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Unsere Studiengänge

Zulassung erhalten

Sehr geehrte Studienbewerberin,
sehr geehrter Studienbewerber,

sollten Sie zu Ihrem Wunsch-Studiengang bereits einen Zulassungsbescheid erhalten haben - Herzlichen Glückwunsch!

Lesen Sie bitte die folgenden Informationen in Ruhe und mit der nötigen Sorgfalt, damit Ihrer Einschreibung an der Hochschule für Gesundheit nichts mehr im Wege steht und Sie nicht vor den Problemen unvollständiger oder falscher Unterlagen stehen.

Die mit Blick auf die aktuelle Covid-19-Lage geltenden Regelungen (zum Hochschulbetrieb, Zugang zu den Gebäuden / Teilnahme an Veranstaltungen, Immunisierungsstatus, ggf. erforderlichen Tests, …) werden stetig aktualisiert und an die gesetzlichen Begebenheiten angepasst. Um sich über die aktuell geltenden Regelungen zu informieren, beobachten Sie bitte regelmäßig unsere Internetseite zu dem Thema - diese finden Sie hier.

Hier finden Sie die nächsten Schritte in einer Checkliste beschrieben, um Ihre Einschreibung vorzubereiten.

Checkliste

1a. Annahme des Studienplatzes - zwingend innerhalb der Annahmefrist
1b. Überweisung des Semesterbeitrages - zwingend innerhalb der Annahmefrist

2.  Online Einschreibung
    2.1  Einschreibunterlagen
    2.2  Krankenversicherung
    2.3  Gesundheitszeugnis
    2.4  Vorpraktikum
    2.5  Vollmacht für Minderjährige

3.   Ihr Studierendenausweis

1a. Annahme des Studienplatzes

Für die folgenden drei Fallgruppen werden hier separate Hinweise gegeben.

Die Verfahren unterscheiden sich teils erheblich, achten Sie deshalb zwingend darauf, welcher Fallgruppe Sie angehören bzw. welche Informationen für Sie zutreffen:

  • 1. Fallgruppe: Zulassung über hochschulstart.de bzw. im DOSV (NC-Bachelor-Studiengänge)
  • 2. Fallgruppe: Zulassung in einem Orts-NC (Master-Studiengänge)
  • 3. Fallgruppe: Zulassung in einem zulassungsfreien Studiengang

1. Fallgruppe: Zulassung über hochschulstart.de (NC-Bachelor-Studiengänge)

Im Portal von hochschulstart.de wurde Ihnen das Zulassungsangebot für den betreffenden Studiengang bereits angezeigt. Nach Ihrer Annahme dieses Zulassungsangebotes befindet sich der Antrag nun im Status "zugelassen". In allen weiteren Studienplatzbewerbungen wurden Sie zeitgleich bei hochschulstart.de in den Status "ausgeschieden" gesetzt - diese stehen Ihnen ab diesem Zeitpunkt nicht weiter zur Verfügung.

Ihre Annahme des Zulassungsangebotes haben Sie demnach auf hochschulstart.de bereits erfolgreich erklärt. Daraufhin wird Ihnen der Zulassungsbescheid in unserem Portal der Online-Bewerbung zum Download bereitgestellt. Im Bescheid wird Ihnen eine Frist gesetzt, bis wann der erste Semesterbeitrag bei uns eingegangen sein muss.

In einem weiteren Schritt müssen Sie nun die Online-Immatrikulation an der Hochschule für Gesundheit beantragen und vollständig durchlaufen. Dies wird ebenfalls über das Online-Portal der Hochschule realisiert. Sobald Sie die Online-Immatrikulation erfolgreich abgeschlossen haben, werden Ihre Angaben und Uploads final durch die Hochschule geprüft. Sofern Ihre Angaben korrekt sind und Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann Ihre Einschreibung erfolgen. 
 

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2. Fallgruppe: Zulassung in einem Orts-NC (Master-Studiengänge)

Per E-Mail werden Sie auf einen Statuswechel im Bewerbungsportal hingewiesen, dort steht Ihnen dann der Zulassungsbescheid zum Download bereit. Innerhalb der Annahmefrist, die Ihnen u.a. im Zulassungsbescheid mitgeteilt wurde, müssen Sie aktiv werden und

  • den angebotenen Studienplatz über unser hochschuleigenes Online-Portal annehmen sowie
  • den ersten Semesterbeitrag überweisen.

Alternativ könnte dieser auch zurückgegeben / zurückgestellt werden, sollten Sie ihn nicht in Anspruch nehmen wollen.

Erfolgt bis zum Ablauf der Annahmefrist keine Annahme des Studienplatzes, so erlischt Ihr Anspruch auf den Platz. Diese so frei gewordenen Studienplätze werden direkt im Anschluss an die nächsten Bewerber*innen auf der Rangliste weiter vergeben - dies erfolgt im Zuge der Nachrückverfahren / NRV.

In einem weiteren Schritt müssen Sie nun die Online-Immatrikulation an der Hochschule für Gesundheit beantragen und vollständig durchlaufen. Dies wird ebenfalls über das Online-Portal der Hochschule realisiert. Sobald Sie die Online-Immatrikulation erfolgreich abgeschlossen haben, werden Ihre Angaben und Uploads final durch die Hochschule geprüft. Sofern Ihre Angaben korrekt sind und Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann Ihre Einschreibung erfolgen.

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3. Fallgruppe: Zulassung in einem zulassungsfreien Studiengang

Für die folgenden Bachelor-Studiengänge erfolgt keine separate Zulassung:

Hier gelangen Sie ohne weitere Einschränkung aus dem Portal der Online-Bewerbung zur Online-Immatrikulation.

Für die Master-Studiengänge

erfolgt jedoch die Zulassung zum Studium erst, nachdem die jeweilige Master-Kommission Ihre persönlichen, fachlichen Voraussetzungen erfolgreich überprüft hat. Sollte dies der Fall sein werden Sie per E-Mail informiert.

Nachdem Sie das Zulassungsangebot angenommen haben, müssen Sie im weiteren Verlauf die Online-Immatrikulation an der Hochschule für Gesundheit beantragen. Dies wird über das hochschuleigene Online-Portal realisiert. Ausführliche Hinweise dazu haben Sie in Ihrer Zulassung erhalten.

Ohne eine vorherige Teilnahme an der Online-Immatrikulation kann keine Einschreibung erfolgen. Sobald Sie die Online-Immatrikulation erfolgreich abgeschlossen haben, werden Ihre Angaben und Uploads final durch die Hochschule geprüft. Sofern Ihre Angaben korrekt sind und Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann Ihre Einschreibung erfolgen.
 

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1b. Überweisung des Semesterbeitrages

Um die Annahme Ihres Studienplatzes perfekt zu machen, ist nach der Annahme des Studienplatzes zwingend Ihr erster Semesterbeitrag zu überweisen. Deshalb werden Sie im Zulassungsbescheid zur Zahlung des fälligen Beitrages aufgefordert.

Im Zulassungsbescheid finden Sie den Betrag und die Kontodaten, sowie den zwingend zu nutzenden Verwendungszweck - diesen sollten Sie ohne Veränderungen übernehmen. Ihr Semesterbeitrag muss bis zur Annahmefrist des Studienplatzes bei uns eingegangen sein - die Frist wird explizit im Zulassungsbescheid genannt. Informationen zum aktuellen Semesterbeitrag haben wir für Sie zusammengefasst.

Erfolgt bis zum Ablauf der Frist kein Zahlungseingang (maßgeblich ist hier der Eingang auf dem Bankkonto der Hochschule für Gesundheit), so erlischt Ihr Anspruch auf diesen Studienplatz.

Mögliche Abwesenheit (Auslandsaufenthalt, FSJ, Urlaub o.ä.)

Sollten Sie während des Zeitraumes von Bewerbungsfrist bis kurz vor Vorlesungsbeginn nicht persönlich erreichbar sein (Auslandsaufenthalt, FSJ, Urlaub o.ä.), stellen Sie sicher, dass ein Bevollmächtigter die Überweisung des Semesterbeitrages in Ihrem Namen tätigen kann. Sollte die Frist zur Überweisung durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
 

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2. Online-Einschreibung

Sie haben das Zulassungsangebot angenommen und den ersten Semesterbeitrag angewiesen - parallel dazu sollten Sie die Online-Immatrikulation beantragen.

Anhand Ihrer Uploads (erforderliche Einschreibunterlagen) wird kontrolliert, ob die von Ihnen während der Online-Bewerbung / -Immatrikulation gemachten Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.

Achten Sie darauf, das Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut lesbar hochladen. Hier finden Sie zu der Upload-Funktionalität ausführliche Hinweise - lesen Sie diese bitte aufmerksam durch.
 

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2.1 Einschreibunterlagen (Zeugnisse, Urkunden, Foto)

Zur Kontrolle Ihrer Angaben laden Sie die Unterlagen unbedingt vollständig und gut lesbar in der Online-Einschreibung hoch. Ebenso wichtig ist Ihr Foto, welches für den Studierendenausweis benötigt wird. Beachten Sie die entsprechenden Anforderungen dazu im Portal.

Fehlende oder nicht ausreichende Unterlagen können dazu führen, dass

  • entweder die Einschreibung nicht zustande kommt
  • oder sich die Hochschule vorbehält, Ihnen eine Nachfrist zur Einreichung der Unterlagen zu setzen. Werden bis zu dieser Frist die fehlenden Unterlagen nicht in ausreichender Form nachgewiesen, kann keine Einschreibung erfolgen.

Sollte die Kontrolle Ihrer Angaben und Unterlagen ergeben, dass bspw. Angaben aus der Online-Bewerbung nicht der Wahrheit entsprechen, wird die ausgesprochene Zulassung zurückgenommen und der offene Studienplatz an die nächste Bewerberin bzw. den nächsten Bewerber auf der Rangliste vergeben.
 

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Amtlich beglaubigte Kopien

Amtlich beglaubigte Kopien werden seit dem Wintersemester 2020/21 nicht postalisch oder im Original gefordert. Es genügt ein Upload Ihrer Unterlagen im Original in unserem Online-Portal.

Die Hochschule behält sich vor, in Einzelfällen die Vorlage der Originale einzufordern.
 

2.2 Krankenversicherung

Zum Zeitpunkt der Einschreibung müssen Studienanfänger*innen der HS Gesundheit einen Nachweis über ihre Krankenversicherung erbringen.

Gesetzlich versichert

Die Meldung über eine bestehende Krankenversicherung ist von Studien­interessierten selbst bei ihrer zuständigen, gesetzlichen Krankenkasse anzufordern, die den Versicherungsstatus dann an uns als Hochschule digital meldet (§ 199a SGB V).

Dieser Nachweis erfolgt seit Januar 2022 ausschließlich elektronisch über die Krankenkasse - hierzu werden automatisiert digitale Meldungen zwischen Hochschulen und Krankenkassen versendet. Fordern Sie deshalb Ihre Krankenkasse vor der Einschreibung auf, Ihren Versicherungsstatus an uns zu melden.

Ohne diese digitale Bestätigung Ihrer Krankenversicherung können Sie nicht eingeschrieben werden.

Privat versichert

Sollten Sie zum Studienstart privat versichert sein, müssen Sie sich an eine gesetzliche Krankenversicherung wenden und dort Ihre Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht beantragen (diese informiert uns dann ebenfalls per "Meldung 10"). Diese Befreiung kann ausschließlich eine gesetzliche Krankenversicherung ausstellen – nicht Ihre / eine private Krankenversicherung.

Hinweise für internationale Studierende

Allgemein gilt: Sie müssen krankenversichert sein, um in Deutschland studieren zu können.

Deutschland hat mit einigen Ländern, darunter den Mitgliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wenn Sie aus einem dieser Länder kommen und dort gesetzlich krankenversichert sind, können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. In der Regel benötigen Sie dafür eine Europäische Krankenver­sicherungskarte (EHIC). Die EHIC können Sie kostenfrei bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Bitte kontaktieren Sie bei Immatrikulation eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung und zeigen dort die EHIC vor. Fordern Sie diese Krankenkasse auf, Ihren Versicherungsstatus über den Meldegrund M 10 für die HS Gesundheit zu melden.

Wenn Sie nicht auf eine Krankenkasse in Ihrem Heimatland zurückgreifen können, müssen Sie sich in Deutschland versichern. Bitte schließen Sie unmittelbar vor oder nach Ihrer Einreise nach Deutschland eine deutsche Krankenversicherung ab. 
 

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Wichtiger Hinweis

Achten Sie in der Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse bitte auf die korrekte Bezeichnung der Hochschule, so dass die Meldung nicht fälschlicherweise an eine andere Hochschule erfolgt.

Insbesondere bei dem Hochschulstandort Bochum, mit mehr als 6 Hochschulen, ist diese Gefahr groß.

Eine Zusendung von anderen Nachweisen (z.B. Scans von Versichertenkarten etc.) ist nicht erforderlich.

Folgende Informationen können Ihnen sicher in der Kommunikation mit der Krankenkasse helfen - nennen Sie dort:

  • Meldung 10 / "M10 Versicherungsstatus" für die HS Gesundheit in Bochum.

  • Alle Hochschulen sind im Zuge des digitalen Austausches nummeriert worden, die Nummer der HS Gesundheit lautet: H0000240

Gemäß § 199a SGB V gelten über die Meldung 10 hinaus die folgenden

Meldepflichten (PDF)

2.3 Gesundheitszeugnis

Gesundheitszeugnis (nur für bestimmte Studiengänge)

Für die Bachelor-Studiengänge Ergotherapie, Hebammenwissenschaft, Logopädie, Physiotherapie sowie dem Bachelor-Studiengang Pflege ist zum Zeitpunkt der Einschreibung zwingend ein Gesundheitszeugnis vorzulegen.

In den anderen Studiengängen ist dies nicht erforderlich!

Wichtig:
Bitte beachten Sie, bei dem geforderten Gesundheitszeugnis handelt es sich nicht um die "Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (beruflicher Umgang mit Lebensmitteln)".

Dazu stellt die Hochschule für Gesundheit hier eine Vorlage (PDF) zur Verfügung. Sie finden hier bei Ihrem Wunschstudiengang unter dem Punkt "Voraussetzung" noch weitere Informationen zum Gesundheitszeugnis.

 

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2.4 Vorpraktikum

Für einige Studiengänge des Departments für Angewandte Gesundheitswissenschaften gilt als Einschreibevoraussetzung ein Vorpraktikum in dem entsprechenden Berufsfeld des Studienganges:

  • "Hebammenwissenschaft" (mind. 4 Wochen)und
  • "Physiotherapie" (mind. 2 Wochen).

Über das Praktikum ist jeweils ein entsprechender Nachweis bei der Einschreibung vorzulegen. Eine Vorlage für die Bescheinigung finden Sie hier (PDF). Bei Ihrem Wunschstudiengang unter dem Punkt "Voraussetzungen / Vorpraktikum" finden Sie noch weitere Informationen zu möglichen Einsatzorten und Anforderungen.

Kann zur Einschreibung kein Nachweis über ein ausreichendes, fachlich entsprechendes Vorpraktikum erbracht werden, kann keine Einschreibung zum aktuellen Semester erfolgen. Das Praktikum muss

  • entweder bereits erfolgreich absolviert worden sein oder
  • bis zum 31.8., spätestens jedoch bis vor Vorlesungsbeginn erfolgreich absolviert werden.
     

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2.5 Vollmacht für Minderjährige

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Einschreibung die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf:

studierendenservicehs-gesundheit "«@&.de

Die Vollmacht muss zwingend von Ihren Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Es sind zusammen mit der Vollmacht Kopien der Personalausweise Ihrer Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass wir die Kopien zwingend zusammen mit der Vollmacht benötigen.
 

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nächster Schritt

Gerne können Sie diese Vorlage für Ihre Vollmacht nutzen:

Vorlage für Minderjährige (PDF)

3. Ihr Studierendenausweis

Zugesandte Unterlagen / Uploads:

Nach der Kontrolle Ihrer Unterlagen - in der Regel online - und erfolgter Einschreibung erhalten Sie in den Tagen danach folgende Unterlagen von uns u.a. zugesandt:

  • eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Immatrikulation samt Hinweisen zu den Zugangsdaten Ihres neuen hochschuleigenen Accounts, sowie
  • postalisch der Studierendenausweis inkl. Semesterticket / ÖPNV-Fahrberechtigung für ganz Nordrhein-Westfalen

Wichtiger Hinweis:
Ihr Hochschul-Account wird innerhalb von 48 Stunden nach der Einschreibung aktiviert. Über die Anmeldung als Student*in im hochschuleigenen Portal können Sie sich dann im Anschluss u.a. Ihre erste Studienbescheinigung drucken.

Hier finden Sie wichtige Hinweise zu Download-Möglichkeiten im

Online-Campus / "Studienservice"

Der Studierendenausweis:

Auf Ihrem neuen Studierendenausweis befindet sich Ihr Name, Ihre Matrikelnummer sowie das - von Ihnen während der Online-Immatrikulation - hochgeladene Portrait-Foto.

Auf der Karte ist i.d.R. das elektronische Semesterticket bereits aufgebracht (als sogenanntes "eTicket"). 

Ab dem Semesterbeginn (1.9. zum Wintersemester bzw. 1.3. zum Sommersemester) sind Sie damit für die Dauer Ihres Studiums im VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) sowie in ganz Nordrhein-Westfalen mobil im öffentlichen Nahverkehr unterwegs.
 

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