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Prüfungen in der Schwangerschaft und im Mutterschutz

Eine Schwangerschaft stellt einen triftigen Grund dar, der zur Verlängerung der Bearbeitungszeit von schriftlichen Arbeiten (Hausarbeiten / Abschlussarbeiten) um maximal 14 Tage oder zum Rücktritt von Prüfungen berechtigt.

Bitte melden Sie sich bei Bedarf im Prüfungsamt. Ein geeigneter Nachweis über die Schwangerschaft ist vorzulegen.

Auf stillende Studierende und Studierende im Mutterschutz trifft diese Regelung ebenfalls zu.

Für die Beantragung der Verlängerung der Bearbeitungszeit von schriftlichen Arbeiten (Hausarbeiten / Abschlussarbeiten) aufgrund Stillzeit (innerhalb des 1. Geburtsjahres) sind folgende Nachweise einzureichen: Geburtsurkunde des Kindes, Ärztliche Bescheinigung der Stillzeit, Begründung der Beeinträchtigung.

Auch bei allen weiteren Anträgen in Bezug auf Prüfungen während der Schwangerschaft oder Stillzeit nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem Prüfungsamt auf (spätestens 4 Wochen vor Prüfungstermin/-zeitraum).

Gerne können Sie sich bereits zu Beginn einer Schwangerschaft umfassend bei der Zentralen Studienberatung informieren.

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