Bewerbung auf ein höheres Fachsemester
Sie interessieren sich für ein Studium in einem höheren Fachsemester an der Hochschule für Gesundheit?
Studienplätze in einem höheren Fachsemester können nur dann vergeben werden, wenn in dem jeweiligen Studiengang und in dem jeweiligen / beantragten Fachsemester nach Ende der Bewerbungsfrist noch Kapazitäten frei sind. Diese Kapazitäten ergeben sich aus folgender Rechnung:
- vorgeschriebene Auffüllgrenze abzüglich Rückmeldungen = freie Kapazitäten
Beispiel 1:
Die Auffüllgrenze liegt bei 34 Studienplätzen. 38 Studierende des betreffenden Studienganges melden sich zu dem Fachsemester (zu dem Sie sich bewerben möchten) zurück, d.h. es gibt leider keine freien Kapazitäten im Studiengang. Es kann deshalb kein*e Bewerber*in berücksichtigt werden.
Beispiel 2:
Die Auffüllgrenze liegt bei 34 Studienplätzen. Jedoch melden sich nur 32 Studierende des betreffenden Studienganges zu dem Fachsemester (zu dem Sie sich bewerben möchten) zurück, d.h. es gibt 2 freie Plätze.
Ihre Bewerbung nimmt somit am speziellen Vergabeverfahren (PDF) für die Auswahl zum höheren Fachsemester teil.
Auch im Falle einer Bewerbung auf ein höheres Fachsemester gilt der §7 ("Beteiligung am Verfahren") Abs. 2 der Studienplatzvergabeverordnung NRW zum Thema "Altersgrenze" - sollte man in Konkurrenz zu jüngeren Bewerber*innen stehen.
Beachten Sie bitte folgende Unterschiede:
Wichtiger Hinweis
In der Regel ist zum Einstieg in ein höheres Fachsemester folgender Takt zu berücksichtigen:
- Der Einstieg zu geraden Fachsemestern (2, 4, 6, 8) findet einzig zum Sommersemester statt,
- der Einstieg zu ungeraden Fachsemestern (1, 3, 5, 7) einzig zum Wintersemester.
Studienvoraussetzungen
Erhalten Sie im Zuge Ihrer Bewerbung auf einen Studienplatz im höheren Fachsemester eine Zulassung, so sind zur persönlichen Einschreibung ebenso die geltenden Voraussetzungen nachzuweisen, wie sie für Studienanfänger zum ersten Fachsemester gelten.
Ehemalige Studierende der Hochschule für Gesundheit
Sie waren bereits an unserer Hochschule für den betreffenden Studiengang eingeschrieben und möchten nun das Studium im selben Studiengang (im höheren Fachsemester) fortsetzen? Dann beachten Sie zusätzlich bitte die folgenden Hinweise:
Bewerbungsfrist und -unterlagen
Bis zum 15.03. (für den Studienstart im Sommersemester) bzw. 15.09. (für den Studienstart im Wintersemester) müssen die kompletten Bewerbungsunterlagen in der Hochschule für Gesundheit Bochum eingegangen sein.
Dem Bewerbungsantrag für ehemalige Studierende der Hochschule für Gesundheit Bochum (rechts) können Sie außerdem entnehmen, welche Unterlagen Sie der Bewerbung beilegen müssen.
Einstufung in ein höheres Fachsemester
Sie bewerben sich auf das letzte von Ihnen an der Hochschule für Gesundheit studierte Fachsemester des gleichen Studienganges + 1.
Beispiel: Sie verlassen unsere Hochschule im 3. Fachsemester, dann bewerben Sie sich bei Ihrer Rückkehr auf das 4. Fachsemester. Eine Einstufung durch einen Fachvertreter ist hierfür nicht erforderlich.
Wichtig:
Das Fachsemester kann unter Umständen von Ihrem Leistungsstand im Studienverlauf abweichen, d.h. Sie sind bspw. im 4. Fachsemester eingeschrieben, belegen jedoch Module vorheriger Semester. Eine Planung Ihres individuellen Studienverlaufes mit Ihrem Studiengang wird dringend empfohlen.
Freie Kapazitäten
Im Studierendenservice wird nach der Bewerbungsfrist geprüft, ob in Ihrem Studiengang und dem beantragten Fachsemester freie Kapazitäten zur Verfügung stehen. Nur dann kann es zu einer Vergabe der freien Studienplätze kommen. Maßgeblich für die Berechnung freier Kapazitäten ist hier die vom Land vorgegebene Auffüllgrenze. Sollte diese nach Abzug aller Rückmeldungen zum Wunschsemester nicht erfüllt sein, können Plätze im höheren Fachsemester vergeben werden.
Wenn sich zum Wunschsemester mehr Studierende zurückgemeldet haben, als die Auffüllgrenze vorsieht, stehen keine freien Plätze zur Verfügung und eine Zulassung zum Studium im entsprechenden Fachsemester ist nicht möglich.
Vergabe der freien Studienplätze
Die Studienplätze in höheren Fachsemestern werden nicht wie bei zulassungsbeschränkten Studiengängen im 1. Fachsemester (nach Note oder Wartezeit) vergeben. Die Auswahlkriterien im höheren Fachsemester entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht (PDF).
Bewerbungsantrag
Hier finden Sie den Antrag und weitere Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen:
Bewerber*innen von anderen Hochschulen bzw. aus anderen Studiengängen
Sie haben bereits an einer anderen Hochschule Leistungen erbracht und interessieren sich für ein Studium in einem höheren Fachsemester an der Hochschule für Gesundheit Bochum? Dann sind folgende Hinweise frühzeitig zu beachten:
Bewerbungsfrist und -unterlagen
Bis zum 15.03. (für den Studienstart im Sommersemester) bzw. 15.09. (für den Studienstart im Wintersemester) müssen die kompletten Bewerbungsunterlagen im Studierendenservice unserer Hochschule eingegangen sein.
Dem Bewerbungsantrag für externe Bewerber*innen (rechts) können Sie außerdem entnehmen, welche Unterlagen Sie der Bewerbung beilegen müssen.
Einstufung in ein höheres Fachsemester
Kontaktieren Sie frühzeitig die Fachstudienberatung Ihres Wunschstudienganges. Aufgrund Ihrer bereits erbrachten Leistungen werden Sie dann in ein bestimmtes Fachsemester eingestuft. Dies wird Ihnen von dem Fachvertreter / der Fachvertreterin auf dem Einstufungsformular (rechts) bestätigt, das zwingend der Bewerbung beiliegen muss.
Bitte beachten Sie: Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester aufgrund bereits erbrachter Leistungen unterscheidet sich von der Anerkennung dieser Leistungen. Die Prüfung und Anerkennung dieser Leistungen erfolgt in einem separaten Verfahren über den Prüfungsausschuss.
Freie Kapazitäten
Im Studierendenservice wird nach der Bewerbungsfrist geprüft, ob in Ihrem Studiengang und Ihrem beantragten Fachsemester freie Kapazitäten zur Verfügung stehen. Nur dann kann es zu einer Vergabe der freien Studienplätze kommen. Maßgeblich für die Berechnung freier Kapazitäten ist hier die vom Land vorgegebene Auffüllgrenze. Sollte diese nach Abzug aller Rückmeldungen zum Wunschsemester nicht erfüllt sein, können Plätze im höheren Fachsemester vergeben werden.
Wenn sich zum Wunschsemester mehr Studierende zurückgemeldet haben, als die Auffüllgrenze vorsieht, stehen keine freien Plätze zur Verfügung und eine Zulassung zum Studium im höheren Fachsemester ist – auch trotz positiver Einstufungsbescheinigung – nicht möglich.
Vergabe der freien Studienplätze
Die Studienplätze in höheren Fachsemestern werden nicht wie bei zulassungsbeschränkten Studiengängen im 1. Fachsemester (nach Note oder Wartezeit) vergeben. Die Auswahlkriterien im höheren Fachsemester entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht (PDF).
Bewerbungsantrag
Hier finden Sie den Antrag und weitere Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen: