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Unsere Studiengänge

Neues Zulassungsverfahren Hebammenwissenschaft zum WiSe 24/25

Beachten Sie bitte, dass die hier beschriebenen Neuerungen erst zum WiSe24/25 gelten.

Die Verfahren zum WiSe 23/24 wie auch zum SoSe 2024 sind davon unberührt.

Solange behält der Studiengang seine bisherige Zulassungsbeschränkung.

Zu welchen Zeitpunkten startet der Studiengang B.Sc. Hebammenwissenschaft?

Der Studiengang wird sowohl in jedem Winter- als auch Sommersemester angeboten. Dies erfolgt bereits seit dem Wintersemester 2021/2022 unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Regelungen / als dualer Studiengang.

Generell gelten folgende Termine als offizieller Semesterbeginn:

  • Wintersemester jeweils: Start 01.09., Ende 28./29.02. bzw.
  • Sommersemester jeweils: Start 01.03., Ende 31.08.

Den individuellen Vorlesungsstart des jeweiligen Semesters entnehmen Sie gerne der Übersicht

Semester- & Vorlesungszeiten

Besteht eine Zulassungsbeschränkung / ein NC oder ist der Studiengang zulassungsfrei?

Ab dem Wintersemester 2024/25 wird der Studiengang zulassungsfrei angeboten.

Das bedeutet, dass es keine Zulassungsbeschränkung / keinen Numerus Clausus (NC) geben wird. Eine Ranglistenbildung bzw. Zu-/Absagen durch die Hochschule finden nicht mehr statt.

Dennoch gelten besondere Hinweise zum Bewerbungsverfahren sowie zu den ansonsten geltenden Bedingungen bzw. Studienvoraussetzungen.

Somit wird der B.Sc. Hebammenwissenschaft ab dem WiSe 24/25 nicht mehr am Verfahren über hochschulstart.de teilnehmen bzw. dort zu finden sein.

Wie kann man sich künftig bewerben?

Studieninteressierte bewerben sich künftig direkt bei den Kliniken bzw. verantwortlichen Praxiseinrichtungen, welche mit der HS Gesundheit kooperieren.

Zu beachten sind folgende Hinweise:

  • Studieninteressierte sollten sich vorab über den Studiengang sowie die geltenden Studienvoraussetzungen (z.B. eine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung, Praktikum, etc.) informieren.
  • Außerdem sollten Sie bereits frühzeitig die Liste der verantwortlichen Praxiseinrichtungen sichten. So erfahren Interessierte mehr über die geographische Lage, das Profil, die Größe etc. der Einrichtung und können abwägen, ob man sich dort bewerben möchte.
  • Die Bewerbung erfolgt direkt bei diesen Kliniken / Praxiseinrichtungen.
  • Können Studieninteressierte sich in einem dieser Bewerbungsverfahren durchsetzen, wird ihnen die entsprechende Klinik einen Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung ("Ausbildungsvertrag") anbieten.
  • Zur Immatrikulation in den Studiengang Hebammenwissenschaft wird es erforderlich sein, eine Kopie des (beidseitig unterschriebenen) Ausbildungsvertrages mit der verantwortlichen Praxiseinrichtung (= für die praktische Ausbildung verantwortliche Klinik) vorlegen zu können.
    Ohne einen solchen vorab bereits zustande gekommenen Vertrag mit einem unserer Kooperationspartner kann in der Regel keine Immatrikulation erfolgen.

Zum Studium ist es erforderlich, ein eintragsfreies, erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu können. Zu einem geeigneten Zeitpunkt werden die einzuschreibenden Personen (in aller Regel schriftlich) dazu aufgefordert, ein solches Zeugnis zu beantragen.

Dieses Führungszeugnis ist der Hochschule zum Zeitpunkt der Einschreibung vorzulegen.

Eine Auswahl durch die Hochschule erfolgt somit künftig nicht mehr. Einzig die Kliniken sind Adressaten der konkreten Bewerbungen und wählen geeignete Personen eigenverantwortlich aus.

Die Hochschule überprüft dann im Nachgang bzw. zum Zeitpunkt der Einschreibung (Immatrikulation) die Nachweise der geltenden Studienvoraussetzungen.

Wichtig: Jede Einrichtung bestimmt das eigene Verfahren zur Bewerbung (inkl. der jeweiligen Bewerbungsfrist), diese werden sich deshalb unterscheiden.

Grundsätzlich wäre es möglich, sich bei mehr als einer Klinik zu bewerben.

Beachten Sie außerdem, dass für besondere Bewerberfallgruppen gesonderte Verfahren gelten - auf diese wird ebenfalls in diesen FAQs eingegangen.

Welche Regelungen bestehen für besondere Bewerberfallgruppen?

Für zwei verschiedene, besondere Bewerberfallgrupen bestehen gesonderte Verfahren bzw. gelten abweichende Fristen: Bewerbende ohne Abitur sowie Internationale Bewerbende.

Beide Fallgruppen werden hier ausführlicher erläutert.

Bewerbende ohne Abitur

Auch für Studieninteressierte ohne Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife besteht die Möglichkeit ein Hochschulstudium aufzunehmen. Statt einer Hochschulreife könnten in diesem Falle alternative Voraussetzungen akzeptiert werden.

Neben dem Zugang durch eine berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister*innen) kann dieser u.a. durch eine erfolgreich absolvierte mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie eine danach erfolgte mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit erfolgen. Details zu diesen Gruppen werden auf der dazugehörigen Themenseite ausführlich beschrieben.

Sichten Sie bitte diese umfangreichen Hinweise, damit Sie davon jeweils die für Sie bzw. Ihre Fallgruppe korrekte Bewerbungsfrist einhalten können. Andernfalls kann die Hochschule keine Prüfung Ihrer Voraussetzungen mehr durchführen bzw. Sie fristgerecht an der zentralen Zugangsprüfung anmelden.

Wichtige Hinweise:

Wir raten Studieninteressierten dringend dazu, entsprechende Unterlagen so früh wie möglich einzureichen - nur so kann eine zeitnahe Überprüfung der Hochschule erfolgen. So soll vermieden werden, dass ggf. Bewerbende zwar einen Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung (durch die Klinik) erhalten, dann jedoch nicht immatrikuliert werden können, weil weder ein Hochschulzugang noch die Voraussetzungen für ein "Studium ohne Abitur" vorliegen.

Studieninteressierte haben sich zeitgleich zur Überprüfung des Hochschulzugangs (aufgrund der beruflichen Qualifizierung) parallel bei den kooperierenden Einrichtungen um einen Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung ("Ausbildungsvertrag") zu bewerben.

Es ist deshalb ratsam, sich frühzeitig mit den geltenden Regelungen bzw. Fristen vertraut zu machen und regelmäßig diesen Internetauftritt zu beobachten.

Zu beachten ist dabei insbesondere die Differenzierung zwischen der Teilnahme an der zentralen Zugangsprüfung und einem möglichen Probestudium.

Ausführlich wird das Verfahren sowie die Details der Voraussetzungen auf der dazugehörigen Themenseite beschrieben:

Studium ohne (Fach-)Abitur


Bei konkreten Fragen zu dieser Fallgruppe wenden Sie sich gerne vorab per Mail an den

Studierendenservice

Dies gilt neben Studieninteressierten explizit auch für Klinik-Vertreter*innen, denen derartige Fälle ggf. im Bewerbungsverfahren begegnen.

Internationale Bewerbende

Der Zugang zu einem Studium an einer deutschen Hochschule steht unter bestimmten Voraussetzungen auch Personen offen, die über keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Um jedoch im Vorfeld ausländische Bildungsabschlüsse auf ihre Äquivalenz hin überprüfen zu können, bedient sich die Hochschule dem Dienst von uni-assist e.V.. Ausländische Zeugnisse werden dort eingereicht und überprüft.

Stellt uni-assist nach der Überprüfung fest, dass damit ein Hochschulzugang in Deutschland möglich ist, wird dieses Ergebnis sowohl den Bewerber*innen als auch der Hochschule mitgeteilt. Die Hochschule prüft dann neben den anderen, für den Studiengang geltenden Voraussetzungen auch die ausreichenden Sprachkenntnisse der Bewerber*innen. Ohne den Nachweis dieser Kenntnisse darf keine Immatrikulation erfolgen.

Kommt uni-assist zu dem Ergebnis, dass kein Zugang zu einem Studium in Deutschland möglich ist, endet das Verfahren. Eine Immatrikulation im selben Semester kommt dann nicht in Betracht.

Wichtiger Hinweis:

Internationale Studieninteressierte halten bestenfalls zeitgleich im Blick:
- die Bewerbung bei einer der kooperierenden Einrichtungen und parallel
- die Überprüfung der eigenen Hochschulzugangsberechtigung über uni-assist

Das Verfahren über uni-assist ist an bestimmte (meist vorgezogene) Fristen gebunden. Deshalb sollten Studieninteressierte sich frühzeitig mit den geltenden Regelungen bzw. Fristen vertraut machen und regelmäßig diesen Internetauftritt beobachten.

Ausführlich wird das Verfahren auf der dazugehörigen Themenseite beschrieben:

Internationale Bewerbende


Bei konkreten Fragen zu dieser Fallgruppe wenden Sie sich gerne vorab per Mail an den

Studierendenservice

Dies gilt neben Studieninteressierten explizit auch für Klinik-Vertreter*innen, denen derartige Fälle ggf. im Bewerbungsverfahren begegnen.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Grundsätzlich gelten Studienvoraussetzungen, die die Hochschule im Zuge der Einschreibung überprüft.

Dazu zählen neben einer ausreichenden Hochschulzugangsberechtigung in der Regel auch ein Vorpraktikum, ein Gesundheitszeugnis sowie ausreichende Deutschkenntnisse.

Die Vorlage eines eintragsfreien, erweiterten Führungszeugnisses ist zum Zeitpunkt der Einschreibung an der Hochschule ebenfalls nötig.

Zur besseren Übersichtlichkeit wurde für die geltenden Voraussetzungen eine separate Seite erstellt.

Dort finden Sie auf einen Blick alle erforderlichen

Studienvoraussetzungen

Kann das Praktikum aufgeteilt werden und bis wann muss es abgeleistet sein?

Eine Splittung (z.B. 3+1 oder 2+2 Wochen) des insgesamt vierwöchigen Praktikums ist möglich.

Das Praktikum soll in der Regel bis zum 31.08. (Start zum WiSe) bzw. bis zum 28.02. (Start zum SoSe) des jeweiligen Jahres beendet worden sein und darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Eine Ableistung des Praktikums während des Studiums ist nicht möglich.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Thema

vierwöchiges Vorpraktikum

Mit welchen Kliniken und Praxiseinrichtungen bzw. freiberuflichen Hebammen kooperiert der Studienbereich?

Der Studienbereich kooperiert mit Kliniken und Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen. Die kooperierenden außerklinischen Praxiseinrichtungen (Geburtshäuser, Hebammenpraxen, freiberufliche Hebammen) sind bundesweit verteilt.

Im Rahmen des Studiums werden die Studierenden in zwei Kliniken sowie im außerklinischen Bereich praktische Studienphasen absolvieren. Dabei durchlaufen sie unterschiedliche Stationen und Fachabteilungen:

Stationen & Fachabteilungen in der praktischen Phase zum Download (PDF)

Hier finden Sie außerdem eine aktuelle Liste der verantwortlichen

Praxiseinrichtungen

Wichtig

Eine Bewerbung ist einzig an die VPEs bzw. Haus I zu richten.

Werden Studium / Ausbildung bzw. die Praxisphasen vergütet?

Zu Beginn des Studiums gehen Studieninteressierte einen Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung ("Ausbildungsvertrag") mit einem Kooperationspartner der Hochschule ein.

Während der Laufzeit dieses Vertrages erhalten Studierende dann eine entsprechende Vergütung durch die verantwortliche Praxiseinrichtung. Dies gilt sowohl für die Dauer der Praxiseinsätze als auch während der Theoriephasen.

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