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Unsere Studiengänge

Studienfinanzierung

BAföG

Der Staat bietet Studierenden, deren Eltern den Unterhalt ihrer Lebenshaltungskosten nicht (vollständig) bestreiten können, Leistungen nach dem sogenannten Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Das Ziel soll sein, jungen Menschen, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen oder sozialen Situation, eine Ausbildung entsprechend ihren Fähigkeiten und Interessen zu ermöglichen.

Allgemeine Informationen zum BaföG erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Für persönliche Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk der Bochumer Hochschulen (AKAFÖ) auf dem Campus der Ruhr-Universität. 

AKAFÖ

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat klar das Ziel formuliert, dass in der aktuellen Situation durch die Corona-Krise keinem Geförderten Nachteile entstehen sollen und informiert zu den angepassten Regelungen auf der Webseite.

Zudem kann es sein, dass Sie durch die aktuelle Situation nun doch Anspruch auf Förderung haben (z.B. wenn das Einkommen der Eltern aufgrund von Kurzarbeit sinkt).

BaföG-Infos zu CORONA

Jobben neben dem Studium

Auch wenn neben dem Studium oft nur wenig Zeit für einen Studentenjob bleibt, so greifen doch viele Studierende zu dieser Möglichkeit, um sich den Lebensunterhalt und das Studium zu finanzieren. Oft geht dies zu Lasten der Studiendauer und Leistung, aufgrund der erhöhten Arbeitsbelastung. Bitte informieren Sie sich vorab über Regelungen bezüglich Steuern und Sozialversicherung. Für die Festlegung des Sozialversicherungsstatus jedes Arbeiternehmers/jeder Arbeitsnehmerin ist die jeweilige Krankenkasse zuständig.

Sollten Sie BAföG-Leistungen erhalten, müssen Nebeneinkommen generell angegeben werden. Anrechnungsfrei bleibt ein Bruttoverdienst von 5.400 Euro im BAföG-Bewilligungszeitraum.

Die wichtigsten Informationen dazu hat das Deutsche Studentenwerk auf seiner Webseite zusammengefasst.

Zentrale Studienberatung

Tel. +49 234 777 27-399

zsbhs-gesundheit "«@&.de

Mehr Infos

Stipendien

Nach Erhebungen des Deutschen Studentenwerks zur wirtschaftlichen und soziale Lage der Studierenden in Deutschland (2016) werden derzeit ca. 5% aller Studierenden durch ein Stipendium gefördert.

Das durch den Bund geförderte "Deutschland-Stipendium" ist mit seinem Start 2011 das Neueste. Neben dem finanziellen Aspekt bieten Stipendien außerdem die Möglichkeit, Netzwerke zu knüpfen, im Ausland zu arbeiten oder Forschungsprojekten nachzugehen. 

Bevor Sie sich für ein Stipendium bewerben, lassen Sie sich über die Anrechnung der Fördersumme auf eventuelle andere (z.B. soziale) Bezüge beraten.

Generell gilt: Für unterschiedliche Talente, Fachrichtungen und Lebenssituationen gelten ebenso unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Bei vielen Stipendien ist eine Selbstbewerbung ausdrücklich vorgesehen.

    Mehr Infos zu den Stipendienprogrammen der HS Gesundheit

     

    Darlehen und Kredite

    Bevor Sie einen Kredit aufnehmen, sollten Sie sich nicht nur über dessen Konditionen informieren, sondern auch Ihren ganz persönlichen Finanzierungsbedarf ermitteln, um unnötig lange Laufzeiten und Verschuldung zu vermeiden. Einen aktuellen Vergleich von Studienkrediten bietet das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) auf seiner Webseite. Hier finden sich ebenfalls Informationen über Angebote lokaler Großbanken und Kreditinstitute.

    Studienkredite und Darlehen erhalten Sie beispielsweise hier:

    Ausbildungsunterhalt / Kindergeld

    Generell ist zu beachten, dass Eltern auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres und während der Ausbildung ihrer Kinder unterhaltspflichtig sind, da dies erst die Voraussetzung dafür schafft, dass Kinder selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Man spricht hier vom sogenannten Ausbildungsunterhalt, über den das Deutsche Studentenwerk auf seiner Webseite informiert. 

    Eltern von Studierenden, die ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Je nach Unterhaltsleistung können Studierende aber auch die direkte Überweisung des Kindergeldes an sie beantragen, wenn beispielsweise Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Alle erforderlichen Antragsformulare sowohl zum Kindergeld als auch zur Auszahlung an Sie direkt finden Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit.

    Wohngeld

    Prinzipiell haben Studierende keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn Sie „dem Grunde nach“ einen Anspruch auf BAföG haben, also das Studium grundsätzlich förderungsfähig ist. Dies ist unabhängig davon, ob sie auch tatsächlich BAföG erhalten oder nicht (z.B., wenn Sie kein Geld erhalten aufgrund eines zu hohen Einkommens der Eltern).

    Es gibt jedoch Situationen, in denen Studierende dennoch die Möglichkeit haben, Wohngeld zu beantragen. Dies könnten beispielsweise sein, wenn:

    • keine nach dem BAföG förderungswürdige Ausbildung vorliegt (z.B. Teilzeitstudium),
    • die Leistungen nach BAföG vollständig als Darlehen gewährt werden,
    • die Voraussetzungen für die Ausbildungsförderung aufgrund eines ausländerrechtlichen Status nicht erfüllt werden,
    • die Altersgrenze für die Ausbildungsförderung überschritten wird,
    • der Wechsel der Fachrichtung ohne wichtigen oder unabweisbaren Grund erfolgte,
    • die Voraussetzungen für die Förderung einer weiteren Ausbildung nicht vorliegen,
    • die Förderungshöchstdauer nach BAföG überschritten wurde und eine weitere Förderung dem Grunde nach nicht gegeben ist,
    • der Zeitrahmen der Studienabschlussförderung überschritten wird.

    Mehr Informationen finden Sie bei den folgenden Einrichtungen:

     

    Härtefallantrag Semesterbeitrag

    Möglicherweise droht die Aufnahme Ihres Studiums auch daran zu scheitern, dass Sie den notwendigen Semesterbeitrag nicht aufbringen können. In diesen Fällen hat die Studierendenschaft (der Allgemeine Studierendenausschuss / AStA) durch ihre Beitragsordnung die Möglichkeit geschaffen, soziale Härtefälle zu unterstützen. Auf den Internetseiten des AStA finden Sie dazu weitere Informationen sowie den dazugehörigen Härtefallantrag.

    Stipendien an der HS Gesundheit

    Die Hochschule für Gesundheit vergibt regelmäßig Stipendien. Informieren Sie sich über das Verfahren und die aktuellen Ausschreibungen.

    Stipendien an der HS Gesundheit

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