Vorpraktikum, Phon. Gutachten & Gesundheitszeugnis
An dieser Stelle erhalten Sie aktuelle Informationen zu folgenden Themen:
(Pflicht-)Vorpraktikum
Stand: Mai 2022
Die Hochschulleitung hat angesichts der weiter anhaltenden Pandemie mit Blick auf das bevorstehende Semester beschlossen, die geltenden Voraussetzungen zur Ableistung eines Vorpraktikums für die Bachelorstudiengänge "Ergotherapie" und "Gesundheitsdaten und Digitalisierung" zum kommenden Wintersemester 2022/23 auszusetzen.
Voraussetzung entfällt
Für das bevorstehende WiSe 2022/23 entfällt für die Studiengänge "Ergotherapie" und "Gesundheitdaten und Digitalisierung" somit die Pflicht, die erfolgreiche Ableistung entsprechender Vorpraktika (sowohl im Bewerbungsverfahren als auch bei der Immatrikulation) gegenüber der Hochschule nachweisen zu müssen.
Eine Einschreibung zum Wintersemester 2022/23 kann deshalb ausnahmsweise auch ohne die Nachweise eines Praktikums erfolgen.
Dennoch empfehlen die Studiengänge weiterhin die Ableistung eines Vorpraktikums. Dies gilt selbstverständlich nur, wenn es Ihnen - trotz der pandemiebedingten Einschränkungen - möglich sein sollte.
Grundsätzlich gelten - abgesehen von den oben genannten Ausnahmen - folgende Grundvoraussetzungen für das Vorpraktikum:
- Die Dauer des Praktikums muss mindestens 4 Wochen betragen. Einzig für den Studiengang Gesundheitsdaten und Digitalisierung sind mindestens 3 Wochen erforderlich.
- Das Praktikum muss in der Regel bis zum 31.08. (Studienstart WiSe) bzw. 28./29.02. (Studienstart SoSe) des Bewerbungsjahres absolviert werden (eine Ableistung des Praktikums während des Studiums ist nicht möglich).
- Das Praktikum darf gesplittet abgeleistet werden (z.B. 3+1 oder 2+2 Wochen), solange die fachlichen Anforderungen des jeweiligen Studienganges berücksichtigt werden. Einzelne Tage können jedoch nicht berücksichtigt werden.
- Sollten Sie im Hauptverfahren des Zulassungsverfahrens keinen Studienplatz erhalten, sollten Sie Ihr Vorpraktikum nicht abbrechen. Es besteht die Chance, dass Sie im laufenden Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt eine Zulassung erhalten. Sollte es Ihnen dann nicht möglich sein, ein Vorpraktikum vorzuweisen, kann keine Einschreibung erfolgen.
Ziel und Inhalte des Praktikums
Grundsätzlich gilt: Bewerber*innen sollen die Herausforderungen, Belastungen und Arbeitszeiten des späteren Berufswunsches kennenlernen.
Die einzelnen Voraussetzungen, die das Praktikum erfüllen sollte, werden jeweils auf den Studiengangseiten beschrieben.
Wichtig:
Das Praktikum muss dem jeweiligen Studienwunsch fachlich entsprechen. Sollten die Voraussetzungen nicht aus der Praktikumsbescheinigung hervorgehen, ist eine Anerkennung des Vorpraktikums nicht möglich und gefährdet so die Aufnahme Ihres Studiums an der HS Gesundheit.
Setzen Sie sich bei Fragen bereits frühzeitig mit uns in Verbindung, denn ohne ein gültiges Vorpraktikum kann in der Regel keine Einschreibung erfolgen!
Sollten Sie sich für mehrere Studiengänge bewerben, müssen pro Studienwunsch entsprechende Praktika jeweils im vollen Umfang abgeleistet werden.
Die Ableistung eines Vorpraktikums für das WiSe 2022/23 gilt jedoch für folgende Studiengänge:
Das Pflicht-Praktikum wird einzig für folgende Studiengänge für das WiSe 2022/23 ausgesetzt:
Phoniatrisches Gutachten
Zum Wintersemester 2022/23 wird der Nachweis eines phoniatrischen Gutachtens für den Bachelor-Studiengang Logopädie wieder als Einschreibvoraussetzung gefordert. Ein Aussetzen dieser Pflicht (wie in den vergangenen beiden Jahren) wird nicht mehr als notwendig eingeschätzt.
Ohne ein entsprechendes Gutachten, kann dann keine Einschreibung erfolgen!
Gesundheitszeugnis
Für die Bachelor-Studiengänge des Departments für Angewandte Gesundheitswissenschaften (Ergotherapie, Hebammenwissenschaft, Logopädie und Physiotherapie) sowie im Studiengang Pflege ist zum Zeitpunkt der Einschreibung zwingend ein Gesundheitszeugnis vorzulegen.
Dieses Zeugnis muss zum Zeitpunkt der Einschreibung in aktueller Form vorliegen, d.h. es darf dann nicht älter als 3 Monate sein.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, bei dem geforderten Gesundheitszeugnis handelt es sich nicht um die "Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (beruflicher Umgang mit Lebensmitteln)".
Mit dem Gesundheitszeugnis soll vielmehr die gesundheitliche Eignung (körperlich wie geistig) zur Ausübung des jeweiligen Berufes bescheinigt werden, aber es soll auch Aufschluss darüber geben, dass Studienanfänger*innen frei von ansteckenden Krankheiten sowei frei von einer Suchtkrankheit sind.
Dazu stellen wir Ihnen hier eine Vorlage (PDF) zur Verfügung. Alle Informationen finden Sie auch noch einmal auf der Seite Ihres Wunschstudiengangs unter dem Punkt "Voraussetzung".
Das Gesundheitszeugnis ist für folgende Bachelor-Studiengänge erforderlich: