Studienvoraussetzungen Ergotherapie (B.Sc.)
Im Folgenden werden Ihnen die für den Studiengang genannten Voraussetzungen einzeln ausführlich beschrieben, die allesamt zu erfüllen sind.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - viel Erfolg!
Bei Rückfragen zu den geltenden Voraussetzungen nehmen Sie gerne vorab Kontakt per E-Mail mit dem Studierendenservice auf.
Team Studierendenservice
Tel. +49 234 777 27-382
Hier finden Sie wichtige Informationen
- zum Studiengang sowie
- zum Bewerbungsverfahren.
Hochschulzugangsberechtigung
Grundvoraussetzung für ein Studium an der Hochschule für Gesundheit ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Letztlich sind eine Reihe von HZB-Arten denkbar:
- Allgemeine Hochschulreife ("Vollabitur") an einem Gymnasium, einer Gesamtschule, etc.
- Fachhochschulreife ("Fachabitur") an einem Berufskolleg, etc.
- ein bereits abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Fachhochschule oder Universität
- ein ausländischer (Hoch-)Schulabschluss (offizielle Umrechnung erforderlich)
- der Zugang zum Studium ohne Abitur und weitere
Beachten Sie bitte, dass es u.a. auch fachgebundene (Fach-)Hochschulreifen gibt, die ausschließlich zu einem Studium bestimmter Studiengänge berechtigen. Diese Einschränkung ist dann - meist auf der letzten Seite - Ihres Zeugnisses zu finden. Werden die von unserer Hochschule angebotenen Studiengänge davon nicht abgedeckt ist eine Einschreibung nicht möglich.
Vorpraktikum
Grundvoraussetzungen für das Vorpraktikum der Ergotherapie:
- Die Dauer des Praktikums muss mindestens 4 Wochen betragen.
- Das Praktikum muss bis zum 31.08. des Bewerbungsjahres absolviert werden (eine Ableistung des Praktikums während des Studiums ist nicht möglich).
- Das Praktikum darf gesplittet abgeleistet werden (z.B. 3+1 oder 2+2 Wochen), solange die Anforderungen des jeweiligen Studienganges berücksichtigt werden. Einzelne Tage können jedoch nicht berücksichtigt werden.
- Sollten Sie im Hauptverfahren des Zulassungsverfahrens keinen Studienplatz erhalten, sollten Sie Ihr Vorpraktikum nicht abbrechen. Es besteht die Chance, dass Sie im laufenden Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt eine Zulassung erhalten. Sollte es Ihnen dann nicht möglich sein, ein Vorpraktikum vorzuweisen, kann keine Einschreibung erfolgen.
Ziel und Inhalte des Praktikums
Grundsätzlich gilt: Bewerber*innen sollen neben der Ergotherapie an sich auch die Herausforderungen, Belastungen und Arbeitszeiten des ergotherapeutischen Berufs kennenlernen.
- Mögliche Einsatzorte: Einrichtungen/Abteilungen, in denen Ergotherapie angeboten wird (klassische Bereiche sind u.a. Kliniken, Praxen)
- Bewerber*innen müssen mit einer Ergotherapeutin/ einem Ergotherapeuten zusammen arbeiten, bzw. dort hospitieren
- wünschenswert ist, dass Bewerber*innen in den direkten Kontakt mit Klienten kommen
Empfehlung des Studienganges Ergotherapie
Wenn Sie Ihr Ergotherapie-Vorpraktikum gerade planen, empfehlen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Studienganges ein Praktikum bei einer akademisierten Ergotherapeutin / einem akademisierten Ergotherapeuten.
Wichtig:
Sollten diese Voraussetzungen nicht aus der Praktikumsbescheinigung hervorgehen, ist eine Anerkennung des Vorpraktikums nicht möglich und gefährdet so die Aufnahme Ihres Studiums an der HS Gesundheit.
Setzen Sie sich bei Fragen bereits frühzeitig mit uns in Verbindung, denn ohne ein gültiges Vorpraktikum kann keine Einschreibung erfolgen!
Vorlagen als PDF
Nutzen Sie gerne unser Formular zur Bescheinigung Ihres Praktikums oder lassen Sie sich von Ihrer Praktikumseinrichtung eine eigene Bescheinigung ausstellen:
Bereits absolvierte Tätigkeiten können ggf. als Praktikum anerkannt werden, sofern diese nicht länger als 2 Jahre zurückliegen und den fachlichen Vorgaben des jeweiligen Studiengangs entsprechen.
Hier finden Sie weitere Informationen sowie hier das entsprechende Formular zur
Gesundheitszeugnis
Für diesen Studiengang ist zum Zeitpunkt der Einschreibung zwingend ein Gesundheitszeugnis vorzulegen. Dieses Zeugnis muss zum Zeitpunkt der Einschreibung in aktueller Form vorliegen, d.h. es darf dann nicht älter als 3 Monate sein.
Dieses Gesundheitszeugnis soll Aufschluss darüber geben, dass der Studienanfänger
- frei von ansteckenden Krankheiten ist,
- frei von einer Suchtkrankheit ist, und
die gesundheitliche Eignung (körperlich wie geistig) zur Ausübung des jeweiligen Berufes bescheinigt werden kann.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, bei dem geforderten Gesundheitszeugnis handelt es sich nicht um die "Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (beruflicher Umgang mit Lebensmitteln)".
Kurz vor Ende Ihres Studiums, zum Zeitpunkt zur Zulassung zu den Modulprüfungen für die Berufszulassung, muss dieses Gesundheitszeugnis aufgefrischt werden.
Vorlage für den Arzt
Ihr behandelnder (Haus-)Arzt kann zur Bescheinigung gerne diese Vorlage der Hochschule für Gesundheit nutzen:
Deutsche Sprachkenntnisse
Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist als weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger*innen.