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Unsere Studiengänge

Studium ohne (Fach-)Abitur

Für Studieninteressierte ohne Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife besteht ebenfalls die Möglichkeit ein Hochschulstudium aufzunehmen.

Interessierte Personen, die sich auf einen unserer zum Wintersemester startenden Studiengänge bewerben möchten, finden die Änträge für das Wintersemester 2023/24 zeitnah auf dieser Internetseite.

Informationen zu folgenden Fragen finden Sie hier:

Bewerbungsfristen

01.Apr2024

Bewerbungsfrist WiSe 2024/25

für zulassungsbeschränkte Fächer

01.Apr2024

Bewerbungsfrist WiSe 2024/25

für zulassungsfreie Fächer (nur Gruppe 3 mit Zugangsprüfung)

01.Aug2024

Bewerbungsfrist WiSe 2024/25

für zulassungsfreie Fächer (Gruppe 1, 2 und 3 mit Probestudium)

Welche Voraussetzungen gelten?

Die Voraussetzungen zum Zugang zu einem Hochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte teilen sich in 3 Gruppen auf. Prüfen Sie bitte genau, zu welcher der Gruppen Sie gehören:

Gruppe 1:

"Zugang auf Grund beruflicher Aufstiegsfortbildung" (z.B. Meister*innen und vergleichbar Qualifizierte)

Eine ausführliche Definition finden Sie im Bewerbungsantrag unter dem Punkt "Bewerbung".

Gruppe 2:

"Zugang auf Grund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit"

Gefordert wird hier eine erfolgreich absolvierte mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie eine danach erfolgte fachlich entsprechende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit. Wichtig: Die Berufsausbildung und die berufliche Tätigkeit müssen dem gewünschten Studiengang fachlich entsprechen.
Eine ausführliche Definition finden Sie im Bewerbungsantrag unter dem Punkt "Bewerbung".

Gruppe 3:

"Zugang auf Grund einer Zugangsprüfung oder auf Grund eines Probestudiums"

Gefordert wird hier eine erfolgreich absolvierte mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie eine danach erfolgte mindestens dreijährige (nicht fachlich entsprechende) berufliche Tätigkeit. Der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt ist die Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes oder die Pflege eines Angehörigen.

Beachten Sie, das Probestudium kann nur bei zulassungfreien Studiengängen absolviert werden! Für zulassungbeschränkte Studiengänge gilt diese Möglichkeit nicht.

Eine ausführliche Definition finden Sie im Bewerbungsantrag unter dem Punkt "Bewerbung".

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Haben Sie Rückfragen?

Team Studierendenservice

FAQ

Studieninteressierte finden hier weitere Themen, die sie interessieren könnten und/ oder erste Fragen beantworten:

zur FAQ-Liste

Wichtig!

Beachten Sie auch unbedingt die Hinweise zu den unterschiedlichen Bewerbungsfristen für die Bewerbung über Zugangsprüfung oder Probestudium unter dem Punkt "Auswahl".

Bewerbung

Die Bewerbung zum Studium ohne (Fach-)Abitur an der Hochschule für Gesundheit Bochum erfolgt durch postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen, dazu nutzen Sie bitte das Antragsformular rechts. Darin finden Sie u.a. die zwingend einzureichenden Unterlagen aufgelistet, um den Inhalt Ihrer Bewerbungsmappe zusammenstellen zu können.

Ihre Mappe mit allen Unterlagen muss bis spätestens zur jeweiligen Bewerbungsfrist (Posteingangsstempel Hochschule) im Studierendenservice der Hochschule für Gesundheit Bochum eingegangen sein.

Generell gilt: Verfristet eingegangene oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:

Hochschule für Gesundheit
Studierendenservice
Gesundheitscampus 6-8
44801 Bochum

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Bewerbungsantrag

Hier finden Sie den entsprechenden Bewerbungsantrag

  • für unsere Studiengänge, Start Wintersemester, Gruppe 1, 2 und 3 mit Zugangsprüfung:

Bewerbungsantrag (PDF)

  • für die zulassungsfreien Studiengänge, Start Wintersemester, Gruppe 1, 2 und 3 mit Probestudium:

Bewerbungsantrag (PDF)

  • für die zulassungsbeschränkten Studiengänge, Start Sommersemester:

Bewerbungsantrag (PDF)

Auswahl

Auswahl bei den Gruppen 1 und 2:

Hier werden Bewerber*innen aufgrund ihrer Bewerbungsunterlagen (und ggf. eines Auswahlgespräches) mit Hilfe von zu vergebenden Punkten in eine Rangfolge gebracht.
Für diese beiden Gruppen stehen für folgende zulassungsbeschränkte Studiengänge 5% der Studienplätze zur Verfügung:

 

Für zulassungsfreie Studiengänge steht jedem*r Bewerber*in der Gruppe 1 und 2 die Einschreibung frei, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden.

Auswahl bei der Gruppe 3

Bewerber*innen der Gruppe 3 werden, nach einer fristgerechten Bewerbung (Frist 01.04. WiSe/ 01.10. SoSe) und bei Vorliegen aller Voraussetzungen, für zulassungsbeschränkte Studiengänge zu einer externen Zugangsprüfung eingeladen und angemeldet.

Durch diese Zugangsprüfung wird festgestellt, ob die sich bewerbende Person die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium des angestrebten Studienganges erfüllt. Bei bestandener Zugangsprüfung folgt zeitnah eine mündliche Prüfung durch den Wunschstudiengang.

Mit der erzielten Note aus der Zugangsprüfung können Sie sich anschließend bis zur Bewerbungsfrist (in der Regel 15.01. zum SoSe / 15.07. zum WiSe) für die zulassungsbeschränkten Studiengänge auf Ihren Wunschstudiengang bewerben.

Bei Studiengängen, die nicht zulassungsbeschränkt (Studiengänge ohne NC) sind, haben Bewerber*innen der Gruppe 3 zwei Möglichkeiten:

  • Anmeldung zu einem Probestudium (gilt ausschließlich für zulassungsfreie Studiengänge). Hierzu muss die Bewerbung bis zum 01.08. vorliegen.
  • Alternativ kann auch hier an der externen Zugangsprüfung teilgenommen werden, hierzu muss die Bewerbung jedoch ebenfalls bis zum 01.04. WiSe/ 01.10. SoSe vorliegen, damit die Anmeldung zur Zugangsprüfung innerhalb der Frist erfolgen kann.

weitere Informationen zur Zugangsprüfung

weitere Informationen zum Probestudium
 

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Zugangsprüfung - Erster Teil: Der allgemeinbildende Prüfungsteil

Der allgemeinbildende Prüfungsteil setzt sich aus jeweils einer Klausur zu den Bereichen

  • Deutsch (schriftliche Prüfung, Dauer: 90 Minuten)
  • Englisch (schriftliche Prüfung, Dauer: 90 Minuten) und
  • Mathematik (Basismodul, schriftliche Prüfung, Dauer: 90 Minuten)

zusammen, welche dem Niveau B1 (Klasse 10) entsprechen. Dieser Test wurde bereits in der Vergangenheit für mehrere Hochschulen in NRW zentral angeboten. Die für die Zugangsprüfung entstehenden Kosten übernimmt für Sie die Hochschule für Gesundheit.

Informationen zur Vorbereitung auf die Prüfung

Bitte beachten Sie: Sollten Sie bereits das Ergebnis eines Englisch-Tests vom Niveau B1 oder höher vorliegen haben (hier gelten: TOEFL, telc, Cambridge Certificate, TOEIC) und ist dieses Ergebnis nicht älter als 2 Jahre, so können Sie dieses statt der zentralen Englisch-Klausur vorlegen. Sollten Sie den Test nachträglich absolvieren wollen, sind die dort entstehenden Kosten von Ihnen zu tragen. In diesem Falle muss das Zeugnis/Zertifikat hierüber dem Studierendenservice unserer Hochschule vorliegen.

Hier finden Sie allgemeine Hinweise zu den jeweiligen Teilprüfungen (PDF), ausführliche Informationen zu erlaubten Hilfsmitteln (PDF) sowie zwei alternative Musterprüfungen der Teile Deutsch, Englisch und Mathematik (Stand 2019) für Ihre persönliche Wissenskontrolle und zur besseren Vorstellung über die Anforderungen einer Zugangsprüfung:

- Prüfung 1 (PDF) / 2 MB, 72 Seiten bzw. Prüfung 2 (PDF) / 3 MB, 72 Seiten

- Musterlösungen und Lösungswege Mathematik Musterprüfung 1 (PDF)

- Musterlösungen und Lösungswege Mathematik Musterprüfung 2 (PDF)

- mp3-Dateien zum Hörverstehen im Teil Englisch:
- für Prüfung 1 (MP3) /24,8 MB, 9:29 min bzw. für Prüfung 2 (MP3) / 27,7 MB, 9:30 min

Zugangsprüfung: Zweiter Teil - Der fachspezifische Prüfungsteil

Voraussetzung zur Einladung zum fachspezifischen Prüfungsteil ist das Bestehen aller drei Prüfungsteile der allgemeinbildenden Prüfung (s.o.). Ist mindestens einer dieser Teile nicht bestanden, kann keine Einladung und somit auch keine Zulassung zum kommenden Wintersemester erfolgen. Der fachliche Prüfungsteil wird unter Studiengangs spezifischen Gesichtspunkten und in mündlicher Form an der Hochschule für Gesundheit abgenommen.

Die mündliche Prüfung wird voraussichtlich 4-6 Wochen nach der schriftlichen Prüfung stattfinden. Die Dauer dieser Prüfung beträgt ca. 30-45 Minuten. Vorbereitende Informationen werden Ihnen mit der Einladung zu dieser Prüfung zugesandt.

Die in den vier Bestandteilen der Zugangsprüfung erbrachten Prüfungsleistungen werden mit Noten bewertet, aus denen eine Durchschnittsnote gebildet wird. Mit dieser gebildeten Durchschnittsnote nimmt die sich bewerbende Person - zusammen mit den Bewerbenden mit Hochschulreife - am Auswahl-/ NC-Verfahren der Hochschule für Gesundheit teil. Dazu ist es zwingend erforderlich, sich mit der in der Zugangsprüfung erlangten Note am Bewerbungsverfahren zu beteiligen! Dies erfolgt für die NC-Studiengänge wie folgt bis zum 15. Januar (Sommersemester) / 15. Juli (Wintersemester)!

 

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Termin des allgemeinbildenden Prüfungsteils

Die Bewerber*innen der Gruppe 3 werden für das nächste Bewerbungsverfahren durch die Hochschule für Gesundheit Bochum zu dieser Prüfung angemeldet und erhalten eine Einladung zu diesem Termin:

Samstag, 04.05.2024 ab 9.00 Uhr in der TH Köln, Campus Südstadt, Claudiusstr. 1, 50678 Köln.

Bitte planen Sie genug Zeit für die Anfahrt ein, da sich das Gebäude im Kölner Innenstadtbereich befindet. Der vordere Parkplatz bleibt für Sie geöffnet.
Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie unter:
https://www.th-koeln.de/anfahrt / Campus Südstadt

Zur Prüfung sind mitzubringen:
Ihr Personalausweis, eine Mund-Nase-Bedeckung, Schreibmaterial (Bleistift/Radiergummi/Anspitzer), sowie Verpflegung.

Sollten Sie aus wichtigem Grund nicht zu dem genannten Prüfungstermin erscheinen können, geben Sie uns bitte zeitnah Bescheid, so dass wir Ihre Anmeldung schnellstmöglich zurückziehen können. Ansonsten entstehen der Hochschule Kosten, die wir ggf. von Ihnen einfordern müssten.

Im Falle des Nichtbestehens:

Sollten Sie die Prüfung vollständig oder Teilbereiche nicht bestehen, so kann sie wiederholt werden. Die Anzahl der Versuche für die Wiederholung der gesamten Prüfungsleistung ist nicht beschränkt. Die bestandenen Prüfungsteile können auf Antrag hin auf eine Wiederholungsprüfung angerechnet werden. Die Anrechnung ist nur möglich, wenn die Wiederholungsprüfung spätestens ein Jahr nach dem ersten Prüfungsversuch angetreten wird.

Probestudium als Alternative zur Zugangsprüfung

Für das Probestudium einschreiben

In Studiengängen, die nicht zulassungsbeschränkt (Studiengänge ohne NC) sind, können Bewerber*innen der Gruppe 3 alternativ zur Teilnahme an einer Zugangsprüfung ein Probestudium absolvieren. Welche Studiengänge darunter fallen, erfahren Sie unter: Bachelor-Studiengänge zulassungsfrei.

Ausführliche Informationen zum Ablauf der Bewerbung, den jeweiligen Fristen und zum entsprechenden Bewerbungsantrag finden Sie auf dieser Seite unter Bewerbung.

Ihr fristgerecht eingegangener und vollständiger Antrag wird zunächst geprüft und Sie erhalten hiernach einen Bescheid über Ihre Qualifikation für den gewünschten Studiengang. Sie können sich dann mit diesem Bescheid in ein Probestudium einschreiben.

Senden Sie Ihre Unterlagen postalisch bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist (Posteingangsstempel der Hochschule) an den Studierendenservice der Hochschule für Gesundheit. Für die Teilnahme an einem Probestudium bewerben Sie sich nicht über unser Online-Bewerbungsportal.

So läuft das Probestudium ab

Das Probestudium dauert zwei Semester.

Sie studieren Ihren gewählten Bachelorstudiengang nach demselben Studienplan wie alle Studierende und legen die vorgesehenen Prüfungen ab. Das Probestudium gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie im

  • Vollzeitstudium nach zwei Semestern mindestens 40 ECTS
  • Teilzeitstudium nach zwei Semestern mindestens 27 ECTS

erbracht haben bzw. die entsprechenden studiengangspezifischen Prüfungen erfolgreich abgelegt haben. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen Prüfungsordnung.  
 

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Abschluss des Probestudiums

Nachdem Sie alle genannten Leistungen erbracht haben, beantragen Sie beim Prüfungsamt einen Notenspiegel - hierfür sollten möglichst alle Noten dieser Leistungen vorliegen. Parallel dazu werden alle Studierenden zur Rückmeldung aufgefordert.

Erst nachdem dieser Notenspiegel dem Studierendenservice vorliegt, kann eine Überprüfung stattfinden. Konnten die erfoderlichen ECTS-Punkte erfolgreich nachgewiesen werden, so haben Sie Ihr Probestudium erfolgreich abgeschlossen und die Befristung Ihres Studiums wird aufgehoben. Nach Aufhebung der Befristung sind Sie erfolgreich rückgemeldet und können Ihr Studium ohne Zeitverlust fortsetzen.

Können Sie jedoch die erfoderlichen ECTS-Punkte nicht nachweisen, müssen Sie zum Ende des Semesters exmatrikuliert werden.
 

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Ist eine Beurlaubung möglich während eines Probestudiums?

Ja, eine Beurlaubung ist möglich, da es sich beim Probestudium um ein reguläres Bachelorstudium handelt. Es gelten die allgemeinen Regelungen für die Beurlaubung. Das Probestudium verlängert sich allerdings dementsprechend.

Sie haben die Mindest-ECTS nicht erreicht?

In der Regel erfolgt zum Ende des zweiten Semesters die Exmatrikulation, falls bis zu diesem Zeitpunkt nicht die erforderlichen Mindest-ECTS-Punkte nachgewiesen werden können. Sie dürfen für diesen Studiengang kein weiteres Probestudium aufnehmen.

Das Probestudium kann jedoch unter Umständen für bestimmte Personengruppen verlängert werden. Dazu zählen...

  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung,
  • gewählte Vertreter*innen in Organen der Hochschule, der Studierendenschaft, der Fachschaften der Studierendenschaft oder der Studierendenwerke,
  • Gleichstellungsbeauftragte,
  • bei der Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes
  • bei der Pflege einer oder eines Angehörigen sowie
  • sonstige vergleichbare Umstände.

Die Erforderlichkeit einer solchen Verlängerung ist glaubhaft zu machen.

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