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Foto: Eine Seminarsituation
Unsere Studiengänge

Vorpraktikum & Gesundheitszeugnis

An dieser Stelle erhalten Sie aktuelle Informationen zu folgenden Themen:

(Pflicht-)Vorpraktikum

Einzig für die beiden Bachelor-Studiengänge Hebammenwissenschaft und Physiotherapie werden derzeit Vorpraktika gefordert. Ein Nachweis darüber muss zum Zeitpunkt der Einschreibung erbracht werden.

Grundsätzlich gelten folgende Grundvoraussetzungen für das Vorpraktikum:

  • Die Dauer des Praktikums muss in der Hebammenwissenschaft mindestens 4 Wochen betragen. Im Studiengang Physiotherapie sind mindestens 2 Wochen erforderlich.
  • Das Praktikum muss in der Regel bis zum 31.08. (Studienstart WiSe) / 28./29.02. (Studienstart SoSe) des Bewerbungsjahres absolviert werden (eine Ableistung des Praktikums während des Studiums ist nicht möglich).
  • Ein bereits abgeleistetes Praktikum darf nicht länger als 2 Jahre vor Semesterbeginn zurückliegen.
  • Das Praktikum darf gesplittet abgeleistet werden, solange die fachlichen Anforderungen des jeweiligen Studienganges berücksichtigt werden. Einzelne Tage können jedoch nicht berücksichtigt werden.
  • Sollten Sie im Hauptverfahren des Zulassungsverfahrens keinen Studienplatz erhalten, sollten Sie Ihr Vorpraktikum nicht abbrechen. Es besteht die Chance, dass Sie im laufenden Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt eine Zulassung erhalten. Sollte es Ihnen dann nicht möglich sein, ein Vorpraktikum vorzuweisen, kann keine Einschreibung erfolgen.

Ziel und Inhalte des Praktikums

Grundsätzlich gilt: Bewerber*innen sollen die Herausforderungen, Belastungen und Arbeitszeiten des späteren Berufswunsches kennenlernen.

Die einzelnen Voraussetzungen, die das Praktikum erfüllen sollte, werden jeweils auf den Studiengangseiten beschrieben.

Wichtig:
Das Praktikum muss dem jeweiligen Studienwunsch fachlich entsprechen. Sollten die Voraussetzungen nicht aus der Praktikumsbescheinigung hervorgehen, ist eine Anerkennung des Vorpraktikums nicht möglich und gefährdet so die Aufnahme Ihres Studiums an der HS Gesundheit.

Setzen Sie sich bei Fragen bereits frühzeitig mit uns in Verbindung, denn ohne ein gültiges Vorpraktikum kann in der Regel keine Einschreibung erfolgen!

Sollten Sie sich für mehrere Studiengänge bewerben, müssen pro Studienwunsch entsprechende Praktika jeweils im vollen Umfang abgeleistet werden.

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Für folgende Studiengänge wird kein zwingendes Vorpraktikum gefordert, die Ableistung jedoch empfohlen.:

Ebenso abgeschafft wurde kürzlich die Voraussetzung, dass Studienanfänger*innen in der Logopädie zwingend zur Einschreibung ein Phoniatrisches Gutachten vorlegen müssen - dies ist nicht mehr nötig.

 

    Gesundheitszeugnis

    Für die Bachelor-Studiengänge des Departments für Angewandte Gesundheitswissenschaften (Ergotherapie, Hebammenwissenschaft, Logopädie und Physiotherapie) sowie im Studiengang Pflege ist zum Zeitpunkt der Einschreibung zwingend ein Gesundheitszeugnis vorzulegen.

    Dieses Zeugnis muss zum Zeitpunkt der Einschreibung in aktueller Form vorliegen, d.h. es darf dann nicht älter als 3 Monate sein.

    Wichtig:
    Bitte beachten Sie, bei dem geforderten Gesundheitszeugnis handelt es sich nicht um die "Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (beruflicher Umgang mit Lebensmitteln)".

    Mit dem Gesundheitszeugnis soll vielmehr die gesundheitliche Eignung (körperlich wie geistig) zur Ausübung des jeweiligen Berufes bescheinigt werden, aber es soll auch Aufschluss darüber geben, dass Studienanfänger*innen frei von ansteckenden Krankheiten sowei frei von einer Suchtkrankheit sind.

    Dazu stellen wir Ihnen hier eine Vorlage (PDF) zur Verfügung. Alle Informationen finden Sie auch noch einmal auf der Seite Ihres Wunschstudiengangs unter dem Punkt "Voraussetzung".

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    Das Gesundheitszeugnis ist für folgende Bachelor-Studiengänge erforderlich:

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