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Foto: Studierende in einer Lernsituation
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Studienvoraussetzungen Gesundheit und Sozialraum (B.A.)

Im Folgenden werden Ihnen die für den Studiengang genannten Voraussetzungen einzeln ausführlich beschrieben, die allesamt zu erfüllen sind.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - viel Erfolg!

Bei Rückfragen zu den geltenden Voraussetzungen nehmen Sie gerne vorab Kontakt per E-Mail mit dem Studierendenservice auf.

Team Studierendenservice

Hier finden Sie wichtige Informationen

Hochschulzugangsberechtigung

Grundvoraussetzung für ein Studium an der Hochschule für Gesundheit ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Letztlich sind eine Reihe von HZB-Arten denkbar:

  • Allgemeine Hochschulreife ("Vollabitur") an einem Gymnasium, einer Gesamtschule, etc.
  • Fachhochschulreife ("Fachabitur") an einem Berufskolleg, etc.
  • ein bereits abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Fachhochschule oder Universität
  • ein ausländischer (Hoch-)Schulabschluss (offizielle Umrechnung erforderlich)
  • der Zugang zum Studium ohne Abitur und weitere

Beachten Sie bitte, dass es u.a. auch fachgebundene (Fach-)Hochschulreifen gibt, die ausschließlich zu einem Studium bestimmter Studiengänge berechtigen. Diese Einschränkung ist dann - meist auf der letzten Seite - Ihres Zeugnisses zu finden. Werden die von unserer Hochschule angebotenen Studiengänge davon nicht abgedeckt ist eine Einschreibung nicht möglich.

Abgeschlossene Ausbildung

Für den Studiengang gelten folgende Voraussetzungen, um sich um einen Studienplatz bewerben zu können:

  • dreijährige Vollzeitausbildung in einem Gesundheitsberuf (s. aufgeführte Liste der Berufsbezeichnungen)
  • oder zweijährige Vollzeitausbildung in einem Gesundheitsberuf (s. aufgeführte Liste der Berufsbezeichnungen)

oder

  • Akademischer Abschluss in einem gesundheitsbezogenen Studiengang

Wichtig

In folgender Liste der gesundheitsbezogenen Berufe (PDF) haben wir für Sie bereits festgehalten, welche Ausbildungen bzw. Studiengänge die oben genannten Kriterien erfüllen. Ihr bisheriger Werdegang muss demnach mit den dort genannten Ausbildungen übereinstimmen.

Deutsche Sprachkenntnisse

Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist als weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger*innen.

Ausführliche Informationen zu Deutschkenntnissen

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