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Foto: Eine Seminarsituation
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Studienvoraussetzungen Bildung im Gesundheitswesen-Fachrichtung Pflege (M.A.)

Im Folgenden werden Ihnen die für den Studiengang genannten Voraussetzungen einzeln ausführlich beschrieben, die allesamt zu erfüllen sind.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - viel Erfolg!

Bei Rückfragen zu den geltenden Voraussetzungen nehmen Sie gerne vorab Kontakt per E-Mail mit dem Studierendenservice auf.

Dieser Studiengang ist an der FH Münster systemakkreditiert. Es besteht eine Kooperation der FH Münster und der HS Gesundheit.

Team Studierendenservice

Hier finden Sie wichtige Informationen

Abgeschlossenes Studium

In der Regel ist für den Zugang zum Master ein einschlägiger erster Bachelor- oder Diplom-Abschluss mit einer pflegepädagogischen Ausrichtung (Pädagogik, Didaktik der Pflegeberufe) oder verwandten Bereichen erforderlich.

Bewerber*innen ohne einschlägigen pädagogischen Bachelor-Abschluss kann kein Zugang gewährt werden.

Mindestnote

In jedem Falle muss der vorherige Bachelor- oder Diplom-Abschluss (mit pflegepädagogischer Ausrichtung oder in verwandten Bereichen) mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 absolviert worden sein. Bei Abschlüssen mit 2,6 oder schlechter kann in der Regel keine Beteiligung am Bewerbungsverfahren erfolgen.

Hinweis:
Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vor, so muss ein vorläufiges Zeugnis oder Notenspiegel / Transcript of Records (ebenfalls in beglaubigter Kopie) plus Angabe der Durchschnittsnote eingereicht werden, aus dem mindestens

  • 180-ECTS-Kreditpunkte bei einem 210-ECTS-Bachelor oder
  • 150-ECTS-Kreditpunkte bei einem 180-ECTS-Bachelor hervorgehen.

Das Abschlusszeugnis bzw. ein vollständiger Notenspiegel / Transcript of Records ist im Falle der Zulassung bei der Einschreibung vorzulegen. Weist Ihr Original-Bachelorzeugnis eine Note auf, die nicht der Mindestnote entspricht, kann eine Einschreibung nicht stattfinden.

Wichtig:

Ein Quereinstieg / "Quermaster" (ohne diese nachgewiesenen pädagogischen Kenntnisse) ist zum Wintersemester 2024/25 nicht möglich.

Abgeschlossene berufliche Erstausbildung

Bewerber*innen müssen (neben dem o.g. Studium) außerdem eine erfolgreich abgeschlossene berufliche Erstausbildung nachweisen können. Diese muss in einem der folgenden Berufszweige abgeleistet worden sein:

  • Altenpflege,
  • Hebammenkunde,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder
  • Gesundheits- und Krankenpflege

Deutsche Sprachkenntnisse

Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist als weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger*innen.

Ausführliche Informationen zu Deutschkenntnissen

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