Studienvoraussetzungen Angewandte Gesundheitswissenschaften (AGW)
Im Folgenden werden Ihnen die für den Studiengang genannten Voraussetzungen einzeln ausführlich beschrieben, die allesamt zu erfüllen sind.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - viel Erfolg!
Bei Rückfragen zu den geltenden Voraussetzungen nehmen Sie gerne vorab Kontakt per E-Mail mit dem Studierendenservice auf.
Die unten genannten Voraussetzungen gelten bislang unter Vorbehalt - die finale Akkreditierung wie auch der Senatsbeschluss zu den Zulassungsordnungen stehen aktuell noch aus.
Team Studierendenservice
Tel. +49 234 777 27-382
Hier finden Sie wichtige Informationen
- zum Studiengang sowie
- zum Bewerbungsverfahren.
Abgeschlossenes Studium
Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Angewandte Gesundheitswissenschaften ist der Abschluss eines Studienganges und der Nachweis von 180 ECTS-Kreditpunkten.
Der abgeschlossene Studiengang kann in den Fachrichtungen Pflege-, Gesundheits-, Therapie- oder gesundheitsbezogene Sozialwissenschaften absolviert werden. Bei Fragen zur fachlichen Einschlägigkeit Ihres bisherigen Studienabschlusses wenden Sie sich gerne an die Studienkoordination.
Für die oben genannten Bereiche werden Ihnen hier diejenigen Studiengänge bzw. Abschlüsse aufgelistet, die "insbesondere" zulassungsfähig sind:
Liste einschlägiger Hochschulabschlüsse (PDF)
Hinweis:
Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vor, so muss ein vorläufiges Zeugnis oder Notenspiegel / Transcript of Records plus Angabe der Durchschnittsnote eingereicht werden, aus dem mindestens
- 165-ECTS-Kreditpunkte bei einem 210-ECTS-Bachelor oder
- 150-ECTS-Kreditpunkte bei einem 180-ECTS-Bachelor hervorgehen.
Das Abschlusszeugnis bzw. ein vollständiger Notenspiegel / Transcript of Records ist im Falle der Zulassung bei der Einschreibung vorzulegen.
Vivien Mielenbrink
Beratung & Coaching im Masterstudium
Projekt BASTI · Basisstudium Gesundheitswissenschaften
DPHT · Department für Pflege-, Hebammen- und Therapiewissenschaften
DGW · Department für Gesundheitswissenschaften
Gesundheitscampus Süd, Raum 0202
Tel. +49 234 777 27 690
Fax +49 234 777 27 890
Kenntnisse in bestimmten Bereichen
Zudem müssen Kenntnisse in folgenden Bereichen nachgewiesen werden:
Achten Sie bitte darauf, dass es sich hierbei nicht um Alternativen handelt - beide Bereiche müssen jeweils abgedeckt bzw. nachgewiesen werden.
- Forschungsmethoden und Statistik, evidenzbasierte Forschung und Praxis/Epidemiologie oder Versorgungsforschung (im Umfang von mindestens 6 ECTS-Kreditpunkten) sowie
- Maßnahmen in der Gesundheitsversorgung in den Bereichen: Prävention/Gesundheitsförderung, Therapie/Rehabilitation, Palliation/Disease Management oder Familien-/Frauen oder Kindergesundheit/reproduktive Gesundheit (im Umfang von mindestens 6 ECTS-Kreditpunkten).
Auskünfte zu den jeweiligen Nachweisen über diese Kenntnisse können Ihnen ebenfalls Fr. Vivien Mielenbrink geben.
Deutsche Sprachkenntnisse
Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist als weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger*innen.