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Unsere Studiengänge

Rückmeldung

Der von Ihnen zur Einschreibung gezahlte Semesterbeitrag ist - wie das Wort bereits erahnen lässt - je Semester fällig. Um sicher zu gehen, dass Sie auch im darauf folgenden Semester Ihr Studium fortsetzen möchten, werden Sie rechtzeitig vor Ende des aktuellen Semesters zur Rückmeldung aufgefordert.

Bitte beachten Sie:

  • Sie müssen dringend rückgemeldet sein, um eine Prüfungsleistung ablegen zu können. Für den Korrekturzeitraum Ihrer letzten Prüfungsleistung (Bachelor-/Masterarbeit) und die Ausstellung Ihrer Abschlussdokumente bedarf es dagegen keine Immatrikulation.
  • 90 Tage nach Exmatrikulationsdatum ist Ihr Hochschul-Account noch aktiv, so dass Sie über Ihre Abschlussnote per E-Mail informiert werden können.

Erkundigen Sie sich außerdem gerne frühzeitig über Erstattungsmöglichkeiten. Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte den Studierendenservice.

Im Folgenden finden Sie hier ausführliche Hinweise zur Rückmeldung.

Zum Deutschlandsemesterticket finden Sie alle ausführlichen Informationen auf dieser

Themenseite

Erreichbarkeit des Studierendenservice

Auf dieser separaten Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den

Erreichbarkeiten des Teams


Hinweise zu bestimmten Fallgruppen

Aufforderung

Zum Zweck der Zahlungsaufforderung sendet Ihnen der Studierendenservice jeweils vor Beginn des nächsten Semesters eine Rückmeldeaufforderung an Ihre hochschuleigene E-Mail-Adresse. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass Sie über diese E-Mail erreichbar sind. Infos dazu finden Sie außerdem unter: IT-Dienste - Hochschul-Mail

Für die Rückmeldeaufforderung gelten folgende Termine:

  • zu einem Wintersemester erfolgt die Aufforderung meist Anfang Juli,
    die Frist endet dann jeweils am 31. Juli.
  • zu einem Sommersemester erfolgt die Aufforderung meist Anfang Januar,
    die Frist endet dann jeweils am 31. Januar.

In der E-Mail-Aufforderung des Studierendenservice sind – wie zum Zeitpunkt Ihrer Einschreibung – folgende Daten für Ihre Überweisung zu finden:

  • Die notwendige Bankverbindung,
  • der personalisierte Verwendungszweck sowie
  • eine Rückmeldefrist, bis zu der Ihr Semesterbeitrag auf dem Konto der Hochschule für Gesundheit eingegangen sein muss.

Außerdem wird darauf verwiesen, dass die konkrete Höhe des zu zahlenden Betrages für Sie im Online-Campus ("Studienservice") angezeigt wird:

  • Dieser ist je Person individuell, bitte übernehmen Sie nicht ohne Grund die Beitragshöhe anderer Personen.
  • Der dort ersichtliche Rechnungsbetrag kann ggf. von der in der Regel geltenden Höhe des aktuellen Semesterbeitrages abweichen.
  • Hintergrund hierfür können bspw. Gutschriften (z.B. durch Überzahlungen aus der Vergangenheit) sein.

Nach dieser Aufforderung stehen Ihnen ca. 3-4 Wochen zur Zahlung des Semesterbeitrages zur Verfügung. Die oben genannte Taktung dieser erforderlichen Zahlung können Sie bereits frühzeitig für sich einplanen.

Wir raten dringend davon ab, unaufgefordert Beträge zu überweisen. Geldeingänge, die außerhalb der Rückmeldezeiträume an unserer Hochschule eingehen, können nur schwer zugeordnet werden.

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Wichtiger Hinweis

Es ist es für Sie von größter Wichtigkeit die Vorgaben zur Bankverbindung und zum personalisierten Verwendungszweck exakt zu übernehmen und keinerlei Änderungen daran vorzunehmen. Insbesondere bei einem veränderten Verwendungsweck könnte es dazu führen, dass das System z.B.

  • die Zahlung nicht korrekt verbuchen kann,
  • die Zahlung ggf. bei einer falschen Person verbucht.

Wegen einer ausstehenden / nicht zugeordneten Zahlung nach Ablauf der Zahlfrist könnte der Säumniszuschlag anfallen und in letzter Konsequenz die Zwangsexmatrikulation drohen.

Zahlungseingang / Rückmeldefrist

Ihr Semesterbeitrag ist innerhalb der gesetzten Frist auf das Konto der Hochschule für Gesundheit einzuzahlen. Dieser wird dann für das kommende Semester in unserem System verbucht. Damit sind Sie zurückgemeldet -  eine aktive E-Mail-Benachrichtigung (dass der Beitrag eingegangen ist bzw. die Rückmeldung erfolgt ist) erfolgt nicht.

Ihren Status können Sie jeweils aktuell im Online-Campus unter dem Punkt Studienservice nachverfolgen.

Ab diesem Zeitpunkt wird es Ihnen außerdem möglich sein, sich im Studienservice z.B. Studienbescheinigungen des bevorstehenden Semesters auszudrucken. Dieser Vorgang wiederholt sich solange, bis Sie entweder erfolgreich Ihr Studium an der Hochschule für Gesundheit absolviert haben oder aus anderen Gründen die Hochschule ggf. vorzeitig verlassen.

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Wichtiger Hinweis

Sollte es vorkommen, dass nach Ablauf der Rückmeldefrist kein Zahlungseingang zu Ihrer Matrikelnummer verbucht werden konnte, werden Sie von Seiten des Studierendenservice angemahnt.

Der § 3 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Abgaben an der Hochschule für Gesundheit (PDF) legt außerdem fest, dass bei Zahlungen, die uns erst nach Ablauf dieser ersten Rückmeldefrist erreichen, zusätzlich der Säumniszuschlag in Höhe von 15,00 Euro zu entrichten ist.

Erinnerung / Mahnung

In der Mahnung werden Sie aufgefordert, den erforderlichen Rückmeldebeitrag zuzüglich des Säumniszuschlages in Höhe von 15,00 Euro zu überweisen, damit Sie das Studium erfolgreich weiterführen können. Außerdem wird Ihnen die Exmatrikulation von Amts wegen angedroht, sollte diese Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist erfolgen.

  • Geht innerhalb dieser Nachfrist der ausstehende Beitrag zusammen mit dem Säumniszuschlag fristgerecht auf dem Konto der Hochschule für Gesundheit ein, so werden Sie ordnungsgemäß zum kommenden Semester zurückgemeldet.
  • Der Säumniszuschlag (im Falle einer verspäteten Rückmeldung / Zahlung) in Höhe von 15,00 Euro ist nicht erstattungsfähig.
  • Erreicht uns auch trotz Mahnung und Fristsetzung mit Androhung der Exmatrikulation kein ausreichender Geldeingang (inkl. Säumniszuschlag) innerhalb der gesetzten Frist, so sieht § 9 Abs. 2 Nr. 3 der Einschreibungsordnung der Hochschule für Gesundheit vor, dass der/die betreffende Studierende zum Ende des aktuellen Semesters zu exmatrikulieren ist. Dies gilt ebenfalls für Personen, die einzig eine Teilzahlung geleistet haben.

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Hinweis

Um diese negativen Folgen zu verhindern, ist es wichtig, dass Sie generell unter Ihrer Hochschul-Mail erreichbar sind und den, von der Hochschule für Gesundheit zugesandten Informationen, die dementsprechende Beachtung schenken.

Rückmeldesperren

In seltenen Fällen müssen für Studierende sogenannte Rückmeldesperren im System hinterlegt werden. Diese Sperren verhindern (trotz erfolgter Zahlung des Rückmeldebeitrages) eine automatische Rückmeldung in das kommende Semester.

Sollte eine Sperre Ihre Rückmeldung zum kommenden Semester verhindern, wird Ihnen diese im Online-Campus unter dem Punkt "Studienservice" angezeigt.

Rückmeldesperren können aus unterschiedlichen Gründen gesetzt werden.

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Gründe für mögliche Sperren finden Sie hier:

Rückmeldesperren

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