Zum Hauptinhalt springen
Unsere Studiengänge

Anmeldung zur Bachelor- oder Masterarbeit

Zur Anmeldung der Abschlussarbeit müssen Sie das Anmeldeformular zur Abschlussarbeit (PDF) ausfüllen, unterschreiben und vorab von dem*der Erstprüfer*in unterschreiben lassen.

Erst danach erfolgt eine Überprüfung der Voraussetzung durch das Prüfungsamt und Sie erhalten schnellstmöglich eine Anmeldebestätigung bzw. Ablehnung mit allen Informationen und Hinweisen zur Abschlussarbeit.

Informationen zur Bachelorarbeit gem. § 12 der Prüfungsordnung

(1) Die Bachelorarbeit wird im gewählten Studiengang geschrieben. Es handelt sich um eine selbstständig verfasste wissenschaftliche Arbeit. Der Umfang der Bachelorarbeit soll 40 Seiten nicht überschreiten. Die Thesis soll zeigen, dass die Prüflinge befähigt sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Themenstellung aus dem Bereich des entsprechenden Studienganges sowohl in ihren modulbezogenen Einzelheiten, als auch in den kompetenzübergreifenden Zusammenhängen mit wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden selbständig zu bearbeiten.

(2) Ein Thema für die Bachelorarbeit wird auf Antrag der*des Studierenden vergeben. Das Thema der Bachelorarbeit wird von der*dem die Arbeit betreuenden Prüfer*in gestellt. Die Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II) können ein Vorschlagsrecht der*des Studierenden hinsichtlich des Themas der Arbeit vorsehen. Die Bachelorarbeit kann von zwei Studierenden als Gruppenarbeit angemeldet werden. Hierbei muss die individuelle Leistung der jeweiligen Studierenden deutlich abgrenzbar und bewertbar sein. Der Umfang der Arbeit wird in diesen Fällen entsprechend der Anzahl der beteiligten Studierenden angepasst, so dass eine Gleichbehandlung gegenüber den Studierenden, die die Arbeit alleine verfassen, gewährleistet ist.

(3) Erstprüfer*innen sind hauptamtlich Lehrende der Hochschule für Gesundheit. Als Zweitprüfer*innen können auch externe Personen bestellt werden, sofern diese in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahren sind und über eine Lehrberechtigung verfügen.

(4) Die Ausgabe eines Themas für die Bachelorarbeit erfolgt nach Maßgabe der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II).

(5) Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vierzehn Tage nach Ausgabe zurückgegeben werden; die Arbeit gilt dann als nicht begonnen.

(6) Als Zeitpunkt der Ausgabe gilt der Tag, an dem das Thema der*dem Studierenden bekannt gegeben wird; der Zeitpunkt und das Thema der Bachelorarbeit sind aktenkundig zu machen.

-Auszug aus der RPO-

 

Alles Weitere ist in der RPOs der Hochschule für Gesundheit geregelt, diese finden Sie unter https://www.hs-gesundheit.de/studium/unser-studienangebot/modulhandbuecher-und-pruefungsordnungen .

Voraussetzungen zur Anmeldung

Folgende Credit Points müssen vorliegen:

DPHT · Department für Pflege-, Hebammen- und Therapiewissenschaften               Bachelorstudiengänge Ergotherapie und Logopädie: 150 CP                                         Bachelorstudiengang Physiotherapie:                                                                               Studienbeginn im WiSe 2023/2024: 123 CPs                                                                    Studienbeginn im WiSe 2016/2017: 141 CPs                                                                     Studienbeginn im WiSe 2015/2016: 150 CPs

Bachelorstudiengänge Hebammenkunde: 155 CPs                                                         Bachelorstudiengänge Hebammenkunde nachqualifizierend: 150 CPs                         Bachelorstudiengänge Hebammenwissenschaft: 138 CPs                                              Masterstudiengang Physiotherapiewissenschaft: 30 CPs                                                Masterstudiengang Evidence-based Health Care: 40 CPs

Bachelorstudiengang Pflege (Studienbeginn bis WS 2015 / 2016): 155 CPs
Bachelorstudiengang Pflege (Studienbeginn ab WS 2016 / 2017): 140 CPs
Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft: 140 CPs                                                       Bachelorstudiengang Evidenzbasierung pflegerischen Handelns: 140 CPs                   Bachelorstudiengang Clinical Research Management: 140 CPs   
Masterstudiengang Bildung im Gesundheitswesen - Fachrichtung Pflege: 75 CPs

 

DGW · Department für Gesundheitswissenschaften
Bachelorstudiengang Gesundheit und Diversity: 120 CPs
Bachelorstudiengang Gesundheit und Sozialraum: 120 CPs
Bachelorstudiengang Gesundheitsdaten und Digitalisierung: 120 CPs
Masterstudiengang Gesundheit und Diversity in der Arbeit: 60 CPs

Bachelorstudiengang Nachhaltiges Management in der Gesundheitswirtschaft: 177 CPs
Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie: 177 CPs
Masterstudiengang Management für Pflege- und Gesundheitsberufe: 54 CPs

Masterstudiengang Angewandte Gesundheitswissenschaft: 60 CPs        

 

Prüfungsthema

Das Prüfungsthema stimmen Sie zusammen mit Ihrem*Ihrer Erstprüfer*in ab. Auf dem Anmeldeformular ist das Thema der Abschlussarbeit auf Deutsch sowie auch auf Englisch einzutragen. Das Ausgabedatum des Themas ist gleichzeitig Prüfungsbeginn. Der*die Erst- sowie Zweitprüfer*in sind ebenfalls anzugeben. Spätestens 7 Tage nach Prüfungsbeginn ist die Anmeldung wieder im Prüfungsamt einzureichen.
Eine verspätet eingereichte Anmeldung kann nicht mehr angenommen werden!

Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Anmeldefrist im Auslandspraktikum befinden, nehmen bitte vor Ihrer Abreise Kontakt mit dem Prüfungsamt auf!

Bearbeitungszeit von Bachelor- und Masterarbeiten

DPHT · Department für Pflege-, Hebammen- und Therapiewissenschaften

Studiengänge: Hebammenkunde, Hebammenkunde nq, Hebammenwissenschaft, Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie (ehemals DAG)

  • Bachelor-Prüfungsordnung: Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen.
  • Master-Prüfungsordung: Die Bearbeitungszeit beträgt 24 Wochen.

Studiengänge: Pflege, Pflegewissenschaft, Clinical Research Management, Bildung im Gesundheitswesen (ehemals DPW)

  • Bachelor-Prüfungsordung: Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen.
  • Master-Prüfungsordung: Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 4 Monaten.

DGW · Department für Gesundheitswissenschaften

Studiengänge: Gesundheit und Diversity, Gesundheit und Sozialraum, Gesundheit und Diversity in der Arbeit (Teilzeit & Vollzeit), Gesundheitsdaten und Digitalisierung (ehemals DoCH)

  • Bachelor-Prüfungsordung: Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen.
  • Bachelor-Prüfungsordung in berufsbegleitenden bzw.Teilzeitstudiengängen: Die Bearbeitungszeit beträgt 16 Wochen.
  • Master-Prüfungsordung: Die Bearbeitungszeit beträgt 18 Wochen.

Studiengänge: Gesundheitsökonomie, Management für Pflege- und Gesundheitsberufe, Management nachhaltiger Innovationen im Gesundheitswesen, Nachhaltiges Management in der Gesundheitswirtschaft (ehemals DÖNG)

  • Bachelor-Prüfungsordung: Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen.
  • Master-Prüfungsordung: Die Bearbeitungszeit beträgt 18 Wochen.

Studiengang: Angewandte Gesundheitswissenschaften (ehemals DAG)

  • Master-Prüfungsordung: Die Bearbeitungszeit beträgt 24 Wochen.

Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten

Bachelor- und Masterarbeiten (Abschlussarbeiten) müssen sowohl digital via Moodle als auch in gedruckter Fassung beim Prüfungsamt (nicht bei den Prüfer*innen!) eingereicht werden.

Mit Anmeldung der Abschlussarbeit wird Ihnen der Abgabekurs in Moodle freigeschaltet. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zuge auch die Kurzanleitung zur Moodle-Onlineabgabe (PDF) im Anhang.


Die Abschlussarbeit kann persönlich innerhalb der Sprechzeiten beim Prüfungsamt eingereicht werden oder postalisch an die Postanschrift des Prüfungsamtes gesendet werden. Bei Posteinlieferung gilt das Datum des Posteingangsstempels bei der Hochschule für Gesundheit. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie die Abschlussarbeit in den Fristenbriefkasten am Hintereingang einwerfen.

 

  • Sollte das Abgabedatum auf einen Sonntag oder einen Feiertag fallen, gilt der nächste Werktag.
  • Die Abschlussarbeit ist in 2-facher gebundener Ausfertigung fristgerecht in den o. g. Formen einzureichen. Die digitale Version reichen Sie bitte via Moodle ein; nur bei technischen Problemen per E-Mail (pruefungsamt@hs-gesundheit).
  • Bei nicht fristgerechtem Eingang wird die Arbeit mit nicht ausreichend (5,0) bewertet.
  • Bei Abgabe der Abschlussarbeit ist schriftlich zu versichern, dass die Arbeit - bei einer Gruppenarbeit die entsprechend gekennzeichneten Teile der Arbeit - selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden sowie Zitate kenntlich gemacht sind. Dazu ist die eidesstattliche Versicherung ausgefüllt und im Original unterschrieben in die Arbeit einzubinden (bitte nicht lose hineinlegen). Bitte benutzen Sie dazu ausschließlich diese Vorlage (PDF).
  • Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Printversionen im Original unterschreiben. Eine eingescannte Unterschrift in den Printversionen muss aus rechtlichen Gründen erneut getätigt werden

Hinweise zur Beschriftung des Umschlags, mit dem Sie die Abschlussarbeit einreichen:

Leider kommt es durch fehlerhafte Beschriftungen oft dazu, dass Abschlussarbeiten nicht korrekt zugestellt werden können und sich die Korrektur ggf. verzögert.

Bitte berücksichtigen Sie daher die Hinweise (PDF) zur korrekten Adressierung des Umschlags.

Anmeldung zum Abschluss in Regelstudienzeit

  • Das tatsächliche Abgabedatum der letzten Prüfungsleistung im Studium ist maßgebend für den Abschluss und somit auch für die benötigte Fachstudiendauer.
  • Beim Masterstudiengang ist die letzten Prüfungsleistung im Studium (i.d.R. das Kolloquium), d.h. das Datum des Kolloquiums ist maßgebend für den Abschluss und somit auch für die benötigte Fachstudiendauer.
  • Beachtet werden muss, dass die Prüfer*innen eine Korrekturfrist von 8 Wochen haben, die Mitteilung der Note kann also ggf. erst im nachfolgenden Semester stattfinden (Eine Rückmeldung zum nächsten Semester, um für eine ggf. anstehende Wiederholungsprüfung noch eingeschrieben zu sein, ist dann zu empfehlen).
  • Bei einer Verlängerung der Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen bei schwerwiegenden Gründen (über das Vorliegen eines gewichtigen Grundes sind Nachweise vorzulegen), wird ggf. die Semestergrenze überschritten.

Bei der Wahl des Prüfungsbeginns (Bachelor) ist folgendes zu beachten:

Ich möchte mein Studium gerne in der Regelstudienzeit abschließen, die Teilnahme an einer Absolventenfeier ist mir jedoch nicht wichtig:

Dann ist ein Prüfungsbeginn spätestens 12 Wochen vor Ende des Semesters* zu empfehlen.

Achtung: Die Ausstellung der Abschlussdokumente kann erst ca. 10 Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit erfolgen
(8 Wochen Korrekturfrist + ca. 1‐2 Wochen Erstellung der Abschlussdokumente inkl. Einholung aller Unterschriften)!

Sie möchten Ihr Studium gerne in der Regelstudienzeit abschließen, und die Teilnahme an einer Absolventenfeier ist Ihnen wichtig?

Dann ist ein Prüfungsbeginn spätestens 20 Wochen vor Ende des Semesters* zu empfehlen.
(12 Wochen Bearbeitungszeit + 8 Wochen Korrekturfrist)
Beachten Sie bitte, dass bei einer Verlängerung aus schwerwiegenden Gründen, die Ausstellung der Abschlussdokumente zum Zeitpunkt der Absolventenfeier nicht möglich ist.

 * Ende des Sommersemesters 31.08. / Ende des Wintersemesters 28.02.

 

Bei der Wahl des Prüfungsbeginns (Master) ist folgendes zu beachten:

Ich möchte mein Studium gerne in der Regelstudienzeit abschließen, die Teilnahme an einer Absolventenfeier ist mir jedoch nicht wichtig:

Dann ist ein Prüfungsbeginn spätestens

18 Wochen (DGW · Department für Gesundheitswissenschaften)

24 Wochen (DPHT · Department für Pflege-, Hebammen- und Therapiewissenschaften)

bis zu 4 Monate vorher (Pflege)

vor Ende des Semesters* zu empfehlen.

Entscheidend für den Abschluss bei Masterarbeiten ist das Datum der mündl. Prüfung, dies wäre frühestens nach 18 / 24 Wochen oder 4 Monate + 1 Tag (FSBs Voraussetzung Abgabe der Masterarbeiten).

Achtung: Die Ausstellung der Abschlussdokumente kann erst ca. 10 Wochen nach Abgabe der Masterarbeit erfolgen
(8 Wochen Korrekturfrist + ca. 1‐2 Wochen Erstellung der Abschlussdokumente inkl. Einholung aller Unterschriften)!

Sie möchten Ihr Studium gerne in der Regelstudienzeit abschließen, und die Teilnahme an einer Absolventenfeier ist Ihnen wichtig?

Dann ist ein Prüfungsbeginn spätestens 26 oder 32 Wochen, bzw. 6 Monate vor Ende des Semesters* zu empfehlen.
(18 oder 24 Wochen, bzw. bis zu 4 Monate Bearbeitungszeit + 8 Wochen Korrekturfrist)
Beachten Sie bitte, dass bei einer Verlängerung aus schwerwiegenden Gründen, die Ausstellung der Abschlussdokumente zum Zeitpunkt der Absolventenfeier nicht möglich ist.

 * Ende des Sommersemesters 31.08. / Ende des Wintersemesters 28.02.

Entscheidend für den Abschluss bei Masterarbeiten ist das Datum der mündl. Prüfung, dies wäre frühestens nach 18 / 24 Wochen oder 4 Monate + 1 Tag (FSBs Voraussetzung Abgabe der Masterarbeiten).

Abholung der Abschlussdokumente durch eine bevollmächtigte Person

Sollten Sie nach Abschluss des Studiums keine Möglichkeit haben, die Abschlussdokumente persönlich im Prüfungsamt abzuholen, kann eine bevollmächtigte Person dies für Sie tun.

Bitte nutzen Sie in diesem Fall den Vordruck zur Erteilung einer Vollmacht (PDF) und bringen die dort aufgeführten Ausweiskopien mit.

 

Kontakt

E-Mail Prüfungsamt

Zentrale Durchwahl:

+49 234 77727-392

Adresse

Hochschule für Gesundheit
Gesundheitscampus 6 - 8
GC-8 Etage 1 / Raum 1211, 1215, 1219
44801 Bochum

Awards

Logo Weltoffene Hochschulen gegen FremdenfeindlichkeitAlle Bewertungen auf StudyCheck.de lesenLogo 50 Jahre Hochschulen für angewandte Wissenschaften