Bachelor-Studiengänge ohne NC
Bislang werden folgende Bachelor-Studiengänge zulassungsfrei (=ohne NC) angeboten, in denen Studieninteressierte sich ohne die Teilnahme an einem Auswahlverfahren einschreiben können - diese Einschreibung erfolgt jeweils zum Wintersemester und startet in der Regel im Juni eines jeden Jahres:
- Clinical Research Management, B. Sc.
- Gesundheit und Diversity, B.A.
- Gesundheit und Sozialraum, B.A.
- Gesundheitsdaten und Digitalisierung, B.A.
- Gesundheitsökonomie, B.Sc.
- Hebammenwissenschaft, B.Sc.
- Nachhaltiges Management in der Gesundheitswirtschaft, B.Sc.
- Pflege, B. Sc.
- Pflegewissenschaft, B. Sc.
In diese zulassungsfreien Studiengänge kann jede Person (die die geltenden Studienvoraussetzungen der einzelnen Studiengänge nachweisen kann und sich in dem dafür vorgesehenen Zeitraum meldet) eingeschrieben werden.
Die Frist für die zulassungsfreie Einschreibung wird jeweils in geeigneter Form bekannt gegeben. In der Regel startet die Einschreibung im Juni eines jeden Jahres für das bevorstehende Wintersemester.
Wichtig:
Es gelten verschiedene Bewerbungsverfahren und abweichende Bewerbungsfristen für internationale Bewerber*innen / internationale Hochschulzugangsberechtigungen oder in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber*innen / "Studium ohne (Fach-)Abitur".
Fristen
freie Einschreibung zum SoSe 2025
freie Einschreibung zum WiSe 25/26 (voraussichtlich!)
Besondere Verfahren
Für die folgenden zulassungsfreien Studiengänge gelten besondere Verfahren, da Studierende unserer Hochschule hier zusätzlich Ausbildungsverträge (samt Vergütung) mit unseren Kooperationspartnern schließen.
jeweils zum Wintersemester:
- Pflege, B.Sc.
jeweils zum Sommer- sowie zum Wintersemester:
- Hebammenwissenschaft, B.Sc.
Informationen zum zeitlichen Ablauf
Hier finden Sie weitere ausführliche Hinweise, wie die Einschreibung in die hier genannten, zulasungsfreien Studiengänge erfolgt.
Zur Hilfestellung:
zulassungsfrei bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ...
- es keine beschränkte Kapazität an Studienplätzen bzw. keinen NC gibt,
- Interessierte nicht in Konkurrenz zu anderen Interessierten treten müssen,
- durch die Hochschule keine Rangfolge bzw. Rangliste erstellt werden muss.
Auch die Einschreibung für die o.g. zulassungsfreien Studiengänge wird über das Portal für die Online-Bewerbung umgesetzt. Im Zuge dieser Einschreibung in einen dieser Studiengänge müssen Sie ...
- sich als neue*r Benutzer*in im Online-Portal registrieren,
- Ihren Studienwunsch im Portal angeben,
- weitere Fragen während der Online-Immatrikulation beantworten,
- die erforderlichen Nachweise in Form von Datei-Uploads hochladen
(hier finden Sie weitere Hinweise zu dieser Online-Einschreibung) und - im weiteren Verlauf die Zahlung des ersten Semesterbeitrages anweisen.
Ihr Bewerbungsantrag steht danach im Status "Immatrikulation beantragt".
Im Nachgang sichten wir die hochgeladenen Unterlagen und schreiben Sie - im Falle einer erfolgreichen Kontrolle und des erforderlichen Geldeingangs - in den Studiengang ein.
Nach der erfolgreichen Einschreibung werden Sie automatisch von uns per E-Mail informiert.
Können die geforderten Unterlagen jedoch nicht in geeigneter Form bis zum Ende der Einschreibfrist vorgelegt werden, können Sie nicht immatrikuliert werden.
Hinweis:
Wir raten Ihnen dringend, vor dem Besuch des Portals die hier gegebenen Informationen aufmerksam zu lesen.
Gehen Sie erst dann zum
Erreichbarkeit des Studierendenservice
Auf dieser separaten Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den
Checkliste
Bei der Registrierung und der Bewerbung/Einschreibung unterstützt Sie folgende Checkliste
FAQ
Studieninteressierte finden hier weitere Themen, die sie interessieren könnten und/ oder erste Fragen beantworten: