Praktische Studienphasen
Während des Studiums sind ein Großteil der Studierenden in praktischen Studienphasen eingesetzt. Hier finden Sie wichtige Informationen, hilfreiche Hinweise und Formulare für Ihre praktischen Studienphasen zusammengestellt.
Die Besonderheit der grundständigen Studiengänge Ergotherapie, Hebammenkunde, Logopädie, Pflege und Physiotherapie liegt in den zweifachen Abschlüssen Bachelor of Science sowie der Berufsanerkennung nach dem jeweiligen Berufsgesetz - die fast zeitgleich erfolgt. Für die Zulassung zur staatlichen Prüfung im 6. oder 7. Fachsemester vor dem Gesundheitsamt / vor der Bezirksregierung sind daher Nachweise der praktischen Studienphasen notwendig.
Bitte halten Sie ordnungsgemäß die Verfahren ein. Nur so ist gewährleistet, dass zum Ende des Studiums der Zulassung zur staatlichen Prüfung nichts im Wege steht.
In den Studiengängen Gesundheit und Diversity, Gesundheitsdaten und Digitalisierung, sowie Gesundheit und Diversity in der Arbeit (VZ und TZ) finden praktische Studienphasen statt.
Sollten Sie Rückfragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit dem Prüfungsamt auf.
Kontakt
Zentrale Durchwahl:
+49 234 77727-392
Adresse
Hochschule für Gesundheit
Gesundheitscampus 6 - 8
GC-8 Etage 1 / Raum 1211, 1215, 1219
44801 Bochum
Ablauf praktische Studienphasen
Neben den Vorschriften aus der Rahmenprüfungsordnung und aus den Fachspezifischen Bestimmungen der betreffenden Studiengänge müssen außerdem die jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen sowie die Berufsgesetze angewandt und eingehalten werden.
Das theoretische Studium, die fachpraktische Arbeit in den Skills-Labs und die praktischen Studienphasen sind miteinander verknüpft. Dies dient dem Transfer der theoretisch erlernten Inhalte in die praktische Tätigkeit. Die praktischen Studienphasen werden in den Studienablauf integriert, so dass die Inhalte der Module direkt in der Praxis angewendet und geübt werden können.
Sie sind verpflichtet, am Ende eines Praxiseinsatzes bzw. bei Wechsel der Einrichtung, das Formular „Nachweis der praktischen Studienphase“ auszufüllen. Die gemachten Angaben sind durch die*den Verantwortliche*n in Ihrer Praxiseinrichtung durch Stempel und Unterschrift zu bestätigen.
Der Nachweis ist innerhalb einer Woche nach Beendigung der praktischen Studienphase bei der Praxiskoordination Ihres Studienganges einzureichen. Hier wird der Nachweis vor der Bearbeitung durch das Prüfungsamt geprüft.
Nachweisformulare der praktischen Studienphasen
- Ergotherapie:Praxisleitfaden (PDF) sowie Nachweisformular (PDF), Nachweisformular ab PO 2023
- Hebammenkunde:Praxisleitfaden (PDF) sowie Nachweisformular (PDF)
- Hebammenwissenschaft:Praxisleitfaden (PDF)sowie Nachweisformular (PDF)
- Logopädie:Praxisleitfaden (PDF) sowie Nachweisformular (PDF)
- Pflege bis Kohorte 10:Praxisleitfaden (PDF) sowie Nachweisformular (PDF)
- Pflege ab Kohorte 11:Praxisleitfaden (PDF)sowie Nachweisformular (PDF)
- Physiotherapie: Wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner*innen im Fach.
- Gesundheit und Diversity: die Formulare finden Sie im moodle Info Kurs des Studiengangs
- Gesundheitsdaten und Digitalisierung: die Formulare finden Sie im moodle Info Kurs des Studiengangs
- Gesundheit und Diversity in der Arbeit (VZ): die Formulare finden Sie im moodle Info Kurs des Studiengangs
- Gesundheit und Diversity in der Arbeit (TZ): die Formulare finden Sie im moodle Info Kurs des Studiengangs
Übersicht geleisteter Praxisstunden
Um einen reibungslosen Verlauf Ihres Studiums sowie die Zulassung zur Staatlichen Prüfung sicherzustellen, sind die Studierende der Therapie- und Pflegestudiengänge angehalten, laufend selbst zu überprüfen, ob eine Unterschreitung der berufsgesetzlich vorgeschriebenen Mindeststunden oder Überschreitung der erlaubten Fehlzeiten droht.
Zu diesem Zwecke können Sie sich eine Übersicht Ihrer geleisteten Praxisstunden sowie Fehlzeiten mittels eines Praxisauszugs in Ihrem Online-Campus anzeigen lassen.
Bitte beachten Sie dabei, dass die Aktualisierung Ihres Praxiskontos in der Regel bis zu zwei Wochen nach Eingang des letzten Nachweises im Prüfungsamt in Anspruch nehmen kann.
Wichtig
Die staatliche Prüfung, die in den Studiengängen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie im 6. Semester und in den Studiengängen Hebammenkunde und Pflege im 7. Fachsemester vorgesehen ist, kann nur durch vorherige Zulassung durch das Gesundheitsamt / durch die Bezirksregierung abgelegt werden.
Diese beiden Institutionen stimmen einer Zulassung nur zu, wenn die erforderlichen praktischen Stunden erfolgreich abgeleistet und dokumentiert werden.
Krankmeldeverfahren
Wie bereits vorgehend erwähnt, müssen die jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen sowie die Berufsgesetze angewandt und eingehalten werden. Dazu gehört neben dem Nachweis der praktischen Einsätze auch die Rückmeldung im Krankheits-und Urlaubsfall.
Hierbei muss zwischen den einzelnen Studiengängen unterschieden werden:
Krankmeldeverfahren Ergotherapie
Bei Krankheit während einer praktischen Studienphase melden Sie sich bereits ab dem ersten Tag der Krankheit bei Ihrer Einrichtung. Ab dem 3. Krankheitstag ist ein ärztl. Attest erforderlich, welches im Original der Einrichtung vorzulegen ist.
Eine Krankmeldung im Prüfungsamt oder in bei Ihrer Praxiskoordination im Studiengang ist nicht erforderlich. Die Fehlzeiten sind auf Ihrem Praxisnachweis zu dokumentieren.
Ab dem 3. Fehltag während einer Praktischen Studienphase ist bei der Abgabe des Nachweises an der Hochschule die Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen. Dieses Vorgehen gilt auch bei Reflexions- und Selbstlernzeiten während der praktischen Studienphase.
Bitte denken Sie daran, eine weitere Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihre Unterlagen aufzubewahren.
Krankmeldeverfahren Gesundheit und Diversity sowie Gesundheit und Sozialraum
Da beide Studiengänge nicht berufsgesetzlichen Vorgaben unterliegen, sind Krankmeldungen während einer praktischen Studienphase nach den Vorgaben des jeweiligen Praktikumsgebers handzuhaben.
Krankmeldeverfahren Hebammenkunde / Hebammenwissenschaft
Bei Krankheit während einer praktischen Studienphase melden Sie sich bereits ab dem ersten Tag der Krankheit bei Ihrer Praxiseinrichtung und beim Praxisteam in der Hochschule.
Ab dem 3. Krankheitstag ist ein ärztl. Attest erforderlich, welches im Original der Einrichtung vorzulegen ist. Eine Kopie/Scan schicken Sie an das Praxisteam. Eine Krankmeldung im Prüfungsamt ist nicht erforderlich.
Dieses Vorgehen gilt auch bei Reflexions- und Selbstlernzeiten während der praktischen Studienphase.
Bitte denken Sie daran, eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihre Unterlagen aufzubewahren.
Krankmeldeverfahren Hebammenwissenschaft
Bei Krankheit während einer praktischen Studienphase melden Sie sich bereits ab dem ersten Tag der Krankheit
1. bei Ihrer verantwortlichen Praxiseinrichtung
2. an der Praxisstelle, in der Sie gerade eingesetzt sind, und
3. beim Praxisteam der Hochschule.
Ab dem 3. Krankheitstag ist ein ärztl. Attest erforderlich, welches im Original der vPE vorzulegen ist. Davon abweichende Regelungen sind im Vertrag mit Ihrer vPE geregelt, bitte lesen Sie dort nach!
Bitte denken Sie daran, eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihre Unterlagen aufzubewahren.
Krankmeldeverfahren Logopädie
Bei Krankheit während einer praktischen Studienphase melden Sie sich bereits ab dem ersten Tag der Krankheit sowohl bei Ihrer Einrichtung als auch bei Ihrer Praxiskoordination an der Hochschule ab.
Ab dem 1. Krankheitstag ist ein ärztl. Attest erforderlich. Dieses ist im Original gemeinsam mit dem Praxisnachweis bei der Praxiskoordination Ihres Studienganges einzureichen.
Bitte denken Sie daran, eine weitere Kopie in Ihren Unterlagen aufzubewahren.
Krankmeldeverfahren Pflege
Bei Krankheit während der theoretischen Studienphasen ist ab dem 1. Tag eine Krankmeldung ausschließlich per Mail an die HS Gesundheit erforderlich.
Bei Arbeitsunfähigkeit während der praktischen Studienphase melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer Praxiseinrichtung ab und geben die Dauer Ihrer Abwesenheit an. Zusätzlich informieren Sie ab dem 1. Tag die HS Gesundheit per Mail
(krankmeldunghs-gesundheit "«@&.de).
Ab dem 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, welche Sie im Original der Praxiskoordination der HS Gesundheit vorlegen müssen (vorab gerne per Mail (krankmeldunghs-gesundheit "«@&.de)).
Bitte beachten Sie, dass Sie nur für die Tage als entschuldigt gelten, die aus der ärztlichen Bescheinigung und Ihrer Mail hervorgehen.
Achtung!
Damit Ihre Mail bearbeitet werden kann, sind folgende Hinweise zwingend zu beachten:
Betreffzeile muss folgendermaßen lauten:
- „Krankmeldung Theorie“ oder „Krankmeldung Praxis"
Die Mail muss folgende Angaben enthalten:
- Matrikelnummer
- Angabe der Krankheitstage mit Datum
- Ab dem dritten Krankheitstag ist ein ärztliches Attest als Anhang anzufügen.
Krankmeldeverfahren Physiotherapie
Krankmeldungen ab dem ersten Tag an der Hochschule sind nicht erforderlich. Ihr Fehlen wird über die Anwesenheitsbescheinigungen der praktischen Studienphase erfasst.
Ist ein*e Studierende*r länger als 1 Woche erkrankt, ist eine Benachrichtigung per E-Mail an die Praxiskoordination des Studienganges zu richten.
Krankmeldeverfahren Department für Ökonomie und Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen (DÖNG)
Da die Studiengänge nicht berufsgesetzlichen Vorgaben unterliegen, sind Krankmeldungen während einer praktischen Studienphase nach den Vorgaben des jeweiligen Praktikumsgebers handzuhaben.