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Foto: Eine Seminarsituation
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Unfallversicherung

Studierende stehen während der Aus- und Fortbildungszeit an Hochschulen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII).

Über die Unfallkasse NRW sind Studierende der Hochschule für Gesundheit Bochum versichert, die an Lehrveranstaltungen teilnehmen und ordentlich immatrikuliert sind. Gasthörer*innen sind mangels Immatrikulation als Studierende nicht versichert.

Auf dem folgenden PDF haben wir für Sie zusammengetragen, wann Sie über die Unfallkasse der Hochschule versichert sind und was zu beachten ist:

Infoblatt "Wann besteht Versicherungsschutz" (PDF)

 

Was habe ich als Student*in im Falle eines Unfalles zu tun?

Im Falle eines Unfalles ist eine Unfallanzeige zu erstatten. Dabei reicht es nicht aus den Unfall z.B. bei einem Praxiseinsatz Ihrer/Ihrem Betreuer*in oder Ihrem Studiengang zu melden, sondern es muss zusätzlich der Studierendenservice der Hochschule für Gesundheit Bochum unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Die Anzeige ist nur dann zu erstatten, wenn durch eine mit dem Besuch der Hochschule für Gesundheit zusammenhängende Tätigkeit oder durch einen Wegeunfall (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Einrichtung) Versicherte getötet oder so verletzt werden, dass sie ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen müssen. War keine ärztliche Behandlung nötig, ist entsprechend keine Unfallanzeige zu stellen.

Was bedeutet „organisatorischer Verantwortungsbereich der Hochschule“?

Der organisatorische Verantwortungsbereich erfordert einen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Hochschule, der verlassen ist, wenn eine Einwirkung durch Aufsichtsmaßnahmen der Hochschule nicht mehr gewährleistet ist. Die Hochschule muss also zeitliche, örtliche, inhaltliche und organisatorische Einwirkungsmöglichkeiten haben. Bei Exkursionen oder Auslandsfahrten muss in der Regel ein Angehöriger der Hochschule vor Ort die Aufsicht ausüben und die Tätigkeiten organisieren und koordinieren.

Vorlage Unfallanzeige

Nachdem Sie die ausführlichen, nebenstehenden Informationen gelesen haben nutzen Sie gerne im Bedarfsfall die

Vorlage zur Unfallanzeige (PDF)

Hinweise zum Ausfüllen:

In der Unfallanzeige sind die persönlichen Daten des/der Versicherten (Angaben zur Person, Adresse, etc.) ebenso einzutragen wie Daten zum Unfall selbst (Zeitpunkt, Ort, ausführliche Schilderung, Art der Verletzung, ggf. Daten zum Arzt-Besuch, etc.). Füllen Sie deshalb die Felder Nr. 5 bis Nr. 21 aus und senden uns die PDF-Datei per Email an den Studierendenservice zu.

Die Unfallanzeige muss binnen 3 Tagen ausgefüllt von der Hochschule an die Unfallkasse NRW weitergeleitet werden. Sobald die Meldung durch die Hochschule für Gesundheit an die Unfallkasse NRW erfolgt ist, erhalten Sie eine Kopie der Meldung per Post zugesandt.

 

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