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Foto: Studierende in einer Lernsituation
Unsere Studiengänge

Was ist ein Losverfahren?

Ein sogenanntes Losverfahren wird durchgeführt, wenn nach den vorangegangenen Verfahren (ggf. Vergabe der Plätze über hochschulstart.de / Haupt- und Nachrückverfahren) noch vereinzelte Studienplätze in einem NC-beschränkten Studiengang zur Verfügung stehen.

Dies setzt jedoch voraus, dass vorab allen Bewerber*innen aus den o.g. Verfahren (vorausgesetzt, man hat sich dafür aktiv angemeldet!) ein Studienplatz angeboten wurde und die Annahmefrist bereits abgelaufen ist.

Für den Fall, dass sich noch weiterhin Bewerber*innen auf bestehenden Ranglisten befinden, werden diese offenen Studienplätze vorerst über ein Nachrückverfahren (NRV) an die noch auf der Rangliste befindlichen Personen vergeben. Erst nach Abarbeitung aller Ranglisten liegen demnach keine weiteren Bewerber*innen vor, die durch ein weiteres Nachrückverfahren noch zu einer Zulassung kommen könnten.

Erst nach Ablauf dieser Nachrückverfahren stehen die dann noch offenen Studienplätze deshalb für ein Losverfahren zur Verfügung.

Hier finden Sie eine Übersicht an aktuellen Losverfahren - wir raten Ihnen dennoch die folgenden Informationen aufmerksam zu lesen.

Haben Sie Rückfragen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Studierendenservice. Bei konkreten Fragen zur Erfüllung von Voraussetzungen, hängen Sie bitte entsprechende Scans zur Überprüfung Ihrer Mail an:

studierendenservicehs-gesundheit "«@&.de

FAQ

Studieninteressierte finden hier weitere Themen, die sie interessieren könnten und/ oder erste Fragen beantworten:

zur FAQ-Liste

Wer kann teilnehmen?

An diesem Losverfahren können alle Studieninteressierten teilnehmen, völlig unabhängig davon, ob sie bereits vorher am regulären Bewerbungsverfahren für den betreffenden Studiengang teilgenommen haben.

Losverfahren bieten somit allen übrigen Interessierten die Chance, kurz vor Semesterstart doch noch ihren Wunsch-Studienplatz zu erhalten.

Hierfür wird für eine begrenzte Zeit ein Losverfahren bereitgestellt. Hierbei können Interessierte ihre Teilnahme am Losverfahren erklären bis die dazugehörige Frist endet.

    Wer erhält einen Platz?

    Ähnlich wie bei einer Lotterie werden die Studienplätze im Anschluss je Studiengang unter allen Teilnehmern verlost.

    Dies bedeutet, dass Durchschnittsnote, Wartezeit oder andere Auswahlkriterien hierbei keine Rolle spielen!

    Einschränkungen liegen einzig bei folgenden Bewerbergruppen vor...

    • Beruflich Qualifizierte / Bewerber*innen der Quote Studium ohne Abitur müssen zwingend bereits fristgerecht am vorherigen Bewerbungsverfahren teilgenommen haben, so dass die Voraussetzungen vorher geprüft werden konnten.
    • Internationale Bewerber*innen müssen ebenfalls am vorherigen Bewerbungsverfahren teilgenommen haben und über eine erfolgreich durch uni-assist umgerechnete Note (für unsere Hochschule, für den betreffenden Studiengang) verfügen.
    • Deutsche Staatsbürger*innen mit ausländischen Bildungsabschlüssen müssen ebenfalls über eine erfolgreich durch uni-assist oder durch die Bezirksregierung umgerechnete Note verfügen.

    Wichtige Hinweise

    Grundvoraussetzung ist jedoch weiterhin, dass zum Zeitpunkt der Einschreibung die geltenden Zulassungs- und Studienvoraussetzungen des jeweiligen Faches nachgewiesen werden können. Liegen diese nicht vor, kann keine Einschreibung erfolgen.

    Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, nehmen Sie gerne vorab mit uns Kontakt auf. Stellt sich erst zum Zeitpunkt der Zulassung bzw. der Einschreibung heraus, dass Ihre Nachweise nicht anerkannt werden können, müssen wir Ihnen leider die Immatrikulation versagen.

    Beachten Sie, dass je näher der Studienstart rückt, die Terminierung von Annahmefrist / Zahlfrist und Einschreibung sehr kurzfristig erfolgen kann.

    Sollten Sie durch Los-Glück einen Studienplatz erhalten können, benachrichtigen wir Sie kurzfristig per E-Mail. In dieser Zulassung werden Sie unter anderem zur Zahlung des ersten Semesterbeitrages aufgefordert. Nach Eingang des Geldes kann die Überprüfung der Unterlagen und die Einschreibung erfolgen. Nach erfolgreicher Einschreibung senden wir Ihnen u.a. den Studierendenausweis per Post zu.

    Aktuelle Losverfahren

    An dieser Stelle finden Sie weitere Hinweise zu laufenden Losverfahren für das aktuelle Vergabeverfahren.

    Wichtig:

    Infos zu Losverfahren werden nach der jeweiligen Bewerbungsfrist automatisch ausgeblendet. Wird unter diesem Text kein Losverfahren angezeigt, stehen aktuell keine weiteren Studienplätze zur Vergabe durch ein Losverfahren zur Verfügung.

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