Exmatrikulation
Haben Sie Ihr Studium an der Hochschule für Gesundheit Bochum erfolgreich abgeschlossen oder wollen Sie Ihr Studium unterbrechen oder abbrechen? So müssen Sie sich aktiv exmatrikulieren.
Mit der Durchführung des Antrags auf Exmatrikulation erlöschen alle Ihre Rechte und Pflichten als Studierende*r. Nehmen Sie bitte zwecks einer Beratung gerne vorab mit dem Studierendenservice Kontakt auf.
Je nachdem zu welchem Zeitpunkt Sie sich exmatrikulieren, können ggf. gezahlte Sozial- und/oder Studienbeiträge erstattet werden. Dazu finden Sie ausführliche Informationen auf der Seite zum
Generell ist beim Antrag auf Exmatrikulation zwischen zwei Zeitpunkten zu unterscheiden:
1. Wann wird ein Antrag gestellt?
2. Zu wann soll die Exmatrikulation gültig sein?
Der Antrag auf Exmatrikulation kann zu jedem Zeitpunkt während des Studiums gestellt werden. Dabei kann er zum Tagesdatum oder zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt wirken – nicht jedoch rückwirkend. In der Regel wirkt eine Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters.
Maßgeblich ist der (Post-)Eingang des Antrages im Studierendenservice. Dies ist der frühestmögliche Zeitpunkt der Exmatrikulation.
Zu dem Exmatrikulationsdatum enden dann u.a. folgende Rechte / Dienste:
- die Gültigkeit des SemesterTickets,
- der Zugang zum WLAN der Hochschule,
- die Schließberechtigung für elektronische Türen,
- die Berechtigung zur Bibliotheksnutzung,
- der Zugang zu Ihrem hochschuleigenen E-Mail-Account wird 3 Monate nach Exmatrikulation gesperrt.
Bitte denken Sie außerdem daran, Ihre noch ausgeliehenen Bücher in der Bibliothek abzugeben, bevor Sie die Hochschule verlassen.
Generell gilt, dass zum Zeitpunkt der Exmatrikulation auch der Studierendenausweis der Hochschule zur Entwertung dem Studierendenservice vorgelegt werden muss. Stellen Sie deshalb sicher, dass sich kein Restguthaben mehr auf dieser Chipkarte befindet.
Team Studierendenservice
Tel. +49 234 777 27-382
Unterbrechung
Bei einer Unterbrechung des Studiums ist eine spätere Fortführung nicht generell ausgeschlossen, überprüfen Sie jedoch vorab die geltenden Voraussetzungen und ggf. Bewerbungsfristen für höhere Fachsemester.
Außerdem müsste dann im Vorfeld geklärt werden, ob einer Fortführung der praktischen Ausbildung in Bezug auf die spätere Zulassung zur staatlichen Prüfung nichts im Wege steht.
Erstattungsantrag
Nutzen Sie diesen Antrag zur Erstattung von zu viel gezahlten Semesterbeträgen.
Der Säumniszuschlag (im Falle einer verspäteten Rückmeldung / Zahlung) in Höhe von 15,00 Euro ist nicht erstattungsfähig.
Der Antrag ist jeweils auf ein bestimmtes Semester (Winter-/ Sommersemester) bezogen, da sich in der Regel die zu zahlenden bzw. zu erstattenden Beiträge je Semester unterscheiden.
Lesen Sie sorgfältig die im Antrag befindlichen Hinweise (Seite 1).
Auszahlung des Restguthabens
Im Zuge der Exmatrikulation ist es erforderlich, den Studierendenausweis zusammen mit dem entsprechenden Antrag im Studierendenservice einzureichen.
Das ggf. auf der Karte befindliche Restguthaben der elektronischen Geldbörse des AKAFÖ kann in der Regel an den jeweiligen Stellen (Cafeterien / Mensen / Snack-Automaten / Kopierer …) verausgabt werden. Das Guthaben/ der Restbetrag kann in Cafeteria & Mensa aktuell jedoch nicht ausgezahlt werden.
Der Restbetrag kann Ihnen per Überweisung durch die Ansprechpartner*innen des AKAFÖ ausgezahlt werden. Die Überweisung des Guthabens erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Dazu benötigen Sie:
- ein formloses Anschreiben mit der Bitte um Auszahlung des Restguthabens inklusive der Angaben der Intercard-Nummer (diese erhalten Sie beim Studierendenservice ) und Ihrer Bankverbindung (IBAN / BIC)
- eine Kopie Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung
Kontakt AKAFÖ
Den Antrag auf Auszahlung des Restguthabens senden Sie bitte per E-Mail an
oder postalisch an folgende Adresse:
Akademisches Förderungswerk A.ö.R.
Gastronomie/Kasse
Universitätsstr. 150
44801 Bochum