Studienvoraussetzungen Evidenzbasierung pflegerischen Handelns (B.Sc.)
Im Folgenden werden Ihnen die für den Studiengang genannten Voraussetzungen einzeln ausführlich beschrieben, die allesamt zu erfüllen sind.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - viel Erfolg!
Bei Rückfragen zu den geltenden Voraussetzungen nehmen Sie gerne vorab Kontakt per E-Mail mit dem Studierendenservice auf.
Team Studierendenservice
Tel. +49 234 777 27-382
Hier finden Sie wichtige Informationen
- zum Studiengang sowie
- zum Bewerbungsverfahren.
Hochschulzugangsberechtigung
Grundvoraussetzung für ein Studium an der Hochschule für Gesundheit ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Letztlich sind eine Reihe von HZB-Arten denkbar:
- Allgemeine Hochschulreife ("Vollabitur") an einem Gymnasium, einer Gesamtschule, etc.
- Fachhochschulreife ("Fachabitur") an einem Berufskolleg, etc.
- ein bereits abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Fachhochschule oder Universität
- ein ausländischer (Hoch-)Schulabschluss (offizielle Umrechnung erforderlich)
- der Zugang zum Studium ohne Abitur und weitere
Beachten Sie bitte, dass es u.a. auch fachgebundene (Fach-)Hochschulreifen gibt, die ausschließlich zu einem Studium bestimmter Studiengänge berechtigen. Diese Einschränkung ist dann - meist auf der letzten Seite - Ihres Zeugnisses zu finden. Werden die von unserer Hochschule angebotenen Studiengänge davon nicht abgedeckt ist eine Einschreibung nicht möglich.
Erforderliche Praxisstunden
Sie müssen 1200 erfolgreich absolvierte Praxisstunden in der direkten pflegerischen Versorgung nachweisen, die im Rahmen einer fachschulischen Pflegeausbildung oder in vergleichbar qualifizierenden Bildungsgängen erbracht wurden.
Erfolgreich absolviert sind die Praxisstunden insbesondere dann, wenn der praktische Teil der staatlichen Prüfung mit mindestens ausreichend bestanden worden ist.
Geeignete Nachweise könnten insbesondere die Abschlusszeugnisse Ihrer Ausbildung in der Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Gesundheits- und Krankenpflege sein.
Deutsche Sprachkenntnisse
Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist als weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger*innen.