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Was ist Open Access?

Unter Open Access versteht man den kostenfreien und offenen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und Materialien für alle Nutzer*innen über das Internet. Die Publikationen sind digital, weltweit und dauerhaft ohne rechtliche, technische oder finanzielle Hürden frei zugänglich.

Publizieren unter Open Access-Bedingungen bietet viele Vorteile:

  • Erhöhter Grad an Sichtbarkeit und Auffindbarkeit der wissenschaftlichen Forschungsergebnisse
  • Erhöhte Zitierhäufigkeit der Publikationen und damit erhöhtes Renommee
  • Kooperationen werden ermöglicht und Transparenz geschaffen, interdisziplinärer und internationaler Austausch erleichtert
  • Die Möglichkeit zur Nachnutzung fördert den offenen Dialog zwischen Wissenschaftler*innen
  • Verbesserung der Informationsversorgung weltweit

Die vorliegende Policy wurde am 11.04.2022 vom Präsidium der HS Gesundheit verabschiedet und tritt umgehend in Kraft. Diese Policy (PDF) wird alle drei Jahre durch die beteiligten Gremien auf ihre Aktualität überprüft, um sie an neuere Anforderungen, infrastrukturelle Entwicklungen und Bedarfe der Forschenden anzupassen. Ansprechpartnerin für Fragen bezüglich der vorliegenden Policy ist die Hochschulbibliothek: openaccesshs-gesundheit "«@&.de.

Die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen vom 22. Oktober 2003 wurde inzwischen von über 700 Wissenschaftsorganisationen und -einrichtungen sowie von maßgeblich an der Forschungsförderung beteiligten Institutionen weltweit unterzeichnet.

Die Hochschule für Gesundheit Bochum gehört seit November 2021 zu den Unterzeichnern und unterstützt den freien wie weltweiten Wissenstransfer. Sie setzt sich aktiv für das Open Access-Publizieren ein und hat zudem einen eigenen Publikationsfonds eingerichtet (im Rahmen des Forschungsförderungskonzeptes (PDF) der HS Gesundheit). Weitere Informationen zur Nutzung des Publikationsfonds erhalten Sie unter Beratung und Information.

10 Gründe für Open Access

Wege zu Open Access

1. Der "goldene Weg" - Gold Open Access

Die Erstveröffentlichung eines wissenschaftlichen Werkes, als Artikel in einer Open Access-Zeitschrift oder als Open Access-Monografie bezeichnet man als „goldenen Weg “.

Dabei sollten weder für den Leser noch für Autor*innen Publikationskosten jeglicher Art entstehen. Realisierbar ist diese Form z.B. durch Institutionelle- oder Fachrepositorien (Hochschulschriftenserver). In der Open Access Community wird dies auch als „Diamond Open Access“ bezeichnet und versteht sich als Teilmenge von „Gold Open Access“.

Bei der Erstveröffentlichung eines wissenschaftlichen Werkes in einem Open Access-Verlag entstehen Kosten - sog. Article Fees oder Article Processing Charges (APCs) – ,welche in der Regel von den Autor*innen bzw. deren Institution oder Forschungsförderern beglichen werden.

2. Open Access über Transformationsverträge

Zusätzlich zu dem reinen „goldenen Weg“ bieten einige Verlage auch hybride Open-Access-Modelle an. In solchen hybriden Zeitschriften werden sowohl frei zugängliche als auch kostenpflichtige Aufsätze veröffentlicht. Dieses Modell hat den großen Nachteil, dass eine Institution, welche solche Zeitschriften abonniert, doppelt an den Verlag zahlt: einmal die Subskriptionsgebühr und zusätzlich die Open-Access-Publikationsgebühr (APCs). Um dies zu vermeiden, werden von den Bibliotheken aktiv Open-Access-Transformationsverträge mit den Verlagen verhandelt, in denen neben dem Zugriffsmodul auch ein Publikationsmodul enthalten ist (Publish&Read). Durch solche Verträge wird eine doppelte Zahlung ausgeschlossen.

3. Der „grüne Weg“ - Green Open Access

Der „grüne Weg“ meint das Bereitstellen einer Publikation auf einem frei zugänglichen Dokumentenserver, nachdem diese zuvor in einem Verlag traditionell, d.h. für Leser*innen kostenpflichtig veröffentlicht wurde. Solche Zweitveröffentlichung (self-publishing) ist möglich nach Ablauf einer Frist, die vom Verlag festgelegt wird.
Das neue Zweitveröffentlichungsrecht gemäß § 38(4) UrhG (zum 01.01.2014 in Kraft getreten) erlaubt es Autor*innen wissenschaftlicher Beiträge, ihre Werke in der akzeptierten Manuskriptversion (accepted author‘s manuscript - AAM) nach Ablauf eines Jahres unter bestimmten Bedingungen erneut zu veröffentlichen, auch wenn im Verlagsvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden.

Ist eine Zweitveröffentlichung von Autor*innen gewünscht und geplant, sollten im Vorfeld Informationen über die Zweitveröffentlichungsrechte im Autorenvertrag geprüft werden. Konkrete Bestimmungen einzelner Verlage sind in der Sherpa-Romeo Liste aufgeführt.
Zur Zeit verfügt die HS Gesundheit noch über kein eigenes Repositorium.

Bitte beachten Sie:
Die hier dargestellten Inhalte dienen nur der Information und sind keine rechtsverbindlichen Auskünfte.

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