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Studieren mit Beeinträchtigung

Studieninteressierte und Studierende können unterschiedliche gesundheitliche Beeinträchtigungen haben. Diese können sichtbar wie nicht sichtbar sein.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • Chronische körperliche Erkrankungen
  • Legasthenie oder Dyskalkulie
  • Bewegungsbeeinträchtigungen
  • Psychische Erkrankungen
  • Seh-, Hör- oder Sprechbeeinträchtigungen

Einige Behinderungen und/oder chronische Erkrankungen können Einfluss auf den Studienalltag haben. Hochschulen haben die Aufgabe, einen chancengleichen Zugang zum Studium zu ermöglichen und beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf auszugleichen. Hierzu gehört der Zugang zu Lehrräumen, Barrierefreiheit in der Lehre sowie individuelle Nachteilsausgleiche aber auch bereits im Vorfeld der Zugang zu einem Studium.

Dieses Bild zeigt eine grafische Darstellung möglicher Einschränkungen mit Unterstützungsbedarf

VOR dem Studium

Wenn sie sich für ein Studium an der Hochschule für Gesundheit interessieren und von einer chronischen Erkrankung und/oder Behinderung betroffen sind, können Sie sich gerne jederzeit an die Zentrale Studienberatung wenden. Wir informieren Sie über die Anforderungen, die Im Studium auf Sie warten und besprechen mit Ihnen, was Sie ggf. beachten müssen (z.B. mit Blick auf die Berufszulassungen in den ausbildungsintegrierenden Bachelorstudiengängen). Es gibt zudem vor und auch im Studium eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten. Sprechen Sie uns gerne an.

Für die Bewerbung können Sie beispielsweise ggf. einen Antrag auf außergewöhnliche Härte stellen.

Härtefallantrag

Bei einer Bewerbung zum Studium an der Hochschule für Gesundheit können Sie geltend machen, wenn Sie eine Beeinträchtigung haben – Sie können einen „Härtefallantrag“ stellen.

Hierbei werden die Plätze an Bewerber*innen vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Die Quote, in der Studienplätze nach den Kriterien der außergewöhnlichen Härte vergeben werden, beträgt insgesamt 5 %.

Wenn in der eigenen Person schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe liegen, die eine sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern, ist ein Antrag auf außergewöhnliche Härte möglich.

Das Verfahren wird auf den folgenden Seiten detailliert beschrieben, dort finden Sie auch alle nötigen Informationen zum Ablauf des Verfahrens und welche Nachweise vorgelegt werden müssen.

Alle Infos zum Härtefallantrag

 

Ansprechpartner VOR dem Studium

Zentrale Studienberatung

Tel. +49 234 777 27-399

zsbhs-gesundheit "«@&.de

Mehr Infos

Diesese Bild zeigt eine Übersicht über mögliche Zielgruppen für Unterstützungsangebote zum Studium mit Beeinträchtigung

IM Studium

Für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung gibt es bei Bedarf individuelle Beratungsangebote durch die Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Sie berät Sie in konkreten Fragen zu Barrierefreiheit, Nachteilsaufgleichen, Studienorganisation, speziellen Bedarfen innerhalb von Lehrveranstaltungen und vieles mehr. Neben den meist bekannten Nachteilsausgleichen für Prüfungen besteht auch die Möglichkeit, verschiedene Unterstützungsangebote und Hilfsmittel für den Studienalltag und Lehrveranstaltungen zu erhalten.

Individuelle Beratungstermine können bei Wiebke Hoppstädter per E-Mail angefragt werden.

Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche in Prüfungen sollen Ihnen beispielsweise durch Änderungen der Prüfungsmodalitäten eine chancengleiche Teilhabe ermöglichen.Sie werden stets individuell und situationsbezogen auf Antrag vergeben. Nachteilsausgleiche sind keine Erleichterung, denn die Leistungsziele der Studien- und Prüfungsordnung bleiben erhalten. Für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung soll somit gewährleistet werden, dass sie aufgrund Ihrer Beeinträchtigung keinerlei Nachteile innerhalb des Studiums erfahren.

Antrag auf Nachteilsausgleich im Prüfungsamt

 

Weitere Informationen und Hinweise

Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie bei der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks.

Außerdem gibt das deutsche Studentenwerk auf seiner Website hilfreiche Tipps: www.studentenwerke.de/de/behinderung

Ansprechpartnerin IM Studium

Wiebke Hoppstädter

Auf diesem Bild sieht man Wiebke Hoppstädter.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Studiengangskoordinatorin

Studienbereich Ergotherapie
DPHT · Department für Pflege-, Hebammen- und Therapiewissenschaften

4. Etage, Raum 4421

Tel. +49 234 77727-671
Fax +49 234 77727-871

wiebke.hoppstaedterhs-gesundheit "«@&.de

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