Studienvoraussetzungen Management für Pflege- und Gesundheitsberufe (MPG)
Im Folgenden werden Ihnen die für den Studiengang genannten Voraussetzungen einzeln ausführlich beschrieben, die allesamt zu erfüllen sind.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - viel Erfolg!
Bei Rückfragen zu den geltenden Voraussetzungen nehmen Sie gerne vorab Kontakt per E-Mail mit dem Studierendenservice auf.
Team Studierendenservice
Tel. +49 234 777 27-382
Hier finden Sie wichtige Informationen
- zum Studiengang sowie
- zum Bewerbungsverfahren.
Abgeschlossenes Studium
Der Zugang zum Masterstudiengang Management für Pflege- und Gesundheitsberufe (MPG) kann in der Regel erfolgen, wenn im Vorfeld ein Bachelorabschluss mit 210 ECTS-Kreditpunkten abgeschlossen wurde. Der abgeschlossene Studiengang kann in der Fachrichtungen Pflege, Therapie- oder Gesundheitswissenschaften erfolgt sein.
Primär wirtschaftswissenschaftliche Lehrschwerpunkte (insb. Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre) zählen nicht zu den obigen Fachrichtungen.
Für die oben genannten Bereiche werden Ihnen hier diejenigen Studiengänge bzw. Abschlüsse aufgelistet, die "insbesondere" zulassungsfähig sind:
Liste einschlägiger Hochschulabschlüsse (PDF)
Erläuterung zur Liste:
Die Studiengänge Ergotherapie, Logopädie sowie Physiotherapie sind unter die Begrifflichkeit "Therapiewissenschaften" zu fassen und damit ebenso zulassungsfähig.
Fachliche Beratung
Bei Fragen zur fachlichen Einschlägigkeit Ihres bisherigen Studienabschlusses wenden Sie sich gerne an die zentrale E-Mail:
Zugang auch mit 180-ECTS möglich
Der Zugang zum Masterstudiengang Management für Pflege- und Gesundheitsberufe (MPG) kann in der Regel erfolgen, wenn im Vorfeld ein Bachelorabschluss mit 210 ECTS-Kreditpunkten abgeschlossen wurde. Er ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch fürPersonen möglich, die einzig einen sechssemestrigen Bachelorabschluss (mit 180 ECTS-Kreditpunkten) abgeschlossen haben.
Die für den Zugang fehlenden 30 ECTS-Punkte können auf Antrag für besondere Qualifikationsleistungen anerkannt werden.
Offene Fragen zur möglichen Anerkennung Ihrer Qualifikationsleistungen können Sie ebenfalls gerne an diese E-Mail richten:
Mögliche Nachweise
Zur Anerkennung könnten Nachweise aus den folgenden Bereichen vorgelegt werden:
- Berufserfahrung im Gesundheitswesen,
- zusätzliche Studienleistungen oder
- Forschungserfahrung.
Ausführliche Informationen zu Möglichkeiten der Anerkennung bzw. den geforderten Nachweisen finden Sie in dieser
Mindestnote von 2,5
Der vorherige Bachelor- oder Diplom-Abschluss muss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 absolviert worden sein.
Dieses Zeugnis bzw. ein vollständiger Notenspiegel / Transcript of Records ist spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung vorzulegen.
Wichtig:
Bei Abschlusszeugnissen mit Mindestnoten von 2,6 oder schlechter kann in der Regel keine Einschreibung stattfinden.
Deutsche Sprachkenntnisse
Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist als weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger*innen.