Prüfungsorganisation
Hier finden Sie alle Infos zur Organisation von Prüfungen an der Hochschule für Gesundheit.
Anmeldungen
einheitliche Anmeldezeiträume für Prüfungen
Prüfungen in den regulären Prüfungsblöcken
und zu regulären Hausarbeiten via HISinOne:
- für das Sommersemester: 15.02. - 01.06.
- für das Wintersemester: 15.08. - 01.12.
Innerhalb dieses Zeitraum ist auch jederzeit eine Abmeldung und Wiederanmeldung möglich.
Diese Frist gilt auch für Anmeldungen zu den regulären Hausarbeiten.
Damit sind die Hausarbeiten gemeint, die als Prüfungsform laut Studienverlaufsplan regulär im jeweiligen Semester zu einem für alle Studierenden gleichen Bearbeitungszeitraum angeboten werden.
Die o.g. Fristen gelten somit nicht für Prüfungen im sog. Wiederholerblock und Hausarbeiten außerhalb der regulären Bearbeitungszeiträume. Diese Anmeldungen erfolgen zu gesonderten Fristen und ausschließlich per Formular.
Mitteilung der Noten
Sobald die Prüfungsergebnisse vorliegen, werden die Studierenden per E-Mail durch das Prüfungsamt informiert. Nach der Bekanntgabe können die Noten mit dem persönlichen Login über das Portal der Hochschule eingesehen werden.
Prüfungen im Prüfungsblock
Die Anmeldung zu Prüfungen im Prüfungsblock erfolgt online über das Portal der Hochschule. Wir haben für Sie hierzu eine Kurzanleitung (PDF) erstellt.
HINWEIS:Die Wiederholung von Prüfungen im Wiederholerblock kann nur stattfinden, wenn der*die Studierende zur Prüfung im regulären Prüfungsblock angemeldet war!
Quittung über die erfolgreich durchgeführte Online Anmeldung
Bedenken Sie, dass Sie in der Belegpflicht sind und dem Prüfungsamt im Zweifel nachweisen müssen, dass Sie sich angemeldet haben!
Klicken Sie, nachdem Sie die Prüfungen online angemeldet haben, im Online-Campus unter „Meine Funktionen / „Meine Berichte“ auf den Button „Angemeldete Prüfungen“ und drucken sich die Quittung aus oder speichern sie ab.
Anmeldung per Formular
Eine Anmeldung per Formular (PDF) ist in Ausnahmefällen möglich, z. B. bei technischen Problemen oder bei einem kurzfristig durchgeführten Wechsel der Kohorte. Bei Problemen am letzten Tag der Anmeldefrist ist dem Prüfungsamt die Anmeldung per E-Mail mitzuteilen, somit ist die Einhaltung der Frist gewährleistet. Das Anmeldeformular ist dann umgehend im Original nachzureichen.
Prüfungen im Wiederholerblock
Die Wiederholungsprüfungen werden umgestellt, folgende Änderungen der Wiederholungsmöglichkeiten von Klausuren (ab dem Wintersemester 2023/24):
für das Department für Angewandte Gesundheitswissenschaften
Ab dem Wintersemester 2023 werden alle Klausuren in jedem Prüfungsblock zum Abschluss jedes Semesters angeboten. Dafür entfällt die Wiederholungsmöglichkeit in den sogenannten Wiederholerblöcken. Wenn Sie also im regulären Prüfungsblock des Sommersemesters (Juli) krank waren oder durchgefallen sind, können Sie die Klausur im regulären Prüfungsblock des Wintersemesters (Januar) wiederholen; aber nicht mehr im Wiederholerblock des Sommersemesters (September).
Sollte dies mit der Zulassung zur Staatlichen Prüfung kollidieren, melden Sie sich rechtzeitig bei uns. Hier werden auf Antrag Ausnahmen möglich sein.
Mündliche und praktische Prüfungen sind von dieser Änderung unberührt, diese finden weiterhin im Wiederholerblock statt. Auch bei Hausarbeiten bleibt alles wie gehabt.
Im Prüfungsblock des WS 2023/24 (Januar/Februar 2024) werden somit erstmals alle Klausuren (auch des Sommersemesters) angeboten. Ab dem darauffolgenden Wiederholerblock (März 2024) werden im Wiederholerblock nur noch praktische und mündliche Prüfungen angeboten.
Sollten Sie jetzt im Prüfungsblock des SoSe 23 eine Klausur geschrieben haben, können Sie diese aber noch im September 2023 wiederholen, falls Sie nicht bestanden haben oder krank gewesen sein sollten. Die nächste Wiederholungsmöglichkeit wäre dann aber aufgrund der Neuregelung bereits im Prüfungsblock des WS (Jan/Feb. 2024)
für das Department für Pflegewissenschaft
Ab dem Wintersemester 2023 werden die Klausuren nicht mehr im sogenannten Wiederholerblock angeboten, sondern an einem Wochentag in der dritten Vorlesungswoche des Folgesemesters. Der genaue Tag und die Anmeldefristen werden rechtzeitig bekannt gegeben, eine Überschneidungsfreiheit mit Lehrveranstaltungen wird durch das Department entsprechend gewährleistet.
Wenn Sie also im regulären Prüfungsblock des Sommersemesters (Juli) krank waren oder durchgefallen sind, können Sie künftig die Klausur während des Semesters; aber nicht mehr im Wiederholerblock des Sommersemesters (September) wiederholen.
Mündliche und praktische Prüfungen sind von dieser Änderung unberührt, diese finden weiterhin im Wiederholerblock statt. Auch bei Hausarbeiten bleibt alles wie gehabt.
Details zu Anmeldefristen folgen.
Reguläre Teilnahmevoraussetzungen
Jedes Semester wird ein Wiederholungsblock jeweils eine Woche vor dem folgenden Semestervorlesungsbeginn angeboten. Haben Sie eine Prüfung nicht bestanden, können Sie diese Prüfung in diesem Zeitraum wiederholen.
Wird dieser Zeitraum nicht genutzt oder die Prüfung im Wiederholungsblock nicht bestanden, besteht die Möglichkeit der erneuten Anmeldung erst zum nächsten regulären Prüfungszeitraum.
Besonderheiten gelten nur bei der Abschlussarbeit und den Modulabschlussprüfungen, die zum Erwerb einer Berufszulassung führen.
Zu der Wiederholungsprüfung müssen Sie sich aktiv anmelden. Sollten Sie eine Prüfung nicht bestehen, werden Sie nicht automatisch zur Wiederholungsprüfung angemeldet. Das ausgefüllte & unterschriebene Antrags-Formular (PDF) muss spätestens 7 Tage vor Beginn des Wiederholungsblocks im Prüfungsamt eingehen.
An den Wiederholungsprüfungen kann teilnehmen, wer
- zur Prüfung im regulären Prüfungszeitraum angemeldet war, diese jedoch nicht bestanden hat ODER
- zur Prüfung im regulären Prüfungszeitraum angemeldet war, jedoch auf begründetem und fristgerecht eingegangenem Antrag von der Prüfung zurückgetreten ist.
An den Wiederholungsprüfungen kann nicht teilnehmen, wer
- nicht bereits zum regulären Prüfungstermin angemeldet war.
Prüfungen, die aufgrund der Zulassung zu den staatlichen Prüfungen in diesem Sommersemester benötigt werden, können mit Hinweis auf diese per Anmeldeformular im Prüfungsamt angefragt werden.
Gilt nur für den Studiengang Hebammenwissenschaft (HWB):
Da dieser Studiengang in jedem Semester (Sommer- und Wintersemester) startet, werden somit alle Prüfungen aus allen Semestern in jedem regulären Prüfungsblock angeboten. Daher werden grundsätzlich keine Wiederholungsprüfungen angeboten, d.h. im Wiederholerblock gibt es keine Möglichkeit, Prüfungen des Studiengangs HWB nachzuholen.
Die nächste Wiederholungsmöglichkeit ist immer der nächste reguläre Prüfungsblock.
Änderung für das Department of Community Health: - gilt für alle Wiederholungsklausuren -
Die Wiederholungsprüfungen in Form von Klausuren werden anstatt im Wiederholungsblock in der Regel am Samstag, sowie dem Donnerstag darauf (11 Wochen nach Ende des Prüfungsblocks) angeboten. Die Anmeldefristen enden mittwochs, 2,5 Wochen vor dem Klausurtermin.
Zu der Wiederholungsprüfung müssen Sie sich aktiv anmelden. Sollten Sie eine Prüfung nicht bestehen, werden Sie nicht automatisch zur Wiederholungsprüfung angemeldet.
Das ausgefüllte & unterschriebene Antrags-Formular muss spätestens 17 Tage vor Beginn des Wiederholungstermins im Prüfungsamt eingehen.
Wintersemester 2022/23
- Klausur: 22.04.2023 und 27.04.2023
- Ende Anmeldefrist: 05.04.2023
Sommersemester 2023
- Klausur: 30.09.2023 und 05.10.2023
- Ende Anmeldefrist: 13.09.2023
Wintersemester 2023/24
- Klausur: 27.04.2024 und 02.05.2024
- Ende Anmeldefrist: 10.04.2024
Hausarbeiten
Hausarbeiten werden während des laufenden Semesters geschrieben. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Dazu steht Ihnen in jedem Semester ein mehrwöchiger Anmeldezeitraum zur Verfügung.
Die Anmeldung erfolgt online über das Portal der Hochschule. Nach Ablauf des Anmeldezeitraums ist keine Anmeldung mehr möglich.
Folgende Anmeldefristen müssen beim Erstversuch zwingend eingehalten werden:
- im WiSe bis zum 01.12.
- im SoSe bis zum 01.06.
Sofern diese Frist verpasst wird, kann im Einvernehmen mit dem*der Prüfer*in im darauffolgenden Semester ein außerregulärer / individueller Bearbeitungszeitraum festgelegt werden, zu dem Sie sich per Formular anmelden müssen. Ein individueller Bearbeitungszeitraum im selben Semester, in dem die Frist verpasst wurde, ist – auch mit Zustimmung des*der Prüfer*in – nicht zulässig. Diese Regelung gilt erstmalig ab dem Sommersemester 2021.
Die Prüfung im Zweit- oder Drittversuch kann im Einvernehmen mit der*dem Prüfer*in zu individuell festgelegten Bearbeitungszeiträumen abgelegt werden (siehe Punkt Wiederholung Hausarbeiten).
Quittung über die erfolgreich durchgeführte Online Anmeldung
Bedenken Sie, dass Sie in der Belegpflicht sind und dem Prüfungsamt im Zweifel nachweisen müssen, dass Sie sich angemeldet haben!
Klicken Sie, nachdem Sie die Prüfungen online angemeldet haben, im Online-Campus unter „Meine Funktionen / „Meine Berichte“ auf den Button „Angemeldete Prüfungen“ und drucken sich die Quittung aus.
Anmeldung per Formular
Eine Anmeldung per Formular (PDF) ist in Ausnahmefällen möglich, z.B. bei technischen Problemen oder bei einem kurzfristig durchgeführten Wechsel der Kohorte. Das ausgefüllte & unterschriebene Formular ist innerhalb der vorgegebenen Frist einzureichen.
Themenausgabe und Bearbeitungszeitraum
Nach Anmeldung der Prüfung haben Sie Anspruch auf die Ausgabe eines Prüfungsthemas, welches Sie von Ihrem*Ihrer Prüfer*in erhalten. Der Tag der Bekanntgabe des Prüfungsthemas ist der Beginn des Bearbeitungszeitraums.
Im Regelfall wird von dem*der Prüfer*in für das jeweilige Semester ein fester und einheitlicher Prüfungszeitraum festgesetzt. Dieser Zeitraum ist dann für alle Studierenden verbindlich.
Bitte beachten Sie, dass eine Hausarbeit nicht semesterübergreifend geschrieben werden darf, d.h. die Abgabe muss spätestens am letzten Tag des Semesters (28.02. bzw. 31.08.) erfolgen. Verlängerungen der Bearbeitungszeit auf Grund von z.B. Krankheit sind hiervon nicht betroffen.
Abgabe
Die Abgabe der Hausarbeit ist als digitales und nicht veränderbares Dokument auf einem von der*dem Prüfer*in vorgegebenen Weg einzureichen, der den Nachweis der fristgerechten Abgabe sicherstellt. Sollte das Abgabedatum auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, gilt der nächste Werktag.
Abgabestellen für die Prüfungsarbeiten
Prüfungsarbeiten dürfen ausschließlich
- bei der*dem jeweiligen Prüfer*in abgegeben oder
- in einem an die*den Prüfer*in adressierten Umschlag in den Fristenbriefkasten am Haupteingang eingeworfen werden.
Die fristgerechte Abgabe wird durch den Fristenbriefkasten dokumentiert. Bei Posteinlieferung gilt das Datum des Posteingangsstempels bei der Hochschule für Gesundheit.
Bei nicht fristgerechtem Eingang wird die Arbeit mit nicht ausreichend (5,0) bewertet.
Bitte beachten Sie hier die Informationen zur Abgabe fristgebundener Schreiben!
Hinweise zur Beschriftung des Umschlags, mit dem Sie die Hausarbeit einreichen:
Leider kommt es durch fehlerhafte Beschriftungen oft dazu, dass Hausarbeiten nicht korrekt zugestellt werden können und sich die Korrektur ggf. verzögert.
Bitte berücksichtigen Sie daher die Hinweise (PDF) zur korrekten Adressierung des Umschlags.
Eidesstattliche Versicherung
Bei Abgabe der Hausarbeit ist schriftlich zu versichern, dass die Arbeit - bei einer Gruppenarbeit die entsprechend gekennzeichneten Teile der Arbeit - selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden sowie Zitate kenntlich gemacht sind. Dazu ist die eidesstattliche Versicherung (PDF) ausgefüllt und im Original unterschrieben in die Arbeit einzufügen.
Verlängerung und Rücktritt von Hausarbeiten
Die Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten ist laut Prüfungsordnung aus triftigen Gründen (insb. Krankheit) um den Zeitraum der Krankschreibung (maximal jedoch 14 Tage) möglich. Die erforderlichen Schritte können Sie unter dem Punkt "Verlängerung der Bearbeitungszeit" nachlesen.
Sofern die Krankschreibung von vornherein länger als 14 Tage beträgt oder am bzw. über den Tag der Abgabe hinaus besteht, kann von der Hausarbeit direkt zurückgetreten werden.
Wiederholung von Hausarbeiten
Hausarbeiten können außerhalb der regulären Bearbeitungszeiträume wiederholt werden. Die Anmeldung hierzu erfolgt per Formular (PDF).
Bitte besprechen Sie die Einzelheiten mit der*dem Prüfer*in, lassen das von Ihnen ausgefüllte Formular unterschreiben und reichen es dann zeitnah im Prüfungsamt ein.
Prüfungsformen Open-Book-Prüfung, Lernportfolio
Diese Prüfungsformen werden wie folgt definiert:
2. Eine Open-Book-Prüfung ist eine schriftliche Arbeit, bei der Studierende in einem vorgegebenen Zeitrahmen, ohne dabei beaufsichtigt zu werden, nachweisen, dass sie in der Lage sind Probleme und Fragestellungen des Faches zu erkennen und unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln lösen zu können. Über die Hilfsmittel, die bei den Prüfungen benutzt werden können, entscheiden die Prüfenden. Die Prüflinge müssen die Prüfung eigenständig und ohne Hilfe anderer Personen absolvieren. Dies ist durch die Prüflinge eidesstattlich zu versichern. Die Dauer einer Open-Book-Prüfung beträgt zwischen 30 und 240 Minuten. Die Prüfungsaufgaben werden digital abgegeben (sog. Take-Home Exam) oder während eines bestimmten Zeitraums digital (z.B. in Moodle) bearbeitet.
3. Ein Lernportfolio ist eine schriftliche Arbeit, bei der Studierende in einer vorgegebenen Frist eine oder mehrere seminar- bzw. sitzungsbezogene Aufgaben bearbeiten bzw. Fragestellungen beantworten. Gleichzeitig oder unabhängig davon können auch Aspekte des eigenen Lernprozesses oder die Reflexion von realen oder fiktiven praktischen Situationen Gegenstand des Lernportfolios sein. Das Lernportfolio ist mindestens in einfacher Ausfertigung bei der*dem Prüfer*in abzugeben. Die ausschließlich digitale Abgabe ist zulässig. Die Bearbeitungszeit für Lernportfolios liegt zwischen zwei und fünfzehn Wochen. Auf Antrag der*des Kandidat*in kann die Bearbeitungszeit aus triftigen Gründen um maximal zwei Wochen verlängert werden.
Abmeldung / Rücktritt
Sind Sie für eine Prüfung angemeldet und können an dieser dennoch nicht teilnehmen, finden Sie hier die relevanten Informationen zum Rücktritt.
Abmeldung von Prüfung im Prüfungsblock
Bis zum Ablauf der Anmeldefrist können erfolgte Anmeldungen einmalig ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden. Dies kann formlos schriftlich, mit Unterschrift erfolgen. Eine Abmeldung über diese Frist hinaus ist nicht möglich. Die Abmeldung führt dazu, dass eine Teilnahme am Wiederholungstermin ausgeschlossen ist.
Abmeldung von Hausarbeiten
Vor der Themenausgabe ist eine Abmeldung von der Prüfung möglich. Dies kann formlos schriftlich, mit Unterschrift erfolgen. Die Abmeldung ist beim Prüfungsamt einzureichen.
Nach Themenausgabe ist eine Prüfungsabmeldung nicht mehr möglich.
Rücktritt von Prüfungen aus Krankheitsgründen
Der Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung aus Krankheitsgründen ist unverzüglich dem Prüfungsamt mitzuteilen und glaubhaft zu machen. Die Mitteilung kann zunächst fernmündlich oder per E-Mail erfolgen, das ärztliche Attest ist dann jedoch unverzüglich spätestens am 3. Werktag nach dem Prüfungstermin im Prüfungsamt einzureichen.
Das Attest muss spätestens am Tag der Prüfung ausgestellt worden sein. Atteste, die nachträglich eine Prüfungsunfähigkeit für die Vergangenheit ausweisen, können grundsätzlich nicht anerkannt werden. Bei mündlichen Prüfungen oder Prüfungen in den praktischen Studienphasen ist zusätzlich noch vor Prüfungsbeginn das Prüfungsamt zu informieren. Bei praktischen Prüfungen ist zusätzlich der jeweilige Praxisort zu informieren.
Außerhalb der Öffnungszeiten des Prüfungsamtes können Atteste in den Fristenbriefkasten hinter dem Gebäude eingeworfen werden. Bei Posteinlieferung gilt das Datum des Posteingangsstempels bei der Hochschule für Gesundheit. Bei nicht fristgerecht eingereichten Attesten wird die Prüfungsleistung als „nicht bestanden“ gewertet.
Zu jedem Attest muss ein Begleitzettel (PDF) beifügen werden, wo Ihr Name, Ihr Studiengang, Ihre Matrikelnummer und die Prüfung, von der Sie den Rücktritt beantragen, angegeben sind.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für Hausarbeiten und Abschlussarbeiten kann nur aus triftigen Gründen gewährt werden. Zur Glaubhaftmachung der Gründe ist ein geeigneter Nachweis einzureichen.
Grundsätzlich ist eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um maximal 14 Tage möglich!
Verlängerung der Bearbeitungszeit aus Krankheitsgründen
Zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit muss ein Attest vorgelegt werden. Atteste, die nachträglich eine Prüfungsunfähigkeit für die Vergangenheit ausweisen, können grundsätzlich nicht anerkannt werden. Die Dauer der Verlängerung richtet sich nach der Dauer der Krankschreibung (max. 14 Tage). Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens am 3. Werktag nach Feststellung der Prüfungsunfähigkeit im Prüfungsamt eingereicht werden.
Zur Bearbeitung des Vorgangs legen Sie bitte dem Attest den Begleitzettel (PDF) bei.
Antrag auf Einsicht in die Prüfungsakte / Prüfungsnachbesprechung
Antrag auf Einsicht in die Prüfungsakte
Der*dem Studierenden wird auf Antrag Einsicht in ihre*seine Prüfungsakte (Arbeiten, Gutachten, Protokolle etc.) gewährt. Der Antrag muss innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe der Prüfungsbewertung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des dritten Tages nach Versand der E-Mailbenachrichtigung durch das Prüfungsamt.
Sollten Sie gegen die Prüfungsbewertung Widerspruch einlegen wollen, reichen Sie einen formlosen und unbegründeten Widerspruch bitte bereits zusammen mit dem Antrag auf Einsicht ein. Eine fachlich begründete Stellungnahme muss dann nach der erfolgten Einsicht nachgereicht werden.
Antrag auf Einsicht in die Prüfungsakte (PDF)
Prüfungsnachbesprechung
Eine Bitte um Prüfungsnachbesprechung können Sie jederzeit direkt an die*den betreffenden Prüfer*in richten. Es ist kein offizieller Antrag an das Prüfungsamt notwendig.
Widerspruchsverfahren
Gegen Notenbekanntgaben oder sonstige Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des dritten Tages nach Versand der E-Mailbenachrichtigung durch das Prüfungsamt.
Der Widerspruch ist schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) oder zur Niederschrift beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über das Dezernat 3 (Prüfungsamt) der Hochschule für Gesundheit, Gesundheitscampus 6-8, 44801 Bochum, einzulegen.
Bitte denken Sie daran, den Widerspruch zu begründen.
Fristenbriefkasten
Fristgebundene Unterlagen (wie z.B. Hausarbeiten / Portfolios / Prüfungsanmeldungen, die am letzten Tag der Anmeldefrist abgegeben werden) können bei der jeweils genannten Abgabestelle persönlich während der Sprechzeiten abgegeben werden.
Andernfalls soll für alle fristgebundenen Unterlagen der Fristenbriefkasten benutzt werden. Dieser ist speziell für die fristgerechte Abgabe von Unterlagen konzipiert. Durch ihn ist sichergestellt, dass bis 23:59 Uhr eingeworfene Arbeiten von denen, die nach 0:00 Uhr eingeworfen wurden, getrennt werden. Somit erhalten die fristgerecht eingegangenen Unterlagen (z.B. Frist 02.02.2026) bei der Leerung am nächsten Morgen einen Stempel mit dem 02.02.2026, die anderen Unterlagen einen Stempel mit dem 03.02.2026.
Der Fristenbriefkasten befindet sich auf der Rückseite des Hauptgebäudes rechts neben dem hinteren Eingang (Gebäude GC8).
Bei nicht fristgerechtem Eingang werden z. B. Prüfungen mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet oder Anmeldung zu Prüfungen nicht mehr angenommen.
Diese Konsequenz möchten wir hiermit nochmals mit Nachdruck in Erinnerung rufen:
Wird eine Hausarbeit mit der Abgabefrist 02.02.2026 am 03.02.2026 morgens um 1:20h in den Fristenbriefkasten geworfen, ist diese verfristet eingegangen und wird mit 5,0 als nicht bestanden gewertet.
Beschriftung der Umschläge
Um sicherzustellen, dass Ihre Unterlagen auch zielgerichtet die richtige Person / Abteilung erreichen, achten Sie bitte auf eine korrekte und eindeutige Beschriftung.
- Bei der Abgabe von Prüfungsleistungen zwingend: Hochschulanschrift, "Prüfer*in" sowie "Prüfung/Modul"
- Bei der Abgabe von An- und Abmeldungen zwingend: Hochschulanschrift, Prüfungsamt