Bewerbung um zulassungsfreie Master-Studienplätze
Derzeit stehen die folgenden, zulassungsfreien Master-Studiengänge (=ohne NC) bereit, in die Studieninteressierte sich ohne die Teilnahme an einem Auswahlverfahren einschreiben können:
jeweils nur zum Wintersemester:
- Bildung im Gesundheitswesen - Fachrichtung Pflege (BIG), M.A.
- Gesundheit und Diversity in der Arbeit, Vollzeit-Variante (GunDA VZ), M.A.
- Gesundheit und Diversity in der Arbeit, Teilzeit-Variante (GunDA TZ), M.A.
jeweils zum Sommer- und Wintersemester:
Sie haben Ihren Studienabschluss nicht in Deutschland absolviert?
Dann beachten Sie wichtige Hinweise zum Bewerbungsablauf (Umrechnung durch uni-assist erforderlich) und zur Bewerbungsfrist auf unserer Internetseite für Internationale Interessierte.
Verlängerte Frist
für die freie Einschreibung zum WiSe 24/25
Hinweis:
Wir raten Ihnen dringend, vor dem Besuch des Portals die hier gegebenen Informationen aufmerksam zu lesen.
Gehen Sie erst dann zum
Information zum Bewerbungsablauf
Hier finden Sie nun weitere ausführliche Hinweise, wie die Einschreibung in diesen zulassungsfreien Studiengang erfolgt.
Zur Hilfestellung:
zulassungsfrei bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ...
- es keine beschränkte Kapazität an Studienplätzen bzw. keinen NC gibt,
- Interessierte nicht in Konkurrenz zu anderen Interessierten treten müssen,
- durch die Hochschule keine Rangfolge bzw. Rangliste erstellt werden muss.
Somit kann jede*r Interessierte (der/die die geltenden Studienvoraussetzungen nachweisen kann) eingeschrieben werden.
Auch die Einschreibung für die o.g. zulassungsfreien Studiengänge wird über das Portal für die Online-Bewerbung umgesetzt. Im Zuge dieser Einschreibung in einen dieser Studiengänge müssen Sie sich zunächst ...
- als neue*r Benutzer*in im Online-Portal registrieren,
- dort Ihren Studienwunsch im Portal angeben und
- weitere Fragen während Ihrer Online-Bewerbung beantworten.
Hierbei werden Sie in einer der folgenden Schritte zum Upload / Hochladen von Dokumenten (als PDF) aufgefordert - nur so können Sie am weiteren Verfahren beteiligt werden. Die Master-Kommission ist auf diese Unterlagen angewiesen, um die fachliche Einschlägigkeit überprüfen zu können. Kann diese nicht bestätigt werden, kann keine Immatrikulation erfolgen.
Laden Sie hierbei keine Unterlagen oder unzureichende Unterlagen (Qualität der Scans nicht ausreichend, fehlende Dokumente, ...) hoch, so können Sie nicht am weiteren Verfahren teilnehmen. Der Upload muss bis zur finalen Abgabe Ihres Antrages innerhalb der Frist erfolgen.
Nachbesserungen / Korrekturen an diesen Uploads könnten Sie an Ihrem Antrag bis zum Ende der Einschreibfrist durchführen. Hierzu muss der Antrag zuerst zurückgezogen werden, erst dann ist er (und zeitlich die dazugehörigen Uploads) wieder bearbeitbar. Anschließend muss der Antrag erneut abgegeben werden, da er ansonsten im Status "in Vorbereitung" verbleibt und somit nicht am weiteren Verfahren teilnimmt.
Nachdem die Master-Kommission die Einschlägigkeit bestätigt hat, können Sie in der Regel zum Studium zugelassen werden. In weiteren Schritten...
- nehmen Sie diesen Platz an,
- durchlaufen die Online-Immatrikulation und beantworten dort weitere Fragen.
- Außerdem laden Sie die erforderlichen Nachweise in Form von Datei-Uploads hoch (hier finden Sie weitere Hinweise zu dieser Online-Einschreibung) und
- überweisen im weiteren Verlauf Ihren ersten Semesterbeitrag.
Ihr Antrag steht danach im Status "Immatrikulation beantragt".
Im Nachgang sichten wir die hochgeladenen Unterlagen und schreiben Sie - im Falle einer erfolgreichen Kontrolle und des erforderlichen Geldeingangs - in den Studiengang ein. Nach der erfolgreichen Einschreibung werden Sie automatisch von uns per E-Mail informiert.
Können die geforderten Unterlagen jedoch nicht in geeigneter Form bis zum Ende der Einschreibfrist vorgelegt werden, können Sie nicht immatrikuliert werden.
Abweichende Fristen
Für internationale Interessierte oder Deutsche mit einem ausländischen Studienabschluss können ggf. unterschiedliche Fristen und Bewerbungsabläufe gelten.
Erreichbarkeit des Studierendenservice
Auf dieser separaten Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den
Checkliste
Bei der Registrierung und der Bewerbung/Einschreibung unterstützt Sie folgende Checkliste
FAQ
Studieninteressierte finden hier weitere Themen, die sie interessieren könnten und/ oder erste Fragen beantworten:
Masterstudiengang "Bildung im Gesundheitswesen - Fachrichtung Pflege" (BIG)
Der Masterstudiengang schließt mit dem akademischen Grad Master of Arts (M.A.) ab und es handelt sich um ein Vollzeitstudium.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Der Unterricht erfolgt in deutscher Sprache. Studienstart erfolgt jeweils nur zum Wintersemester.
Inhaltliche Informationen zum Studiengang selbst (Studieninhalt, Studienverlauf, ...) sowie Kontaktmöglichkeiten der dazugehörigen Ansprechpartner*innen finden Sie hier:
Wichtig:
In der Regel ist für den Zugang zum Master ein einschlägiger erster Bachelor- oder Diplom-Abschluss mit einer pflegepädagogischen Ausrichtung (Pädagogik, Didaktik der Pflegeberufe) oder verwandten Bereichen erforderlich.
Bewerber ohne einschlägigen pädagogischen (!) Bachelor-Abschluss können ausnahmsweise unter Auflagen zugelassen zu werden. Im Zuge eines 2-semestrigen Studiums zum "Quereinstieg" werden dort vorab die fehlenden pädagogischen Modulinhalte nachgeholt.
Voraussetzungen
Finden Sie hier auch noch einmal die ausführlich beschriebenen Voraussetzungen für den Masterstudiengang "Bildung im Gesundheitswesen - Fachrichtung Pflege / BIG".
Masterstudiengang Gesundheit und Diversity in der Arbeit
Seit dem Wintersemester 2018/19 kann der Masterstudiengang Gesundheit und Diversity in der Arbeit neben der Teilzeit-Variante (berufsbegleitend) auch in der Vollzeit-Variante an der HS Gesundheit studiert werden.
Ab dem Wintersemester 2024/25 sind beide Varianten zulassungsfrei.
Dieser Studiengang schließt mit dem akademischen Grad Master of Arts (M.A.) ab. Er startet nur jeweils zum Wintersemester.
Weitere Informationen
Inhaltliche Informationen zum Studiengang selbst (Studieninhalt, Studienverlauf, ...) sowie Kontaktmöglichkeiten der dazugehörigen Ansprechpartner*innen finden Sie hier:
Voraussetzungen
Finden Sie hier auch noch einmal die ausführlich beschriebenen Voraussetzungen für den Masterstudiengang Gesundheit und Diversity in der Arbeit:
Masterstudiengang Management für Pflege- und Gesundheitsberufe (MPG)
Erstmals zum Wintersemester 2023/24 wurde der Masterstudiengang Management für Pflege- und Gesundheitsberufe an der HS Gesundheit angeboten.
Dieser Studiengang schließt mit dem akademischen Grad Master of Arts (M.A.) ab. Es handelt sich um ein Vollzeitstudium. Er startet jeweils zum Winter- und Sommersemester.
Der Zugang zum Masterstudiengang Management für Pflege- und Gesundheitsberufe (MPG) kann in der Regel erfolgen, wenn im Vorfeld ein Bachelorabschluss mit 210 ECTS-Kreditpunkten abgeschlossen wurde.
Er ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch fürPersonen möglich, die einzig einen sechssemestrigen Bachelorabschluss (mit 180 ECTS-Kreditpunkten) abgeschlossen haben. In diesem Fall kann ggf. eine Immatrikulation unter Auflagen erfolgen. Die fehlenden Bachelormodule im Umfang von 30 ECTS-Kreditpunkten sind dann während des Masterstudiums, bis spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit, nachzuholen.
Sie müssen hierbei eine gesundheitsspezifische Ausrichtung aufweisen und können auch im Rahmen eines Praxissemesters oder eines Auslandssemesters absolviert werden.
Voraussetzungen
Finden Sie hier auch noch einmal die ausführlich beschriebenen Voraussetzungen für den Masterstudiengang Management für Pflege- und Gesundheitsberufe:
Inhaltliche Informationen zum Studiengang selbst (Studieninhalt, Studienverlauf, ...) sowie Kontaktmöglichkeiten der dazugehörigen Ansprechpartner*innen finden Sie hier: