Studienvoraussetzungen Pflege- und Gesundheitspädagogik (PGP)
Im Folgenden werden Ihnen die für den Studiengang genannten Voraussetzungen einzeln ausführlich beschrieben, die allesamt zu erfüllen sind.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - viel Erfolg!
Bei Rückfragen zu den geltenden Voraussetzungen nehmen Sie gerne vorab Kontakt per E-Mail mit dem Studierendenservice auf.
Der Studiengang befindet sich derzeit in der Akkreditierung.
Team Studierendenservice
Tel. +49 234 777 27-382
Hier finden Sie wichtige Informationen
- zum Studiengang sowie
- zum Bewerbungsverfahren.
Abgeschlossene berufliche Erstausbildung
Bewerber*innen müssen (zusätzlich zu dem unten beschriebenen Studienabschluss) eine erfolgreich abgeschlossene berufliche Erstausbildung nachweisen können. Diese muss in einem der folgenden Berufszweige abgeleistet worden sein:
- Altenpfleger*in,
- Ergotherapeut*in,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in,
- Hebamme oder B.Sc. Hebammenkunde oder Hebammenwissenschaft,
- Logopäde*in,
- Pflegefachfrau*mann oder
- Physiotherapeut*in.
Hinweise zum Nachweis
Die einschlägige Berufsausbildung ist grundsätzlich vor Studienbeginn zu absolvieren.
Sie ist zum Zeitpunkt der Einschreibung durch die Vorlage des jeweiligen Abschlusszeugnisses nachzuweisen.
Andere, als die hier genannten Berufsabschlüsse, können nicht akzeptiert werden.
Abgeschlossenes Studium
Der Zugang zum Masterstudiengang Pflege- und Gesundheitspädagogik (PGP) kann in der Regel erfolgen, wenn im Vorfeld ein einschlägiger erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss erworben wurde.
Der Abschluss muss in der Fachrichtungen eines
- pflegewissenschaftlichen,
- hebammenwissenschaftlichen oder
- therapiebezogenen
Bachelorstudienganges erfolgt sein.
Dieser Studiengang sollte in der Regel außerdem einen eindeutig erkennbarem pädagogischem Schwerpunkt beinhaltet haben. Dieser Schwerpunkt muss mindestens mit einem Anteil von 12 ECTS aus pädagogischen Inhalten bestehen.
Weitere Nachweise möglich
Der erste berufsqualifizierte Hochschulabschluss kann ausnahmsweise auch durch andere Unterlagen nachgewiesen werden. Dazu zählen
- besonders qualifizierte Leistungen in der beruflichen Tätigkeit nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss,
- besonders qualifizierte Leistungen in der zweiten Hälfte des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums oder
- eine besonders für das Pflege- und Gesundheitswesen relevante und ausgezeichnete Abschlussarbeit des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums.
Wichtig:
Die erforderlichen Feststellungen trifft der Prüfungsausschuss nach Vorlage geeigneter Unterlagen im Bewerbungs- und Einschreibverfahren - ggf. findet dazu auch ein persönliches Fachgespräch statt.
Pädagogischer Schwerpunkt fehlt?
Eine fehlende pädagogische Qualifizierung im Bachelor kann jedoch über vorhandene Zusatzmodule (studienbegleitend, innerhalb der ersten zwei Semester) nachgeholt werden.
Informieren Sie sich frühzeitig über diese Möglichkeiten bzw. den Studienverlauf inklusive der Zusatzmodule.
Fachliche Beratung
Bei fachlichen Fragen zu den pädagogischen Zusatzmodulen oder auch den Möglichkeiten, mit alternativen Nachweisen die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, wenden Sie sich gerne vorab an:
Beratung Team Pflege-und Gesundheitspädagogik
Deutsche Sprachkenntnisse
Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist als weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger*innen.