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Unsere Studiengänge

Bewerbungsverfahren ab WiSe24/25

Zum Wintersemester 2024/25 wird es weitreichende Anpassungen am Bewerbungsverfahren für den Studiengang Pflege geben.

Im Entstehungsprozess dieser Seite werden die Inhalte laufend durch uns aktualisiert sowie um weitere hilfreiche Informationen ergänzt.

Zu folgenden Fragen finden Sie ausführliche Informationen in diesen FAQs:

 

Hier finden Sie außerdem wichtige Informationen:

zum Studiengang Pflege

zu den Studienvoraussetzungen

Zu welchem Zeitpunkt startet der Studiengang B.Sc. Pflege?

Ein Studienstart im Studiengang Pflege wird jeweils einzig zum Wintersemester angeboten. Ein Studienstart zum Sommersemester erfolgt somit nicht.

Der Semesterbeginn des Wintersemesters findet jeweils am 1. September statt.

Den individuellen Vorlesungsstart eines jeden Semesters entnehmen Sie gerne dieser Übersicht der

Semester- & Vorlesungszeiten

Besteht eine Zulassungsbeschränkung / ein NC oder ist der Studiengang zulassungsfrei?

Der Studiengang Pflege wird zulassungsfrei angeboten.

Das bedeutet, dass es keine Zulassungsbeschränkung / keinen Numerus Clausus (NC) geben wird. Eine Ranglistenbildung bzw. Zu-/Absagen durch die Hochschule finden ebenfalls nicht statt.

Dennoch gelten besondere Hinweise zum Bewerbungsverfahren sowie zu den ansonsten geltenden Bedingungen bzw. Studienvoraussetzungen.

Wie kann man sich künftig bewerben?

Studieninteressierte bewerben sich künftig direkt bei den Kooperationspartnern, die duale Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen.

Zu beachten sind folgende Hinweise:

  • Studieninteressierte sollten sich vorab über den Studiengang sowie die geltenden Studienvoraussetzungen (z.B. eine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung, Ausbildungsvertrag, etc.) informieren.
  • Außerdem sollten Sie bereits frühzeitig die Liste der Kooperationspartner sichten. So erfahren Interessierte mehr über die geographische Lage, das Profil, die Größe etc. der Einrichtung und können abwägen, ob man sich dort bewerben möchte.
  • Die Bewerbung erfolgt direkt bei diesen Kooperationspartnern.
  • Können Studieninteressierte sich in einem dieser Bewerbungsverfahren durchsetzen, wird ihnen der entsprechende Kooperationspartner einen Ausbildungsvertrag anbieten.
  • Zur Immatrikulation in den Studiengang Pflege wird es erforderlich sein, eine Kopie des (beidseitig unterschriebenen) Ausbildungsvertrages mit dem Kooperationspartner vorlegen zu können.
    Ohne einen solchen vorab bereits zustande gekommenen Vertrag kann in der Regel keine Immatrikulation erfolgen.

Es erfolgt keine Auswahl durch die Hochschule. Einzig die ausbildenden Kooperationspartner sind Adressaten der konkreten Bewerbungen und wählen geeignete Personen eigenverantwortlich aus.

Die Hochschule überprüft dann im Nachgang bzw. zum Zeitpunkt der Einschreibung (Immatrikulation) die Nachweise der geltenden Studienvoraussetzungen.

Wichtig: Jede Einrichtung bestimmt das eigene Verfahren zur Bewerbung (inkl. der jeweiligen Bewerbungsfrist), diese werden sich deshalb unterscheiden.

Grundsätzlich wäre es möglich, sich bei mehr als einem Kooperationspartner zu bewerben.

Beachten Sie außerdem, dass für besondere Bewerberfallgruppen gesonderte Verfahren gelten - auf diese wird ebenfalls in diesen FAQs eingegangen.

Welche Regelungen bestehen für besondere Bewerberfallgruppen?

Für zwei verschiedene, besondere Bewerberfallgrupen bestehen gesonderte Verfahren bzw. gelten abweichende Fristen: Bewerbende ohne Abitur sowie Internationale Bewerbende.

Beide Fallgruppen werden hier ausführlicher erläutert.

Bewerbende ohne Abitur

Auch für Studieninteressierte ohne Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife besteht die Möglichkeit ein Hochschulstudium aufzunehmen. Statt einer Hochschulreife könnten in diesem Falle alternative Voraussetzungen akzeptiert werden.

Neben dem Zugang durch eine berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister*innen) kann dieser u.a. durch eine erfolgreich absolvierte mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie eine danach erfolgte mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit erfolgen. Details zu diesen Gruppen werden auf der dazugehörigen Themenseite ausführlich beschrieben.

Sichten Sie bitte diese umfangreichen Hinweise, damit Sie davon jeweils die für Sie bzw. Ihre Fallgruppe korrekte Bewerbungsfrist einhalten können. Andernfalls kann die Hochschule keine Prüfung Ihrer Voraussetzungen mehr durchführen bzw. Sie fristgerecht an der zentralen Zugangsprüfung anmelden.

Wichtige Hinweise:

Wir raten Studieninteressierten dringend dazu, entsprechende Unterlagen so früh wie möglich einzureichen - nur so kann eine zeitnahe Überprüfung der Hochschule erfolgen. So soll vermieden werden, dass ggf. Bewerbende zwar einen Ausbildungsvertrag (durch den Kooperationspartner) erhalten, dann jedoch nicht immatrikuliert werden können, weil weder ein Hochschulzugang noch die Voraussetzungen für ein "Studium ohne Abitur" vorliegen.

Studieninteresierte haben sich zeitgleich zur Überprüfung des Hochschulzugangs (aufgrund der beruflichen Qualifizierung) parallel bei den Kooperationspartner um einen Ausbildungsvertrag zu bewerben.

Es ist deshalb ratsam, sich frühzeitig mit den geltenden Regelungen bzw. Fristen vertraut zu machen und regelmäßig diesen Internetauftritt zu beobachten.

Zu beachten ist dabei insbesondere die Differenzierung zwischen der Teilnahme an der zentralen Zugangsprüfung und einem möglichen Probestudium.

Ausführlich wird das Verfahren sowie die Details der Voraussetzungen auf der dazugehörigen Themenseite beschrieben:

Studium ohne (Fach-)Abitur


Bei konkreten Fragen zu dieser Fallgruppe wenden Sie sich gerne vorab per Mail an den

Studierendenservice

Dies gilt neben Studieninteressierten explizit auch für Vertreter*innen der Kooperationspartner, denen derartige Fälle ggf. im Bewerbungsverfahren begegnen.

Internationale Bewerbende

Der Zugang zu einem Studium an einer deutschen Hochschule steht unter bestimmten Voraussetzungen auch Personen offen, die über keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Um jedoch im Vorfeld ausländische Bildungsabschlüsse auf ihre Äquivalenz hin überprüfen zu können, bedient sich die Hochschule dem Dienst von uni-assist e.V.. Ausländische Zeugnisse werden dort eingereicht und überprüft.

Stellt uni-assist nach der Überprüfung fest, dass damit ein Hochschulzugang in Deutschland möglich ist, wird dieses Ergebnis sowohl den Bewerber*innen als auch der Hochschule mitgeteilt. Die Hochschule prüft dann neben den anderen, für den Studiengang geltenden Voraussetzungen auch die ausreichenden Sprachkenntnisse der Bewerber*innen. Ohne den Nachweis dieser Kenntnisse darf keine Immatrikulation erfolgen.

Kommt uni-assist zu dem Ergebnis, dass kein Zugang zu einem Studium in Deutschland möglich ist, endet das Verfahren. Eine Immatrikulation im selben Semester kommt dann nicht in Betracht.

Wichtiger Hinweis:

Internationale Studieninteressierte halten bestenfalls zeitgleich im Blick:
- die Bewerbung bei einem der ausbildenden Kooperationspartner und parallel
- die Überprüfung der eigenen Hochschulzugangsberechtigung über uni-assist

Das Verfahren über uni-assist ist an bestimmte (meist vorgezogene) Fristen gebunden. Deshalb sollten Studieninteressierte sich frühzeitig mit den geltenden Regelungen bzw. Fristen vertraut machen und regelmäßig diesen Internetauftritt beobachten.

Ausführlich wird das Verfahren auf der dazugehörigen Themenseite beschrieben:

Internationale Bewerbende


Bei konkreten Fragen zu dieser Fallgruppe wenden Sie sich gerne vorab per Mail an den

Studierendenservice

Dies gilt neben Studieninteressierten explizit auch für Vertreter*innen der Kooperationspartner, denen derartige Fälle ggf. im Bewerbungsverfahren begegnen.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Grundsätzlich gelten Studienvoraussetzungen, die die Hochschule im Zuge der Einschreibung überprüft.

Dazu zählen neben einer ausreichenden Hochschulzugangsberechtigung und dem Ausbildungsvertrag in der Regel auch ein Gesundheitszeugnis sowie ausreichende Deutschkenntnisse.

Zur besseren Übersichtlichkeit wurde für die geltenden Voraussetzungen eine separate Seite erstellt. Dort finden Sie auf einen Blick alle erforderlichen

Studienvoraussetzungen

Ist vorab ein Praktikum zu leisten?

Es ist keine Pflicht, für die Einschreibung in den Studiengang Pflege ein Praktikum nachweisen zu müssen.

Der Studiengang empfiehlt jedoch, sich über die grundsätzlichen Rahmenbedingungen des Berufsfeldes zu informieren (z.B. Schicht- und Wochenenddienst, Arbeitsbedingungen usw.).

Ein vorheriges Praktikum (beispielsweise bei einem Kooperationspartner) ist für das Kennenlernen des Berufsfeldes und unserer Partner eine gute Möglichkeit.

Welche Kooperationspartner bilden aus?

Im Rahmen des Studiums werden die Studierenden praktische Studienphasen absolvieren. Dabei durchlaufen sie unterschiedliche Stationen und Fachabteilungen:

  • Chirurgische, internistische, neurologische, onkologische Versorgungbereiche
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Geburtshilfe und Neugeborene / Gynäkologie
  • Gerontologisch-geriatrische Pflege
  • Palliative Care (auch Hospiz)
  • Psychiatrische Pflege
  • ggf. Intensivmedizin

Hier finden Sie außerdem eine ausführliche Liste unserer derzeitigen

Kooperationspartner

Werden Studium, Ausbildung und sonstige Praxisphasen vergütet?

Zu Beginn des Studiums gehen Studieninteressierte parallel einen Ausbildungsvertrag mit einem Kooperationspartner der Hochschule ein.

Während der Laufzeit dieses Vertrages erhalten Studierende dann eine entsprechende Vergütung durch diesen Partner. Dies gilt sowohl für die praktischen Studienphasen, als auch während der Vorlesungszeit.

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