen (per aktueller Studienbescheinigung), dass Sie weiterhin an einer anderen Hochschule als Haupthörer*in / Ersthörer*in immatrikuliert sind.

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