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Unsere Studiengänge

Hinweise zum Versicherungsschutz

Ausführliche Informationen zum Haftpflichtversicherungsschutz, zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie hier. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch.

Der Studierendenservice der Hochschule für Gesundheit steht Ihnen in diesbezüglichen Fragen gern zur Verfügung.

Erreichbarkeit des Studierendenservice

Auf dieser separaten Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den

Erreichbarkeiten des Teams

Krankenversicherung

Grundsätzlich sind alle Studierenden krankenversicherungspflichtig und müssen dies auch gegenüber der Hochschule nachweisen. Mit dem Start des elektronischen Studenten-Meldeverfahren (SMV) zum Januar 2022 erfolgt dieser Nachweis einzig digital.

Ihre Krankenkasse berät hier u.a. zu sogenannten Studierendentarifen (deren Beiträge in der Regel niedriger als die Regelbeiträge sind), zur Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht (falls Sie privat versichert sind) oder auch zur Familienversicherung.

Sollten sich während Ihres Studiums an der Hochschule für Gesundheit Änderungen im Zusammenhang mit Ihrer Krankenversicherung ergeben, werden diese seit dem Januar 2022 ausschließlich elektronisch im Rahmen des Studenten-Meldeverfahrens (SMV) zwischen der gesetzlichen Krankenversicherungen und der Hochschule übermittelt.

Ebenso werden Änderungen hinsichtlich Ihres Studiums automatisiert via digitaler Meldungen zwischen Hochschule und Krankenkasse versendet.

Künftig ohne "Papier"

Nach Einführung des SMV ist eine Zusendung von anderen Nachweisen (z.B. Vorlage von Versichertenkarten, Änderungsanzeigen auf Papier, etc.) nicht weiter erforderlich.

Meldepflichten im SMV

Ein solcher digitaler Austausch von Meldungen erfolgt einzig in folgenden Fällen:

Meldepflichten der Krankenkassen

  • M10: Versicherungsstatus (pflichtig oder befreit) zur Einschreibung

  • M11: Beginn Versicherung nach Krankenkassenwechsel

  • M12: Verzug Zahlung der Beiträge

  • M13: Begleichung rückständiger Beiträge

Meldepflichten der Hochschulen

  • M20: Beginn des Studiums (nach erfolgter Einschreibung)

  • M30: Ende des Studiums (nach erfolgter Exmatrikulation/Beendigung)


Kompakt finden Sie hier auf einen Blick die Übersicht aller Meldepflichten (PDF) gemäß § 199a SGB V.

Wichtige Hinweise

M10 - Versicherungsstatus
Zum Zeitpunkt der Einschreibung startet der Prozess mit der M10, hier finden Sie dazu ausführliche Infos.

M12 - Zahlungsverzug
Meldet uns eine Krankenversicherung, dass ein Zahlungsverzug vorliegt, so muss daraufhin eine Rückmeldesperre im Online-Campus hinterlegt werden. Erst nachdem die Hochschule eine Meldung über die Begleichung (M13) erhalten hat, kann diese Sperre entfernt werden. Würde bis zum Semesterende keine M13 erfolgen, müsste die Person exmatrikuliert werden.

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