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Unsere Studiengänge

Der Studierendenausweis

Der Studierendenausweis vereint in sich viele Funktionen, die Ihr Studium an unserer Hochschule für Gesundheit Bochum übersichtlicher und bequemer machen. Ab Ihrer Einschreibung stehen Ihnen folgende Dienste mit Hilfe dieser Chipkarte zur Verfügung:

Die Chipkarte

Auf der Chipkarte selbst befindet sich ein kontaktloser Chip. Dieser wird wird von entsprechenden Lesegeräten im Bedarfsfall ausgelesen. Mögliche Anwendungsfälle könnten sein:

  • in der Mensa, der Cafeteria oder an Kopierern (zur Nutzung der elektronischen Geldbörse)
  • in der Bibliothek (zur Ausleihe von Medien)
  • in elektronischen Türschlössern
  • im Studierendenservice

Bis zum 29.2.2024 dient der Ausweis Bestandsstudierenden auch zeitgleich als Fahrgenehmigung im öffentlichen Nahverkehr (sowohl im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr / VRR als auch in ganz NRW). Diese Funktionalität läuft jedoch aus und wird zum 01.03.2024 durch das neue Deutschlandsemesterticket abgelöst.

Das Auslesen der Chipkarte geschieht, indem diese Geräte die Karte über eine kurze Entfernung hinweg „anfunken“. Dazu muss sich die Chipkarte in der Nähe dieses Lesegerätes befinden. Das Kartenlesegerät startet an diese Chipkarte dann in Sekundenbruchteilen eine Anfrage wie z.B.:

  • Wie viel Guthaben ist noch auf der elektronischen Geldbörse vorhanden? – an der Kasse der Mensa und der Cafeteria
  • Ist der Besitzer dieser Karte berechtigt diese Tür zu öffnen? – bei elektronischen Tür-Schlössern

Daraufhin antwortet die Chipkarte mit der angefragten Information – der Prozess ist erfolgreich abgeschlossen.

Haltbarkeit

Auf der Rückseite der Karte, unten links finden Sie eine Angabe zur "technischen Haltbarkeit“ Ihrer Chipkarte. Hier steht beispielsweise die Angabe "08/27" für den "31.08.2027".

Am Tag danach endet in jedem Falle die Funktion des Semestertickets.

Studierendenausweis verloren / defekt

Sollte Ihnen im Laufe des Studiums Ihr Studierendenausweis abhandenkommen oder durch unsachgemäße Behandlung nicht mehr funktionstüchtig sein, können Sie sich im Studierendenservice eine Zweitkarte ausfertigen lassen.

Für diese zweite Chipkarte sind im Voraus gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen und Gebühren an der Hochschule für Gesundheit 25,00 Euro zu entrichten.

Sobald Sie dem Studierendenservice die Meldung machen, dass Ihr Studierendenausweis verloren/gestohlen ist, wird dieser direkt gesperrt. Dies wirkt sich u. a. auf elektronische Schließberechtigungen aus.

Den ausgefüllten Antrag, sowie den Nachweis über die gezahlte Gebühr, reichen Sie im Studierendenservice ein (per E-Mail von Ihrer Hochschul-Mail Adresse, postalisch oder persönlich), erst dann kann Ihnen ein neuer Ausweis ausgestellt werden.

Sobald der Ausweis produziert wurde, erhalten Sie eine entsprechende Information. In der Regel können Sie diesen dann im Büro des Studierendenservice abholen.

Neue Schließberechtigung nötig

Bei Aushändigung Ihres neuen Studierendenausweise verfügt die Karte noch nicht über eine Schließberechtigung für bestimmte Räume des Hochschul-Gebäudes (sollten Sie über diese verfügen).

Diese Berechtigungen erhalten Sie bei Bedarf von den Kollegen der Haustechnik, gehen Sie deshalb mit Ihrer neuen Karte dort vorbei.

Die Funktionen

Ausweis

Der Studierendenausweis stellt einen Sichtausweis dar, womit Sie in und außerhalb der Hochschule Ihren Status als Studierende*r der Hochschule für Gesundheit belegen können. Auf dem Ausweis sind u.a. folgende Daten zu ersehen (auf der Vorderseite) Ihr Vor- und Nachname, Ihre Matrikelnummer, Ihr Portrait-Foto sowie (auf der Rückseite) die Gültigkeit des Ausweises.

Elektronische Geldbörse

Sicherlich werden Sie nach einer langen Vorlesung oder einer anstrengenden Prüfung hungrig sein. Dazu hat das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ) im Erdgeschoss des Veranstaltungszentrums (Gebäudeteil C / GC6) der Hochschule für Gesundheit eine Mensa, eine Cafeteria sowie Getränke- und Snackautomaten zur Verfügung gestellt.

Mit Hilfe Ihres Studierendenausweises haben Sie dort die Möglichkeit, einen Geldbetrag auf die elektronische Geldbörse zu buchen, die sich auf der Chipkarte befindet. So können Sie sich bequem, ohne „Kleingeld-Suche“ und „Schlange-Stehen“ verpflegen, denn durch die bargeldlose Zahlung gehört dies der Vergangenheit an. Bei Bedarf können Sie das Guthaben an der Kasse der Mensa/Cafeteria oder aber an den entsprechenden Automaten gerne wieder auffüllen.

Kopierkarte

Zur Vorbereitung auf Klausuren oder aber während Recherchen in der Bibliothek werden Sie während des Studiums öfter Kopien anfertigen müssen. Dazu finden Sie beispielsweise im Erdgeschoss (Foyer Bauteil B / GC8) Kopierer zur freien Verfügung, ebenso wie in der Bibliothek (Bauteil C / GC6). Mit Hilfe der elektronischen Geldbörse auf der Chipkarte können Sie dort ebenfalls bequem ihre angefertigten Kopien bezahlen. Außerdem können auf diesem Drucker Dateien (im PDF-Format) von Ihrem USB-Stick ausgedruckt werden. Diese Seiten werden dann ebenfalls von Ihrem elektronischen Guthaben abgehalten werden.

Elektr. Schlüssel

Außerdem bietet der Studierendenausweis die Möglichkeit, dass Sie mit Hilfe der Chipkarte Zutritt zu verschlossenen (Seminar-)Räumen erlangen.

Die Schließberechtigungen selbst würden Ihnen in diesem Falle die Kolleg*innen der Haustechnik auf die Karte speichern. Sollte Ihr betreffender Studienbereich Ihnen Schließberechtigungen für bestimmte Räumlichkeiten in unserer Hochschule für Gesundheit zur Verfügung stellen wollen, werden Sie entsprechend durch den Studienbereich darüber informiert - dies erfolgt in der Regel zu Studienbeginn.

Bibliotheksausweis

Im Laufe Ihres Studiums werden Sie sicher häufig Gebrauch von der Bibliothek der Hochschule für Gesundheit machen.

Der Studierendenausweis ist für diesen Bereich ebenfalls ausgerüstet, um ihn als Bibliotheksausweis zu nutzen. Sie nehmen die Dienstleistungen der Bibliothek (wie z.B. die Ausleihe) in Anspruch und weisen sich dabei mit Ihrem Studierendenausweis aus und können die Funktion der "elektronischen Geldbörse" zur Begleichung der Leihgebühren nutzen.

Semesterticket (auf den Karten auslaufend!)

Der unten stehende Text (in schwarz) galt in den letzten Jahren und gilt nur noch bis zum 29.02.2024 - danach wird das bisherige NRW-Ticket (auf den Chipkarten) durch das digitale Deutschlandsemesterticket abgelöst.
 

Hinweise zum auslaufenden Verfahren:

Bereits zur Einschreibung an der Hochschule für Gesundheit haben Sie Ihren ersten Semesterbeitrag entrichtet. Ein Teil des Semesterbeitrages wird für das Semesterticket aufgewandt. Ab dem ersten Semestertag (1. September) steht Ihnen somit das Semesterticket der Hochschule für Gesundheit zur Verfügung.

Gültigkeit
Zur Gültigkeit des Semestertickets erhalten Sie hier weitere Informationen:

Es gilt für den Inhaber des Tickets für beliebig viele Fahrten innerhalb des gesamten Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR-Gebiet) und im gesamten Gebiet von Nordrhein-Westfalen. Das Semesterticket gilt ausschließlich in der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse, auch mit einem ZusatzTicket, ist nicht möglich.

Personenmitnahme (nur im VRR)
Besitzer eines Semestertickets können von Montag bis Freitag ab 19 Uhr und an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig eine weitere Person im gesamten VRR-Gebiet mitnehmen.

Fahrradmitnahme (nur im VRR)
Grundsätzlich können Studierende während der folgenden Zeiten kostenlos ein Fahrrad mitnehmen:

VRR-Nahverkehrszüge mit Gepäckwagen / Gepäckabteil: Fahrradmitnahme möglich von Betriebsbeginn bis Betriebsschluss 2. S-Bahnen, RegionalExpresse (RE), RegionalBahnen (RB) und sonstige VRR-Nahverkehrszüge ohne Gepäckwagen / Gepäckabteil:
Mo - Fr: außer von 6.30 - 9.00 Uhr ganztägig, Sa, So, Feiertag: ganztägig U-/Stadtbahnen, Straßenbahnen und Busse:
Mo - Fr: von 9.00 Uhr bis Betriebsschluss, Sa, So, Feiertag: ganztägig

Deutschlandsemesterticket

Ausführliche Informationen zu dieser Umstellung finden Sie auf dieser

Themenseite

Auf Ihrem Studierendenausweis ist dieses Semesterticket in elektronischer Form gespeichert. Darauf befindet sich ein sogenanntes "(((e-Ticket". Sie sind nun, für die Zeit Ihres Studiums an der Hochschule für Gesundheit, nicht nur zu Studienzwecken, sondern natürlich auch privat im öffentlichen Nahverkehr unterwegs. Die lästige Parkplatzsuche, Kleingeldsuche für den Parkautomaten und verlorene Zeit durch unnötige Staus gehören nun der Vergangenheit an. Sie profitieren von den günstigen Tarifen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Umwelt und zur CO²-Reduzierung.

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