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Unsere Studiengänge

Praktikum & Gesundheitszeugnis

An dieser Stelle erhalten Sie aktuelle Informationen zu folgenden Themen:

Gesundheitszeugnis

Für die Bachelor-Studiengänge Ergotherapie, Hebammenwissenschaft, Logopädie, Pflege und Physiotherapie ist zum Zeitpunkt der Einschreibung zwingend ein Gesundheitszeugnis vorzulegen.

Dieses Zeugnis muss zum Zeitpunkt der Einschreibung in aktueller Form vorliegen, d.h. es darf dann nicht älter als 3 Monate sein.

Wichtig:
Bitte beachten Sie, bei dem geforderten Gesundheitszeugnis handelt es sich nicht um die "Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (beruflicher Umgang mit Lebensmitteln)".

Mit dem Gesundheitszeugnis soll vielmehr die gesundheitliche Eignung (körperlich wie geistig) zur Ausübung des jeweiligen Berufes bescheinigt werden, aber es soll auch Aufschluss darüber geben, dass Studienanfänger*innen frei von ansteckenden Krankheiten sowei frei von einer Suchtkrankheit sind.

Dazu stellen wir Ihnen hier eine Vorlage (PDF) zur Verfügung. Alle Informationen finden Sie auch noch einmal auf der Seite Ihres Wunschstudiengangs unter dem Punkt "Voraussetzung".

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Das Gesundheitszeugnis ist für folgende Bachelor-Studiengänge erforderlich:

(Pflicht-)Vorpraktikum

Einzig für die beiden Bachelor-Studiengänge Hebammenwissenschaft und Physiotherapie werden derzeit Vorpraktika gefordert. Ein Nachweis darüber muss zum Zeitpunkt der Einschreibung erbracht werden.

Grundsätzlich gelten folgende Grundvoraussetzungen für das Vorpraktikum:

  • Die Dauer des Praktikums muss sowohl in der Hebammenwissenschaft, als auch im Studiengang Physiotherapie mindestens 2 Wochen betragen.
  • Das Praktikum muss in der Regel bis zum 31.08. (Studienstart WiSe) / 28./29.02. (Studienstart SoSe) des Bewerbungsjahres absolviert werden (eine Ableistung des Praktikums während des Studiums ist nicht möglich).
  • Ein bereits abgeleistetes Praktikum darf in der Hebammenwissenschaft nicht länger als 5 Jahre, für die Physiotherapie nicht länger als 2 Jahre vor Semesterbeginn zurückliegen.
  • Das Praktikum darf gesplittet abgeleistet werden, solange die fachlichen Anforderungen des jeweiligen Studienganges berücksichtigt werden. Einzelne Tage können jedoch nicht berücksichtigt werden.
  • Sollten Sie im Hauptverfahren des Zulassungsverfahrens keinen Studienplatz erhalten, sollten Sie Ihr Vorpraktikum nicht abbrechen. Es besteht die Chance, dass Sie im laufenden Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt eine Zulassung erhalten. Sollte es Ihnen dann nicht möglich sein, ein Vorpraktikum vorzuweisen, kann keine Einschreibung erfolgen.

Ziel und Inhalte des Praktikums

Grundsätzlich gilt: Bewerber*innen sollen die Herausforderungen, Belastungen und Arbeitszeiten des späteren Berufswunsches kennenlernen.

Die einzelnen Voraussetzungen, die das Praktikum erfüllen sollte, werden jeweils auf den Studiengangseiten beschrieben.

Wichtig:
Das Praktikum muss dem jeweiligen Studienwunsch fachlich entsprechen. Sollten die Voraussetzungen nicht aus der Praktikumsbescheinigung hervorgehen, ist eine Anerkennung des Vorpraktikums nicht möglich und gefährdet so die Aufnahme Ihres Studiums an der HS Gesundheit.

Setzen Sie sich bei Fragen bereits frühzeitig mit uns in Verbindung, denn ohne ein gültiges Vorpraktikum kann in der Regel keine Einschreibung erfolgen!

Sollten Sie sich für mehrere Studiengänge bewerben, müssen pro Studienwunsch entsprechende Praktika jeweils im vollen Umfang abgeleistet werden.

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Empfehlung

Für folgende Studiengänge wird kein zwingendes Vorpraktikum gefordert. Eine Ableistung wird jedoch empfohlen:

Ebenso abgeschafft wurde die bisherige Voraussetzung, dass Studienanfänger*innen in der Logopädie zwingend zur Einschreibung ein Phoniatrisches Gutachten vorlegen müssen - dies ist nicht mehr nötig.

Hinweis

Lesen Sie außerdem die ausführlichen Informationen zur Möglichkeit, sich ggf. praktische Vorleistungen als Praktikum anerkennen zu lassen.

Hier finden Sie ausführliche
Infos zur Anerkennung

Mögliche Anerkennung von Vorleistungen

Das 2-wöchige Vorpraktikum ist Studienvoraussetzung für folgende Studiengänge:

  • Hebammenwissenschaft, B.Sc.
  • Physiotherapie, B.Sc.
Anerkennung von äquivalenten Tätigkeiten

Können Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder äquivalente Tätigkeiten nach den Forderungen der jeweiligen Studiengänge für das Vorpraktikum nachweisen (z.B. ein Schulpraktikum im Umfang von mehreren Wochen), kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.

Werden Ihnen die Vorleistungen ggf. voll/anteilig anerkannt, muss kein (weiteres) Vorpraktikum oder nur noch ein Teil des Praktikums absolviert werden.

Sollten Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen wollen, nutzen Sie bitte diese Vorlage und senden uns diesen Antrag mit den Nachweisen über Ihre bisher erbrachten praktischen Vorleistungen zu.

Beachten Sie dabei bitte folgende Hinweise!

Praktische Vorleistungen, die Sie sich anerkennen lassen wollen, dürfen...

  • in der Hebammenwissenschaft nicht älter als 5 Jahre sein.
  • in der Physiotherapie nicht älter als 2 Jahre sein.

Informieren Sie sich daher rechtzeitig und stellen Sie diesen Antrag so frühzeitig wie möglich. Sollte Ihr Antrag auf Anerkennung nicht genehmigt werden können, haben Sie dann noch die Möglichkeit, das Praktikum zu organisieren. Dieses muss in der Regel bis spätestens 31.08. (Wintersemester) oder bis 28./29.02. (Sommersemester) eines Bewerbungsjahres absolviert werden, spätestens jedoch bis vor Vorlesungsbeginn.

Aus den Unterlagen, die Sie als Nachweis Ihrer bisher erbrachten Vorleistungen einreichen, sollte hervorgehen

  • über welchen Zeitraum Sie diese Tätigkeiten übernommen haben.
  • welche Tätigkeiten Sie übernommen haben.
  • welcher inhaltliche Zusammenhang zwischen der Vorleistung und dem jetzigen Studiengangwunsch besteht.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung

Team Studierendenservice

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