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Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung an der HS Gesundheit

Für Ihre Weiterbildung an unserer Hochschule existieren verschiedene Fördermöglichkeiten von Bund und Land, sowie steuerliche Erleichterungen:

Bildungsscheck NRW:

Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte und Berufsrückkehrer*innen jeden Alters mit Wohnsitz in NRW und einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000€ (bzw. bei gemeinsamer Veranlagung 80.000€) bei berufsbegleitenden Weiterbildungen.

Die Weiterbildung wird dabei bis zur Hälfte, max. aber bis 500€, gefördert. Die Ausstellung des Schecks erfordert eine vorherige Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle.

Nähere Informationen zu dem Bildungsscheck NRW und den Bildungsscheckberatungsstellen finden Sie bei dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW unter:

Bildungsscheck NRW

 

Das Weiterbildungsstipendium

Das Stipendium fördert Fachkräfte unter 25 Jahren, die eine abgeschlossene Ausbildung haben und eine berufsbegleitende Weiterbildung oder ein berufsbegleitendes Studium anstreben. Die Förderung kann bis zu drei Jahre in Anspruch genommen werden und beträgt bis zu 8700€.

Nähere Informationen zu dem Weiterbildungsstipendium finden Sie bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) unter:

Weiterbildungsstipendium

 

Steuerliche Absetzbarkeit

Finanzielle Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen können nach §9 Abs. 6 Einkommenssteuergesetz (EStG) in den meisten Fällen als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern die Weiterbildung beruflich veranlasst ist (und die Aufwendungen subjektiv getätigt werden). Das gilt für anfallende Kosten, wie Anmeldegebühren, sowie Fahrt- und Übernachtungskosten.

Wohngeld

Bei dem Wohngeld handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Nähere Informationen finden Sie unter:

Wohngeld

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