Studienvoraussetzungen Pflege (B.Sc.)
Im Folgenden werden Ihnen die für den Studiengang genannten Voraussetzungen einzeln ausführlich beschrieben, die allesamt zu erfüllen sind.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - viel Erfolg!
Bei Rückfragen zu den geltenden Voraussetzungen nehmen Sie gerne vorab Kontakt per E-Mail mit dem Studierendenservice auf.
Team Studierendenservice
Tel. +49 234 777 27-382
Hier finden Sie wichtige Informationen
- zum Studiengang sowie
- zum Bewerbungsverfahren.
Hochschulzugangsberechtigung
Grundvoraussetzung für ein Studium an der Hochschule für Gesundheit ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Letztlich sind eine Reihe von HZB-Arten denkbar:
- Allgemeine Hochschulreife ("Vollabitur") an einem Gymnasium, einer Gesamtschule, etc.
- Fachhochschulreife ("Fachabitur") an einem Berufskolleg, etc.
- ein bereits abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Fachhochschule oder Universität
- ein ausländischer (Hoch-)Schulabschluss (offizielle Umrechnung erforderlich)
- der Zugang zum Studium ohne Abitur und weitere
Beachten Sie bitte, dass es u.a. auch fachgebundene (Fach-)Hochschulreifen gibt, die ausschließlich zu einem Studium bestimmter Studiengänge berechtigen. Diese Einschränkung ist dann - meist auf der letzten Seite - Ihres Zeugnisses zu finden. Werden die von unserer Hochschule angebotenen Studiengänge davon nicht abgedeckt ist eine Einschreibung nicht möglich.
Ausbildungsvertrag
Zur Einschreibung in den Studiengang Pflege an der Hochschule für Gesundheit ist ein Ausbildungsvertrag bei einem unserer Kooperationspartner aus der Pflegepraxis erforderlich. Diese ausbildenden Kooperationspartner sind beispielsweise Krankenhäuser, Kliniken, Träger der Wohlfahrtspflege und Altenheime im Umfeld der HS Gesundheit. Beachten Sie dazu außerdem die ausführlichen
Im Zuge der Immatrikulation ist eine Kopie dieses (beidseitig unterschriebenen) Ausbildungsvertrages vorzulegen. Während des Prozesses der Online-Immatrikulation werden Studieninteressierte zum Upload dieser Vertragskopie aufgefordert.
Ohne einen solchen vorab bereits zustande gekommenen Vertrag mit einem unserer Kooperationspartner kann in der Regel keine Immatrikulation erfolgen.
Übersicht
Hier finden Sie die aktuelle Liste der
Diese Liste wird stetig aktualisiert.
Gesundheitszeugnis
Für diesen Studiengang ist zum Zeitpunkt der Einschreibung zwingend ein Gesundheitszeugnis vorzulegen. Dieses Zeugnis muss zum Zeitpunkt der Einschreibung in aktueller Form vorliegen, d.h. es darf dann nicht älter als 3 Monate sein.
Dieses Gesundheitszeugnis soll Aufschluss darüber geben, dass der Studienanfänger
- frei von ansteckenden Krankheiten ist,
- frei von einer Suchtkrankheit ist, und
die gesundheitliche Eignung (körperlich wie geistig) zur Ausübung des jeweiligen Berufes bescheinigt werden kann.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, bei dem geforderten Gesundheitszeugnis handelt es sich nicht um die "Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (beruflicher Umgang mit Lebensmitteln)".
Kurz vor Ende Ihres Studiums, zum Zeitpunkt zur Zulassung zu den Modulprüfungen für die Berufszulassung, muss dieses Gesundheitszeugnis aufgefrischt werden.
Vorlage für den Arzt
Ihr behandelnder (Haus-)Arzt kann zur Bescheinigung gerne diese Vorlage der Hochschule für Gesundheit nutzen:
Deutsche Sprachkenntnisse
Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist als weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger*innen.