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Unsere Studiengänge

Internationale Bewerber*innen

Allgemeine Informationen

Für die Bewerbung um einen Studienplatz an der Hochschule für Gesundheit ist es von größter Wichtigkeit, zu welcher Bewerbergruppe Sie gehören.

Lesen Sie deshalb sorgfältig die dazugehörigen untenstehenden Informationen zu den unterschiedlichen Bewerbergruppen und folgen Sie den dort genannten Anweisungen um sicher zu gehen, dass Ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann.

Internationale Bewerber*innen der Bewerbergruppen 2 und 3 bewerben sich über uni-assist, die - wie an vielen anderen deutschen Hochschulen auch - die Bearbeitung dieser Bewerbungen vornehmen. Dort wird zentral geprüft, ob ein deutscher Hochschulzugang möglich ist. Außerdem erfolgt bei der Überprüfung der Abschlüsse aus dem Heimatland eine Umrechnung Ihrer Note in das deutsche Notensystem - danach erfolgt im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens die Ranglistenbildung. Das Ergebnis dieser Überprüfung bei uni-assist wird der Hochschule nach erfolgreicher Bearbeitung fristgerecht elektronisch übermittelt.

Hinweis:
Dokumentieren Sie Ihren Bildungsweg im Detail: vom letzten Schulabschluss, der Sie befähigt, in Ihrer Heimat ein Studium aufzunehmen, bis ggf. zum aktuellen Stand Ihres Studiums.

Reichen Sie alle Zeugnisse vollständig ein: die Abschluss-Urkunde und die Fächer- und Notenübersicht. Es dürfen keine Zeugnis-Teile (zum Beispiel ein Diplom-Anhang) oder einzelne Seiten fehlen.

Informieren Sie sich ebenfalls ausführlich über die erforderlichen Sprachkenntnisse sowie die Bewerbung über uni-assist.

 

Wichtig!
Wenn Sie deutsche*r Staatsbürger*in sind und Ihren Studienabschluss im Ausland erworben haben und sich nun auf einen unserer Master-Studiengänge bewerben wollen, so ist zur Teilnahme am Verfahren ebenfalls eine Umrechnung Ihrer Abschlussnote in das deutsche Notensystem erforderlich. Diese Umrechnung erfolgt durch den Verein uni-assist in Berlin.

Zur Umrechnung eines außerhalb von Deutschland erworbenen Schulabschlusses, kann ebenfalls eine kostenpflichtige Umrechnung durch uni-assist erfolgen. Sie können aber auch die Umrechnung durch die Bezirksregierung vornehmen lassen.

Hier folgen nun die ausführlichen Beschreibungen und Hinweise für die einzelnen Bewerbergruppen:

Hinweis:
Wir raten Ihnen dringend, vor dem Besuch des Portals die hier gegebenen Informationen aufmerksam zu lesen.

Gehen Sie erst dann zum

Portal der Online-Bewerbung

Bewerbungsfristen
über uni-assist

15.Jan2023

Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2023

Für alle drei Bewerbergruppen

15.Jun2023

Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2023/24

für die Bewerbergruppe 3 für NC-Studiengänge

15.Jul2023

Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2023/24

für die Bewerbergruppen 1 und 2 für NC-Studiengänge

01.Aug2023

Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2023/24

für die Bewerbergruppen 2 und 3 für zulassungsfreie Studiengänge

Kontakt zur ZSB

Bewerbergruppe 1: Hochschulzugang in Deutschland erworben

Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, aber Ihre Hochschulreife (Abitur, Fachabitur mit schulischen und praktischen Teil oder einen vergleichbaren inländischen Abschluss) in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, sind Sie ein so genannter „Bildungsinländer“. 

Es gelten für Sie die gleichen Bedingungen wie für deutsche Studienbewerber*innen mit einer deutschen Hochschulreife.

Schritt 1: Studienvoraussetzungen

Bei dem weiteren Vorgehen ist wichtig, für welchen der Studiengänge an der Hochschule für Gesundheit Sie sich interessieren - beachten Sie die Unterschiede und Voraussetzungen!

Informationen finden Sie hier.

Schritt 2: Bewerbung um einen Studienplatz

Sie nutzen bitte unser Online-Portal zur Bewerbung sobald dieses zur Bewerbung freigeschaltet ist. Dort geben Sie Ihre persönlichen Daten an, die für die Bewerbung erforderlich sind.

Eine Bewerbung für die im Sommersemester startenden Studiengänge wird ab 1. Dezember, für die im Wintersemester startenden Studiengänge wird ab 1. Juni möglich sein.

Die Bewerbungsfristen finden Sie auf dieser Internetseite oben.

Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache werden durch Ihr Zeugnis nachgewiesen.
 

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Hinweis:
Wir raten Ihnen dringend, vor dem Besuch des Portals die hier gegebenen Informationen aufmerksam zu lesen.

Gehen Sie erst dann zum

Portal der Online-Bewerbung

hochschulstart.de

Das Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung finden Sie unter

hochschulstart.de

Bei der Bewerbung um einen Bachelor-Studiengang unterstützt Sie folgende

Checkliste zur Registrierung (PDF)

Bei der Bewerbung um einen Master-Studiengang unterstützt Sie folgende

Checkliste zur Registrierung (PDF)

Bewerbergruppe 2: EU-Bürger*innen / deutschen Bewerber*innen gleichgestellt

Haben Sie, Ihr Kind oder Ihre Eltern die europäische Staatsbürgerschaft?
Sind Sie mit einer Staatsbürgerin / einem Staatsbürger aus einem EU-Mitgliedsland verheiratet? Oder besitzen Sie einen Schul- oder Studienabschluss aus einem EU-Mitgliedsland (oder Island, Liechtenstein, Norwegen)?
Dann gehören Sie zu den EU-Angehörigen und sind somit deutschen Bewerber*innen gleichgestellt. Es muss vorerst jedoch geprüft werden, ob Ihr Bildungsabschluss anerkannt werden kann bzw. gleichwertig mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung ist. 

Schritt 1: Studienvoraussetzungen

Bei dem weiteren Vorgehen ist wichtig, für welchen der Studiengänge an der Hochschule für Gesundheit Bochum Sie sich interessieren. Bitte beachten Sie die Unterschiede und Voraussetzungen!

Informationen finden Sie hier!

Schritt 2: Bewerbung um einen Studienplatz:

NC-Studiengänge (Bachelor oder Master)

  • Sie bewerben sich bis zur Bewerbungsfrist (diese finden Sie oben auf dieser Seite) im Online-Portal der Hochschule für Gesundheit. Dort geben Sie Ihre Abschlussnote mit 4,0 ein.
  • Bei Bewerbungen um einen zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang ist außerdem vorher eine Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung erforderlich (siehe Bachelor-Bewerbung mit NC).

Zulassungsfreie Studiengänge (Bachelor oder Master / Studienstart nur zum Wintersemester)

  • Die Registrierung im Online-Portal der Hochschule für Gesundheit für zulassungsfreie Studiengänge ist möglich bis vor Vorlesungsbeginn! Dort geben Sie Ihre (Abitur-)Note mit 4,0 ein. Beachten Sie jedoch die Bewerbungsfrist für Ihre uni-assist Bewerbung (siehe oben)!
  • Eine zusätzliche Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung ist für zulassungfreie Studiengänge nicht erforderlich.

Schritt 3: Bewerben bei uni-assist

Nach der Bewerbung im Online-Portal der Hochschule für Gesundheit bewerben Sie sich zusätzlich noch bei uni-assist. Dies ist sowohl für die Bachelor-Bewerbung, als auch für die Master-Bewerbung erforderlich!

Beachten Sie die entsprechenden Bewerbungsfristen für die jeweiligen Semester und NC (freien) Studiengängen.

Uni-assist prüft Ihre ausländischen Zeugnisse und rechnet Ihre Note in das deutsche Notensystem um. Dieses Ergebnis wird unserer Hochschule seitens uni-assist bei erfolgreicher Umrechnung mitgeteilt. Wir ändern im Anschluss Ihre Note dann von 4,0 auf den errechneten Wert.

Sollten wir feststellen, dass Sie über keine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, sperren wir Ihre Bewerbung im Online-Portal der Hochschule. Sie können dann zum kommenden Semester nicht am Auswahlverfahren teilnehmen.

Hinweis: Zusammen mit der Bewerbung bei uni-assist müssen Sie einen der folgenden Sprachnachweise einreichen. Ohne Sprachnachweis können Sie nicht am Zulassungsverfahren beteiligt werden.
 

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hochschulstart.de

Das Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung finden Sie unter

hochschulstart.de

Bei der Bewerbung um einen Bachelor-Studiengang unterstützt Sie folgende

Checkliste zur Registrierung (PDF)

Bei der Bewerbung um einen Master-Studiengang unterstützt Sie folgende

Checkliste zur Registrierung (PDF)

Hinweis:
Wir raten Ihnen dringend, vor dem Besuch des Portals die hier gegebenen Informationen aufmerksam zu lesen.

Gehen Sie erst dann zum

Portal der Online-Bewerbung

Hier geht es zur Bewerbung über uni-assist

Lassen Sie Ihre ausländischen Bildungsnachweise prüfen und diese in das deutsche Notensystem umrechnen:

uni-assist

Bewerbergruppe 3: Bewerber außerhalb der EU

Sie sind Bürger*in eines Landes außerhalb der EU (oder Island, Liechtenstein, Norwegen) und haben dort einen ausländischen Bildungsabschluss (Schule oder Studium) erworben? Sie sind außerdem nicht mit einer EU-Bürgerin / einem EU-Bürger verheiratet? Dann muss vorerst geprüft werden, ob dieser Bildungsabschluss anerkannt werden kann bzw. gleichwertig mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung ist. Diese Überprüfung übernimmt für unsere Hochschule ausschließlich der Verein uni-assist in Berlin.

Schritt 1: Studienvoraussetzungen

Bei dem weiteren Vorgehen ist wichtig, für welchen der Studiengänge an der Hochschule für Gesundheit Sie sich interessieren - beachten Sie die Unterschiede und Voraussetzungen!

Informationen finden Sie hier!

Schritt 2: Bewerbung um einen Studienplatz

Sie bewerben sich via Online-Bewerbung bei uni-assist, dort reichen Sie Ihre vollständigen Unterlagen ein und überweisen die erforderliche Gebühr.

Beachten Sie unbedingt die unterschiedlichen Bewerbungsfristen für unsere zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengänge, sowie für die einzelnen Bewerbergruppen, siehe oben auf dieser Seite!

Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen kann uni-assist feststellen, ob Sie über einen Zugang zu deutschen Hochschulen verfügen. Gleichzeitig rechnet uni-assist Ihre Nachweise in das deutsche Notensystem um. Diese Note wird der Hochschule für Gesundheit von uni-assist mitgeteilt. Im Anschluss kann die Auswahl der Studierenden erfolgen.

Sollte uni-assist jedoch feststellen, dass Sie über keinen deutschen Hochschulzugang verfügen, können Sie zum kommenden Semester nicht am Auswahlverfahren teilnehmen.
 

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Die Auswahl

Innerhalb dieser Quote (für internationale Bewerber*innen der Fallgruppe 3) werden nun die Bewerber*innen bestimmt, die eine Zulassung erhalten können. Dieser Quote stehen jeweils 7%der Studienplätze eines Studienganges zur Verfügung. Das Kriterium dieser Auswahl ist die umgerechnete Note der Hochschulzugangsberechtigung.
Die Antworten (Zulassungen) werden frühestens Mitte August versandt.

Hier geht es zur Bewerbung über uni-assist

Lassen Sie Ihre ausländischen Bildungsnachweise prüfen und diese in das deutsche Notensystem umrechnen:

uni-assist

Bewerbergruppe 4: Deutsche mit ausländischer HZB

Wenn Sie deutsche*r Staatsbürger*in sind und Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist es im Zuge des Bewerbungsverfahrens notwendig, Ihre ausländischen Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung anerkennen und in das deutsche Notensystem umrechnen zu lassen.

Die Zeugnisanerkennungsstelle im Dezernat 48 der Bezirksregierung Düsseldorf ist für die förmliche Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Vorbildungsnachweise mit der deutschen Hochschulreife für das Land Nordrhein-Westfalen zuständig:

  • für deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Bildungsabschlüssen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz) in Nordrhein-Westfalen haben,
  • für deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Bildungsabschlüssen, die ihren Wohnsitz allein im Ausland haben und in Nordrhein-Westfalen studieren möchten.

Die Zeugnisanerkennung bei der Bezirksregierung erfolgt kostenlos!

Im Rahmen dieser Anerkennung wird eine Gesamtnote festgesetzt (Bescheinigungen ohne Ausweis der Durchschnittsnote können nicht am Verfahren beteiligt werden!), wenn dies zur Aufnahme eines angestrebten Hochschulstudiums in Deutschland notwendig ist und eine Zulassungsbeschränkung für den angestrebten Studiengang nachgewiesen wird. Mit dieser Note nehmen Sie dann am Vergabeverfahren der Hochschule teil. Geben Sie hierzu Ihre Bewerbung im Online-Portal ab.

Die Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung erfolgt bei der Bezirksregierung grundsätzlich so schnell wie möglich. Vollständig eingereichte Anträge können je nach Arbeitssituation eine kürzere oder längere Bearbeitungszeit als vier Wochen erfordern. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger in Anspruch nehmen. Planen Sie ausreichend Zeit ein.

Über die Zeugnisanerkennung erhalten Sie eine Originalbescheinigung in Papierform. Die erteilte Anerkennungsbescheinigung (mit ausgewiesener Durchschnittsnote) gilt nur in Verbindung mit den dort genannten Vorbildungsnachweisen.

Mit dieser Bescheinigung ist eine Bewerbung an allen Hochschulen in Deutschland möglich.    

WICHTIG:
Die Bezirksregierung rechnet keine ausländischen Studienabschlüsse inklusive Durchschnittsnoten um! Sofern Sie Ihren Studienabschluss nicht in Deutschland absolviert haben und sich für einen unserer Master-Studiengänge bewerben möchten, ist eine Bewerbung über den Verein uni-assist in Berlin erforderlich.

Nähere Informationen, den Antrag und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf oder in der folgenden Broschüre.
 

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Wichtiger Hinweis für ein Master-Studium

Die Bezirksregierung rechnet keine ausländischen Studienabschlüsse inklusive Durchschnittsnoten um! Sofern Sie als deutsche*r Staatsbürger*in Ihren Studienabschluss nicht in Deutschland absolviert haben und sich für einen unserer Master-Studiengänge bewerben möchten, ist eine Bewerbung über den Verein uni-assist in Berlin erforderlich.

Hinweis:
Wir raten Ihnen dringend, vor dem Besuch des Portals die hier gegebenen Informationen aufmerksam zu lesen.

Gehen Sie erst dann zum

Portal der Online-Bewerbung

Bewerbung über uni-assist

Folgen Sie dieser Checkliste - sie wird Ihnen die Bewerbung bei uni-assist erleichtern:

Vorab informieren an der Hochschule:

  • Über den Wunschstudiengang und dessen Voraussetzungen
  • Ist eine Bewerbung über uni-assist erforderlich? Gibt es besondere Bewerbungsverfahren?
  • Welche Bewerbungsfrist ist einzuhalten?

Bewerbung planen:

  • Wie lange ist die Bearbeitungszeit bei uni-assist?
  • Was ist bei einer erneuten Bewerbung zu beachten?

Informationen finden Sie bei uni-assist hier.

Dokumente sammeln:

  • Neben dem erforderlichen Sprachnachweis, dokumentieren Sie Ihren Bildungsweg im Detail: vom letzten Schulabschluss, der Sie befähigt, in Ihrer Heimat ein Studium aufzunehmen, bis ggf. zum aktuellen Stand Ihres Studiums. Reichen Sie alle Zeugnisse vollständig ein. Es dürfen keine Zeugnis-Teile (zum Beispiel ein Diplom-Anhang) oder einzelne Seiten fehlen.

  • Hinweise zu Dokumenten und Länder-Hinweise auf uni-assist.de prüfen.
  • Übersetzungen (Deutsch oder Englisch) von einem vereidigten Übersetzer anfertigen lassen.
  • Amtlich beglaubigte Kopien von den Original-Zeugnissen und den Übersetzungen, etc. organisieren. WICHTIG! Es ist für die Hochschule für Gesundheit nicht erforderlich, amtlich beglaubigte Kopien in Papierform an uni-assist zu senden! Sie laden die Original Unterlagen Online im Portal von uni-assist hoch. Sollten Sie sich jedoch zusätzlich an einer anderen Hochschule bewerben, kann es dort möglicherweise erforderlich sein, entsprechende Kopien einzureichen. Informieren Sie sich dahingehend rechtzeitig.

Online bewerben auf uni-assist.de:

  • Registieren
  • Für jeden Studienwunsch eine Online-Bewerbung erstellen,
  • Dokumente hochladen
  • Alle Online-Bewerbungen elektronisch senden

Kosten zahlen:

Für alle Bewerbungen die Bearbeitungskosten und Zahlungsoptionen bei uni-assist prüfen. Erst wenn Sie die Bearbeitungskosten bezahlt haben, kann uni-assist die Bewerbung prüfen.

Abschicken und verfolgen:

  • WICHTIG! Es ist für die Hochschule für Gesundheit nicht erforderlich, amtlich beglaubigte Kopien in Papierform an uni-assist zu senden! Sie laden die Original Unterlagen Online im Portal von uni-assist hoch
  • Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
  • Nach etwa 4-6 Wochen erhalten Sie das Prüfergebnis (noch keine Zulassung!) per E-Mail und Brief.
  • Fehlende Unterlagen können nur innerhalb der Bewerbungsfrist nachgereicht werden!
     

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Hier finden Sie die uni-assist Checkliste zur Bewerbung

Checkliste

Nachweise deutscher Sprachkenntnisse

Die Lehrveranstaltungen werden an der Hochschule für Gesundheit in deutscher Sprache abgehalten. Derzeit werden keine vorbereitenden Sprachkurse oder Sprachprüfungen angeboten, deshalb sind von ausländischen Studieninteressierten zwingend ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache im Rahmen der Bewerbung nachzuweisen.

Wichtig:
Ohne einen der unten genannten Nachweise ist eine Bewerbung an der Hochschule für Gesundheit nicht möglich. Der Sprachnachweis ist zusammen mit der Bewerbung an unserer Hochschule einzureichen.

Sollten Sie Ihre Bewerbung über uni-assist laufen lassen müssen und noch keinen Sprachnachweis beigelegen können (da die Prüfung noch aussteht), muss mindestens eine Anmeldung zu einer der unten genannten Sprachprüfung beiliegen.

Eine Einschreibung kann jedoch nur erfolgen, wenn uns einer der unten genannten Sprachnachweise vorliegt.

Es werden folgende Nachweise akzeptiert:

  • TestDaF 4x4 - Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck) die TestDaF-Niveaustufe 4 (TDN4) ausweist. Mehr Infos zu TestDaf: Niveaustufen, Testzentren, FAQ-Liste
     
  • DSH 2 - Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) der Niveaustufe 2. Mehr Infos zu DSH
     
  • ZOP / KDS / GDS - Das Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) löst zum 01.01.2012 die Oberstufenprüfungen des Goethe-Instituts - Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) und Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) ab. Liegt das Prüfungsdatum bei den Prüfungen Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) und Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) zum Stichtag 31.12.2016 mehr als 5 Jahre zurück, steht es im Ermessen der Hochschule, das Zeugnis anzuerkennen.
    Mehr Infos: Niveaustufen, Deutsch lernen, Prüfungsorte
     
  • Feststellungsprüfung Studienkolleg - Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in Deutschland. Mehr Infos: studienkollegs.de, DAAD
     
  • Telc C1 Hochschule - Die Prüfung richtet sich an Erwachsene, die an einer deutschsprachigen Hochschule ein Studium aufnehmen möchten. Mehr Infos
     
  • ÖSD-Zertifikat C1 - Das Österreichisches Sprachdiplom Deutsch richtet sich besonders an Deutschlernende, die an einer deutschsprachigen Universität studieren möchten. Mehr Infos
     
  • DSD II - die Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom - Zweite Stufe muss in allen vier Teilbereichen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftliche Kommunikation, Mündliche Kommunikation) mit C1 bestanden sein. Mehr Infos

Wichtiger Hinweis für deutsche Staatsangehörige

Studienbewerber*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit müssen vor Studienaufnahme ebenfalls hinreichende Deutschkenntnisse nachweisen, wenn sie ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.

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