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Studienvoraussetzungen Management für Pflege- und Gesundheitsberufe (MPG)

Im Folgenden werden Ihnen die für den Studiengang genannten Voraussetzungen einzeln ausführlich beschrieben, die allesamt zu erfüllen sind.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - viel Erfolg!

Bei Rückfragen zu den geltenden Voraussetzungen nehmen Sie gerne vorab Kontakt per E-Mail mit dem Studierendenservice auf.

 

Team Studierendenservice

Hier finden Sie wichtige Informationen

Abgeschlossenes Studium

Der Zugang zum Masterstudiengang Management für Pflege- und Gesundheitsberufe (MPG) kann in der Regel erfolgen, wenn im Vorfeld ein Bachelorabschluss mit 210 ECTS-Kreditpunkten abgeschlossen wurde. Der abgeschlossene Studiengang kann in der Fachrichtungen Pflege, Therapie- oder Gesundheitswissenschaften erfolgt sein.

Primär wirtschaftswissenschaftliche Lehrschwerpunkte (insb. Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre) zählen nicht zu den obigen Fachrichtungen.


Für die oben genannten Bereiche werden Ihnen hier diejenigen Studiengänge bzw. Abschlüsse aufgelistet, die "insbesondere" zulassungsfähig sind:

Liste einschlägiger Hochschulabschlüsse (PDF)

Erläuterung zur Liste:
Die Studiengänge Ergotherapie, Logopädie sowie Physiotherapie sind unter die Begrifflichkeit "Therapiewissenschaften" zu fassen und damit ebenso zulassungsfähig.

Fachliche Beratung

Bei Fragen zur fachlichen Einschlägigkeit Ihres bisherigen Studienabschlusses wenden Sie sich gerne an die zentrale E-Mail:

studieren-doenghs-gesundheit "«@&.de

Zugang auch mit 180-ECTS möglich

Der Zugang zum Masterstudiengang Management für Pflege- und Gesundheitsberufe (MPG) kann in der Regel erfolgen, wenn im Vorfeld ein Bachelorabschluss mit 210 ECTS-Kreditpunkten abgeschlossen wurde.

Er ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch für Personen möglich, die einzig einen sechssemestrigen Bachelorabschluss (mit 180 ECTS-Kreditpunkten) abgeschlossen haben.

Immatrikulation unter Auflagen

In diesem Fall kann ggf. eine Immatrikulation unter Auflagen erfolgen. Die fehlenden 30 ECTS-Kreditpunkte sind dann bis spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit nachzuweisen. Diese müssen inhaltlich eine gesundheitsspezifische Ausrichtung aufweisen und könnten bspw. im Rahmen eines Praxissemesters oder eines Auslandssemesters absolviert werden.

Diese 30 ECTS-Punkte können dann im Laufe des Studiums auf Antrag für besondere Qualifikationsleistungen anerkannt werden. Dazu gehören insbesondere geeignete Nachweise über eine mind. 24-monatige Berufserfahrung.

Möglichkeiten der Anerkennung

Die Entscheidung über eine Anerkennung trifft der Prüfungsausschuss des DÖNG. Dazu könnten Nachweise aus den folgenden Bereichen vorgelegt werden:

- Berufserfahrung im Gesundheitswesen,
- zusätzliche Studienleistungen oder
- Forschungserfahrung.

Ausführliche Informationen zu Anerkennungsmöglichkeiten bzw. den geforderten Nachweisen finden Sie in dieser

Liste der Kriterien & Nachweise

Beratung vorab!

Streben Sie einen solchen Einstieg nach einem 180 ECTS-Bachelor an, so kontaktieren Sie die Studiengangskoordination des Studiengangs bitte für ein verpflichtendes Beratungsgespräch.

So können offene Fragen zur Anerkennung Ihrer Qualifikationsleistungen, wie auch Erfordernisse mit Blick auf Ihren persönlichen Studienverlauf bestmöglich für alle Beteiligten thematisiert werden.

Kontakt

Ihre Anfrage dazu richten Sie bitte an die folgende E-Mail:

studieren-doenghs-gesundheit "«@&.de

Mindestnote von 2,5

Der vorherige Bachelor- oder Diplom-Abschluss muss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 absolviert worden sein.

Dieses Zeugnis bzw. ein vollständiger Notenspiegel / Transcript of Records ist spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung vorzulegen.

Wichtig:

Bei Abschlusszeugnissen mit Mindestnoten von  2,6 oder schlechter kann in der Regel keine Einschreibung stattfinden.

Deutsche Sprachkenntnisse

Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist als weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger*innen.

Ausführliche Informationen zu Deutschkenntnissen

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