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Unsere Studiengänge

Auswahlgrenzen und NC-Werte

Eine Reihe von Studiengängen der Hochschule für Gesundheit Bochum ist mit einem NC behaftet, sprich zulassungsbeschränkt. In einem deshalb durchzuführenden Auswahl-/NC-Verfahren wird ermittelt, wer zum Studium zugelassen werden kann.

Die Ergebnisse eines solchen Verfahrens stehen erst am Ende aller Schritte von Zulassung, Nachrück- und ggf. Losverfahren fest. Diese NC-Werte/Auswahlgrenzen werden nicht vor dem Verfahren festgelegt!

In den NC-Studiengängen steht eine größere Zahl an Interessierten / Bewerber*innen dem knappen Studienplatzangebot des jeweiligen Studienganges gegenüber.

Die NC-Werte - die erst nach Ablauf des gesamten Verfahren feststehen - sind somit maßgeblich von der aktuellen Bewerber*innen Struktur sowie deren Auswahlkriterien abhängig. Da sich die Bewerber*innen Struktur jedes Jahr neu zusammensetzt, bilden sich die Auswahlgrenzen ebenfalls in jedem Verfahren neu.

Wieso könnten Auswahlgrenzen schwanken?

Veränderungen an Auswahlgrenzen können auf verschiedene Faktoren zurück zu führen sein, u.a. ...

  • steigende oder sinkende Nachfrage / Zahlen von Bewerber*innen,
  • von Bewerber*innen erlangte "bessere" oder "schlechtere" (Abitur-/Bachelor-) Noten,
  • Bewerber*innen mit sehr langer oder sehr kurzer Wartezeit,
  • inhaltliche Veränderungen der Auswahlkriterien / Quotenbildungen,
  • technische Veränderungen und neue Funktionen innerhalb des Bewerbungsverfahrens über hochschulstart.de,
  • unterschiedlicher Verlauf der Nachrückverfahren und
  • viele andere Faktoren mehr.

Hinzu kommen weitere Sachverhalte, die sich von Semester zu Semester unterscheiden können ...

  • a) im Studiengang X wird zugelassen, die ausgesprochenen Zulassungsangebote werden durch die Bewerber*innen in hoher Zahl angenommen (hohe Annahmequote), es muss kein weiteres Nachrückverfahren stattfinden - das Verfahren kann direkt beendet werden, die Auswahlgrenze liegt bei 2,2.
  • b) im Studiengang Y wird zugelassen, die ausgesprochenen Zulassungsangebote werden durch die Bewerber*innen in geringer Zahl angenommen (niedrige Annahmequote), es braucht noch 1-2 weitere Nachrückverfahren um alle Plätze besetzen zu können - damit sinkt der NC auf 3,1.
  • c) im Studiengang Z wird zugelassen, die Bewerber*innenzahl war eher gering, ausgesprochenen Zulassungsangebote werden durch die Bewerber*innen in geringer Zahl angenommen (niedrige Annahmequote), es braucht noch 2 weitere Nachrückverfahren um weitere Plätze besetzen zu können. Die Rangliste wurde bis zum Ende abgearbeitet, jede*r Bewerber*in hat somit eine Zulassung erhalten können. Außerdem wurden wenige Restplätze per Losverfahren vergeben.

Die oben beschriebenen Situationen sind für die Hochschule unvorhersehbar! Eine seriöse, verbindliche Vorab-Information für künftige Verfahren und deren Ergebnisse & Chancen kann somit nicht erfolgen.

Trifft in dem einen Semester noch die Situation c) auf Ihren Wunschstudiengang zu, kann es im nächsten Semester schon a) oder b) sein.

Fragen zum NC?

Der Studierendenservice berät Sie gerne zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Team Studierendenservice

Alte NC-Werte werden
nicht veröffentlicht

Hierfür gibt es vielfache Gründe, die wir Ihnen hier kurz beschreiben möchten:

  • Die Erfahrungswerte aus vergangenen Semestern würden ausschließlich der groben Orientierung dienen.

  • Es lassen sich jedoch keinerlei Zulassungsgarantien für kommende Verfahren ableiten.

  • Auch die Hochschule kann keine Prognosen über voraussichtliche Zulassungschancen aussprechen.

  • Die oben genannte Orientierung setzt eine gewisse Vergleichbarkeit der Verfahren & Kriterien voraus - diese ist nicht mehr gegeben.

Insbesondere die aktuellen Zulassungsverfahren sind geprägt von einer Reform der Studienplatzvergabe, nicht nur bei der Frage "Wie und mit welchen Kriterien werden Ranglisten gebildet (mit deren Hilfe festgestellt wird, wer zugelassen werden kann)?" sondern auch mit Blick auf die Veränderungen der technischen Abbildung zur Studienplatzvergabe via hochschulstart.de und damit die Frage "Wie erhält jemand ein Zulassungsangebot und was folgt dann daraus im DOSV?".

 

 

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