Anmeldung zur Bachelor- oder Masterarbeit
Zur Anmeldung der Abschlussarbeit müssen Sie das Anmeldeformular zur Abschlussarbeit (PDF) ausfüllen, unterschreiben und vorab von dem*der Erstprüfer*in unterschreiben lassen.
Erst danach erfolgt eine Überprüfung der Voraussetzung durch das Prüfungsamt und Sie erhalten schnellstmöglich eine Anmeldebestätigung bzw. Ablehnung mit allen Informationen und Hinweisen zur Abschlussarbeit.
Voraussetzungen zur Anmeldung
Folgende Credit Points müssen vorliegen:
Department für Angewandte Gesundheitswissenschaften
Bachelorstudiengänge Ergotherapie und Logopädie: 150 CP
Bachelorstudiengang Physiotherapie: (vor PO 2016) 150 CP bzw. (ab PO 2016) 141 CP
Bachelorstudiengänge Hebammenkunde: 155 CP
Masterstudiengang Evidence-based Health Care: 40 CP
Department of Community Health
Bachelorstudiengang Gesundheit und Diversity: 120 CP
Bachelorstudiengang Gesundheit und Sozialraum: 120 CP
Bachelorstudiengang Gesundheitsdaten und Digitalisierung: 120 CP
Masterstudiengang Gesundheit und Diversity in der Arbeit: 60 CP
Department für Pflegewissenschaft
Bachelorstudiengang Pflege (Studienbeginn bis WS 2015 / 2016): 155 CP
Bachelorstudiengang Pflege (Studienbeginn ab WS 2016 / 2017): 140 CP
Bachelorstudiengang Evidenzbasierung pflegerischen Handelns: 140 CP
Masterstudiengang Bildung im Gesundheitswesen - Fachrichtung Pflege: 75 LP (vorbehaltlich der Akkreditierung)
Prüfungsthema
Das Prüfungsthema erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Erstprüfer*in. Auf dem Anmeldeformular ist das Thema der Abschlussarbeit auf Deutsch sowie auch auf Englisch einzutragen. Das Ausgabedatum des Themas ist gleichzeitig Prüfungsbeginn. Der*die Erst- sowie Zweitprüfer*in sind ebenfalls anzugeben. Spätestens 7 Tage nach Prüfungsbeginn ist die Anmeldung wieder im Prüfungsamt einzureichen.
Eine verspätet eingereichte Anmeldung kann nicht mehr angenommen werden!
Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Anmeldefrist im Auslandspraktikum befinden, nehmen bitte vor Ihrer Abreise Kontakt mit dem Prüfungsamt auf!
Bearbeitungszeit von Bachelor- und Masterarbeiten
Department für Angewandte Gesundheitswissenschaften
- Bachelor-Prüfungsordungen bis einschließlich 2013: Die Bearbeitungszeit beträgt 9 Wochen; bei einem empirischen Thema 12 Wochen.
- Bachelor-Prüfungsordnung 2015: Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen.
- Master-Prüfungsordung 2015: Die Bearbeitungszeit beträgt 24 Wochen.
Department of Community Health
- Bachelor-Prüfungsordung 2015: Die Bearbeitungszeit beträgt 9 Wochen; bei einem empirischen Thema 12 Wochen.
- Bachelor-Prüfungsordung 2019: Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen, in berufsbegleitenden bzw.Teilzeitstudiengängen 16 Wochen.
- Master-Prüfungsordung 2017: Die Bearbeitungszeit beträgt 18 Wochen.
Department für Pflegewissenschaft
- Bachelor-Prüfungsordung 2010-2015: Die Bearbeitungszeit beträgt 9 Wochen; bei einem empirischen Thema 12 Wochen.
- Bachelor-Prüfungsordung 2016: Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen.
- Master-Prüfungsordung 2019: Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 4 Monaten.
Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten
Bachelor- und Masterarbeiten (Abschlussarbeiten) müssen sowohl digital via Moodle als auch in gedruckter Fassung beim Prüfungsamt (nicht bei den Prüfer*innen!) eingereicht werden.
Mit Anmeldung der Abschlussarbeit wird Ihnen der Abgabekurs in Moodle freigeschaltet. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zuge auch die Kurzanleitung zur Moodle-Onlineabgabe (PDF) im Anhang.
Bitte beachten Sie auch die derzeit geltenden Sonderregelungen aufgrund der Corona-Krise.
Die Abschlussarbeit kann persönlich innerhalb der Sprechzeiten beim Prüfungsamt eingereicht werden oder postalisch an die Postanschrift des Prüfungsamtes gesendet werden. Bei Posteinlieferung gilt das Datum des Poststempels. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie die Abschlussarbeit in den Fristenbriefkasten am Hintereingang einwerfen.
- Sollte das Abgabedatum auf einen Sonntag oder einen Feiertag fallen, gilt der nächste Werktag.
- Die Abschlussarbeit ist in 2-facher gebundener Ausfertigung fristgerecht in den o. g. Formen einzureichen. Die digitale Version reichen Sie bitte via Moodle ein; nur bei technischen Problemen per E-Mail (pruefungsamt@hs-gesundheit).
- Bei nicht fristgerechtem Eingang wird die Arbeit mit nicht ausreichend (5,0) bewertet.
- Bei Abgabe der Abschlussarbeit ist schriftlich zu versichern, dass die Arbeit - bei einer Gruppenarbeit die entsprechend gekennzeichneten Teile der Arbeit - selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden sowie Zitate kenntlich gemacht sind. Dazu ist die eidesstattliche Versicherung ausgefüllt und im Original unterschrieben in die Arbeit einzubinden (bitte nicht lose hineinlegen). Bitte benutzen Sie dazu ausschließlich diese Vorlage (PDF).
- Die Studierenden erhalten bei persönlicher Abgabe der Arbeit im Prüfungsamt eine Quittung über die fristgerechte Einreichung.
Hinweise zur Beschriftung des Umschlags, mit dem Sie die Abschlussarbeit einreichen:
Leider kommt es durch fehlerhafte Beschriftungen oft dazu, dass Abschlussarbeiten nicht korrekt zugestellt werden können und sich die Korrektur ggf. verzögert.
Bitte berücksichtigen Sie daher die Hinweise (PDF) zur korrekten Adressierung des Umschlags.
Anmeldung zum Abschluss in Regelstudienzeit
- Das tatsächliche Abgabedatum der letzten Prüfungsleistung im Studium ist maßgebend für den Abschluss und somit auch für die benötigte Fachstudiendauer.
- Beim Masterstudiengang ist die letzten Prüfungsleistung im Studium (i.d.R. das Kolloquium), d.h. das Datum des Kolloquiums ist maßgebend für den Abschluss und somit auch für die benötigte Fachstudiendauer.
- Beachtet werden muss, dass die Prüfer*innen eine Korrekturfrist von 8 Wochen haben, die Mitteilung der Note kann also ggf. erst im nachfolgenden Semester stattfinden (Eine Rückmeldung zum nächsten Semester, um für eine ggf. anstehende Wiederholungsprüfung noch eingeschrieben zu sein, ist dann zu empfehlen).
- Bei einer Verlängerung der Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen bei schwerwiegenden Gründen (über das Vorliegen eines gewichtigen Grundes sind Nachweise vorzulegen), wird ggf. die Semestergrenze überschritten.
Bei der Wahl des Prüfungsbeginns (Bachelor) ist folgendes zu beachten:
Ich möchte mein Studium gerne in der Regelstudienzeit abschließen, die Teilnahme an einer Absolventenfeier ist mir jedoch nicht wichtig:
Dann ist ein Prüfungsbeginn spätestens 9 Wochen bzw. 12 Wochen vor Ende des Semesters* zu empfehlen.
Achtung: Die Ausstellung der Abschlussdokumente kann erst ca. 10 Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit erfolgen
(8 Wochen Korrekturfrist + ca. 1‐2 Wochen Erstellung der Abschlussdokumente inkl. Einholung aller Unterschriften)!
Sie möchten Ihr Studium gerne in der Regelstudienzeit abschließen, und die Teilnahme an einer Absolventenfeier ist Ihnen wichtig?
Dann ist ein Prüfungsbeginn spätestens 17 oder 20 Wochen vor Ende des Semesters* zu empfehlen.
(9 oder 12 Wochen Bearbeitungszeit + 8 Wochen Korrekturfrist)
Beachten Sie bitte, dass bei einer Verlängerung aus schwerwiegenden Gründen, die Ausstellung der Abschlussdokumente zum Zeitpunkt der Absolventenfeier nicht möglich ist.
* Ende des Sommersemesters 31.08. / Ende des Wintersemesters 28.02.
Bei der Wahl des Prüfungsbeginns (Master) ist folgendes zu beachten:
Ich möchte mein Studium gerne in der Regelstudienzeit abschließen, die Teilnahme an einer Absolventenfeier ist mir jedoch nicht wichtig:
Dann ist ein Prüfungsbeginn spätestens
18 Wochen (DoCH)
24 Wochen (DAG)
bis zu 4 Monate vorher (DPW)
vor Ende des Semesters* zu empfehlen.
Entscheidend für den Abschluss bei Masterarbeiten ist das Datum der mündl. Prüfung, dies wäre frühestens nach 18 / 24 Wochen oder 4 Monate + 1 Tag (FSBs Voraussetzung Abgabe der Masterarbeiten).
Achtung: Die Ausstellung der Abschlussdokumente kann erst ca. 10 Wochen nach Abgabe der Masterarbeit erfolgen
(8 Wochen Korrekturfrist + ca. 1‐2 Wochen Erstellung der Abschlussdokumente inkl. Einholung aller Unterschriften)!
Sie möchten Ihr Studium gerne in der Regelstudienzeit abschließen, und die Teilnahme an einer Absolventenfeier ist Ihnen wichtig?
Dann ist ein Prüfungsbeginn spätestens 26 oder 32 Wochen, bzw. 6 Monate vor Ende des Semesters* zu empfehlen.
(18 oder 24 Wochen, bzw. bis zu 4 Monate Bearbeitungszeit + 8 Wochen Korrekturfrist)
Beachten Sie bitte, dass bei einer Verlängerung aus schwerwiegenden Gründen, die Ausstellung der Abschlussdokumente zum Zeitpunkt der Absolventenfeier nicht möglich ist.
* Ende des Sommersemesters 31.08. / Ende des Wintersemesters 28.02.
Entscheidend für den Abschluss bei Masterarbeiten ist das Datum der mündl. Prüfung, dies wäre frühestens nach 18 / 24 Wochen oder 4 Monate + 1 Tag (FSBs Voraussetzung Abgabe der Masterarbeiten).
Abholung der Abschlussdokumente durch eine bevollmächtigte Person
Sollten Sie nach Abschluss des Studiums keine Möglichkeit haben, die Abschlussdokumente persönlich im Prüfungsamt abzuholen, kann eine bevollmächtigte Person dies für Sie tun.
Bitte nutzen Sie in diesem Fall den Vordruck zur Erteilung einer Vollmacht (PDF) und bringen die dort aufgeführten Ausweiskopien mit.
Kontakt
Zentrale Durchwahl:
+49 234 77727-392
Adresse
Hochschule für Gesundheit
Gesundheitscampus 6 - 8
GC-8 Etage 1 / Raum 1211, 1215, 1219
44801 Bochum