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Fristen

Bewerbungsfrist Sommersemester

15.Jan2022

gültig für alle zum Sommersemester angebotenen Studiengänge

gilt NICHT für die Quote Studium ohne (Fach-)Abitur

Bewerbungsfrist Sommersemester

01.Okt2021

gültig für alle zum Sommersemester angebotenen Bachelor Studiengänge

gilt NUR für die Quote Studium ohne (Fach-)Abitur

Ausführliche Informationen zu dieser Bewerbergruppe
klicken Sie hier

Mehr Infos

Bewerbungsfrist Wintersemester

01.Apr2021

gültig für zulassungsbeschränkte Bachelor Studiengänge (mit NC)

gilt NUR für die Quote Studium ohne (Fach-)Abitur

Bewerbungsfrist Wintersemester

30.Jun2021

gültig für alle zulassungsbeschränkten Bachelor und Master Studiengänge

gilt NUR für Internationale Bewerber*innen (Gruppe 3)

Bewerbungsfrist Wintersemester

31.Jul2021

gültig für alle zulassungsbeschränkten Bachelor und Master Studiengänge

gilt NICHT für die Quote Studium ohne (Fach-)Abitur und Internationale Bewerber*innen (Gruppe 3)

Bewerbungsfrist Wintersemester

01.Aug2021

gültig für alle zulassungsfreien Bachelor und Master Studiengänge

gilt NUR für die Quote Studium ohne (Fach-)Abitur und Internationale Bewerber*innen (Gruppe 2 und 3)

Bewerbungsfrist Wintersemester

31.Aug2021

gültig für alle zulassungsfreien Bachelor und Master Studiengänge

gilt NICHT für die Quote Studium ohne (Fach-)Abitur und Internationale Bewerber*innen

Bewerbungsfristen

Gültig für EU-Bürger*innen / Deutschen Bewerber*innen gleichgestellt, mit (Fach-)Abitur

Bachelor und Master zulassungsbeschränkt (mit NC)
- Sommersemester 15.01.
- Wintersemester 15.07. (für das WiSe 2021/22 verlängert bis zum 31.07.)

Bachelor und Master zulassungsfrei (ohne NC)
- Sommersemester aktuell kein Angebot
- Wintersemester 31.08.

Bewerbungsfristen Studium ohne (Fach-)Abitur

Gültig für Bewerber*innen der Quote Studium ohne (Fach-)Abitur

Bachelor zulassungsbeschränkt (mit NC)
- Sommersemester 01.10.
- Wintersemester 01.04.

Bachelor zulassungsfrei (ohne NC)
- Sommersemester aktuell kein Angebot
- Wintersemester 01.04. (nur Gruppe 3)
- Wintersemester 01.08. (nur Gruppe 1 und 2)
 

 

Bewerbungsfristen für Internationale Bewerber*innen (Gruppe 3)

Bachelor und Master zulassungsbeschränkt (mit NC)
- Sommersemester 15.01.
- Wintersemester 30.06.

Bachelor und Master zulassungsfrei (ohne NC)
- Sommersemester aktuell kein Angebot
- Wintersemester 01.08.

Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)

  • Gültig für EU-Bürger*innen / Deutschen Bewerber*innen gleichgestellt, mit (Fach-)Abitur:

Bachelor und Master
- Sommersemester 15.01.
- Wintersemester 31.07.

  • Gültig für Bewerber*innen der Quote Studium ohne (Fach-)Abitur

Bachelor
- Sommersemester 01.10.
- Wintersemester 01.04.

  • Gültig für Internationale Bewerber*innen (Gruppe 3)

Bachelor und Master
- Sommersemester 15.01.
- Wintersemester 30.06.

 

Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC)

  • Gültig für EU-Bürger*innen / Deutschen Bewerber*innen gleichgestellt, mit (Fach-)Abitur:

Bachelor und Master
- Sommersemester aktuell kein Angebot
- Wintersemester 31.08.

  • Gültig für Bewerber*innen der Quote Studium ohne (Fach-)Abitur

Bachelor
- Sommersemester aktuell kein Angebot
- Wintersemester 01.04. (nur Gruppe 3)
- Wintersemester 01.08. (nur Gruppe 1 und 2)

  • Gültig für Internationale Bewerber*innen (Gruppe 3)

Bachelor und Master
- Sommersemester aktuell kein Angebot
- Wintersemester 01.08.

 

Erreichbarkeit des Studierendenservice

Auf dieser separaten Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den

Erreichbarkeiten des Teams

FAQ

Studieninteressierte finden hier weitere Themen, die sie interessieren könnten und/ oder erste Fragen beantworten:

zur FAQ-Liste

Hochschulzugangsberechtigung

Grundvoraussetzung für ein Studium an der Hochschule für Gesundheit ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Letztlich sind eine Reihe von HZB-Arten denkbar:

  • Allgemeine Hochschulreife ("Vollabitur") an einem Gymnasium, einer Gesamtschule, etc.
  • Fachhochschulreife ("Fachabitur") an einem Berufskolleg, etc.
  • ein bereits abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Fachhochschule oder Universität
  • ein ausländischer (Hoch-)Schulabschluss (offizielle Umrechnung erforderlich)
  • der Zugang zum Studium ohne Abitur und weitere

Beachten Sie bitte, dass es u.a. auch fachgebundene (Fach-)Hochschulreifen gibt, die ausschließlich zu einem Studium bestimmter Studiengänge berechtigen. Diese Einschränkung ist dann - meist auf der letzten Seite - Ihres Zeugnisses zu finden. Werden die von unserer Hochschule angebotenen Studiengänge davon nicht abgedeckt ist eine Einschreibung nicht möglich.

Vorlagen als PDF

Nutzen Sie gerne unser Formular zur Bescheinigung Ihres Praktikums oder lassen Sie sich von Ihrer Praktikumseinrichtung eine eigene Bescheinigung ausstellen:

Bescheinigung über Praktikum

 

Bereits absolvierte Tätigkeiten können ggf. als Praktikum anerkannt werden, sofern diese nicht länger als 2 Jahre zurückliegen und den fachlichen Vorgaben des jeweiligen Studiengangs entsprechen. 

Hier finden Sie weitere Informationen sowie hier das entsprechende Formular zur

Beantragung der Anerkennung

Vorlagen als PDF (GuDi)

Nutzen Sie gerne unser Formular zur Bescheinigung Ihres Praktikums oder lassen Sie sich von Ihrer Praktikumseinrichtung eine eigene Bescheinigung ausstellen:

Bescheinigung über Praktikum

 

Bereits absolvierte Tätigkeiten können ggf. als Praktikum anerkannt werden, sofern diese den fachlichen Vorgaben des jeweiligen Studiengangs entsprechen. 

Hier finden Sie weitere Informationen sowie hier das entsprechende Formular zur

Beantragung der Anerkennung

Anerkennung von praktischen Vorleistungen

Das 4-wöchige Vorpraktikum ist nur Studienvoraussetzung für die folgenden Studiengänge:

  • Ergotherapie, B.Sc.
  • Hebammenkunde, B.Sc.
  • Logopädie, B.Sc.
  • Pflege, B.Sc.
  • Physiotherapie, B.Sc.

Die Absolvierung eines 3-wöchigen Vorpraktikums (mindestens 90 Stunden umfassend) mit einer patientennahen Tätigkeit in einer Einrichtung des Gesundheitswesens ist Studienvoraussetzung für folgenden Studiengang:

  • Gesundheitsdaten und Digitalisierung, B.A.
Anerkennung von äquivalenten Tätigkeiten

Können Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder äquivalente Tätigkeiten nach den Forderungen der jeweiligen Studiengänge für das Vorpraktikum nachweisen (z.B. ein Schulpraktikum im Umfang von vier Wochen), kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.

Werden Ihnen die Vorleistungen ggf. voll/anteilig anerkannt, muss kein (weiteres) Vorpraktikum oder nur noch ein Teil des Praktikums absolviert werden.

Sollten Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen wollen, nutzen Sie bitte diese Vorlage und senden uns diesen Antrag mit den Nachweisen über Ihre bisher erbrachten praktischen Vorleistungen zu.

Beachten Sie dabei bitte folgende Hinweise!

Praktische Vorleistungen, die Sie sich anerkennen lassen wollen, dürfen nicht älter als 2 Jahre sein. Wenn Sie sich also auf einen Studienplatz im Wintersemester 2019/20 bewerben möchten, können Vorleistungen, die vor Januar 2017 abgeleistet wurden, nicht anerkannt werden.

Stellen Sie diesen Antrag so frühzeitig wie möglich. Sollte Ihr Antrag auf Anerkennung nicht genehmigt werden können, haben Sie dann noch die Möglichkeit, das Praktikum zu organisieren. Dieses muss in der Regel bis spätestens 31.08. eines Bewerbungsjahres absolviert werden, spätestens jedoch bis vor Vorlesungsbeginn.

Aus den Unterlagen, die Sie als Nachweis Ihrer bisher erbrachten Vorleistungen einreichen, sollte hervorgehen

  • über welchen Zeitraum Sie diese Tätigkeiten übernommen haben.
  • welche Tätigkeiten Sie übernommen haben.
  • welcher inhaltliche Zusammenhang zwischen der Vorleistung und dem jetzigen Studiengangwunsch besteht.
Ausnahme:

Dies gilt nicht für den Bachelor Studiengang Gesundheitsdaten und Digitalisierung. Hier ist das Praktikum nicht befristet.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung

Team Studierendenservice

Gesundheitszeugnis

Für diesen Studiengang ist zum Zeitpunkt der Einschreibung zwingend ein Gesundheitszeugnis vorzulegen. Dieses Zeugnis muss zum Zeitpunkt der Einschreibung in aktueller Form vorliegen, d.h. es darf dann nicht älter als 3 Monate sein.

Dieses Gesundheitszeugnis soll Aufschluss darüber geben, dass der Studienanfänger

  • frei von ansteckenden Krankheiten ist,
  • frei von einer Suchtkrankheit ist, und

die gesundheitliche Eignung (körperlich wie geistig) zur Ausübung des jeweiligen Berufes bescheinigt werden kann.

Wichtig:
Bitte beachten Sie, bei dem geforderten Gesundheitszeugnis handelt es sich nicht um die "Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (beruflicher Umgang mit Lebensmitteln)".

Kurz vor Ende Ihres Studiums, zum Zeitpunkt zur Zulassung zu den Modulprüfungen für die Berufszulassung, muss dieses Gesundheitszeugnis aufgefrischt werden.

Vorlage für den Arzt

Ihr behandelnder (Haus-)Arzt kann zur Bescheinigung gerne diese Vorlage der Hochschule für Gesundheit nutzen:

Vorlage Gesundheitszeugnis (PDF)

Mindestnote

In jedem Falle muss der vorherige Bachelor-Abschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 absolviert worden sein. Bei (Bachelor-)Abschlüssen mit 2,6 oder schlechter kann keine Beteiligung am Bewerbungsverfahren erfolgen.

Hinweis:

Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vor, so muss ein vorläufiges Zeugnis oder Transcript of Records (ebenfalls in beglaubigter Kopie) eingereicht werden, aus dem mindestens

  • 175-ECTS-Kreditpunkte bei einem 210-ECTS-Bachelor oder
  • 150-ECTS-Kreditpunkte bei einem 180-ECTS-Bachelor hervorgehen.

Das Abschlusszeugnis ist im Falle der Zulassung bei der Einschreibung vorzulegen. Weist Ihr Original-Bachelorzeugnis eine Note auf, die nicht der Mindestnote entspricht, kann eine Einschreibung nicht stattfinden.

Kenntnisse im Bereich der Forschungsmethodik

Zudem müssen Kenntnisse im Bereich der Forschungsmethodik (z. B. Statistik, quantitative Methoden, qualitative Methoden oder Epidemiologie) im Umfang von mindestens 6 ECTS-Kreditpunkten nachgewiesen werden.

Aufklärung über formale Zulassungsvoraussetzungen (AfZ)

Bevor Sie im Online-Portal Ihre Bewerbung abgeben können, möchten wir Sie ausführlich über formalen Zulassungsvoraussetzungen aufklären. Hierbei unterstützt das Portal zur Aufklärung über formale Zulassungsvoraussetzungen (AfZ)

Hier finden Sie weitere hilfreiche

Informationen zum AfZ

Deutsche Sprachkenntnisse

Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist als weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger*innen.

Ausführliche Informationen zu Deutschkenntnissen

Nachweise deutscher Sprachkenntnisse

Die Lehrveranstaltungen werden an der Hochschule für Gesundheit in deutscher Sprache abgehalten. Derzeit werden keine vorbereitenden Sprachkurse oder Sprachprüfungen angeboten, deshalb sind von ausländischen Studieninteressierten zwingend ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache im Rahmen der Bewerbung nachzuweisen.

Wichtig:
Ohne einen der unten genannten Nachweise ist eine Bewerbung an der Hochschule für Gesundheit nicht möglich. Der Sprachnachweis ist zusammen mit der Bewerbung an unserer Hochschule einzureichen.

Sollten Sie Ihre Bewerbung über uni-assist laufen lassen müssen und noch keinen Sprachnachweis beigelegen können (da die Prüfung noch aussteht), muss mindestens eine Anmeldung zu einer der unten genannten Sprachprüfung beiliegen.

Eine Einschreibung kann jedoch nur erfolgen, wenn uns einer der unten genannten Sprachnachweise vorliegt.

Es werden folgende Nachweise akzeptiert:

  • TestDaF 4x4 - Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck) die TestDaF-Niveaustufe 4 (TDN4) ausweist. Mehr Infos zu TestDaf: Niveaustufen, Testzentren, FAQ-Liste
     
  • DSH 2 - Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) der Niveaustufe 2. Mehr Infos zu DSH
     
  • ZOP / KDS / GDS - Das Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) löst zum 01.01.2012 die Oberstufenprüfungen des Goethe-Instituts - Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) und Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) ab. Liegt das Prüfungsdatum bei den Prüfungen Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) und Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) zum Stichtag 31.12.2016 mehr als 5 Jahre zurück, steht es im Ermessen der Hochschule, das Zeugnis anzuerkennen.
    Mehr Infos: Niveaustufen, Deutsch lernen, Prüfungsorte
     
  • Feststellungsprüfung Studienkolleg - Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in Deutschland. Mehr Infos: studienkollegs.de, DAAD
     
  • Telc C1 Hochschule - Die Prüfung richtet sich an Erwachsene, die an einer deutschsprachigen Hochschule ein Studium aufnehmen möchten. Mehr Infos
     
  • ÖSD-Zertifikat C1 - Das Österreichisches Sprachdiplom Deutsch richtet sich besonders an Deutschlernende, die an einer deutschsprachigen Universität studieren möchten. Mehr Infos
     
  • DSD II - die Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom - Zweite Stufe muss in allen vier Teilbereichen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftliche Kommunikation, Mündliche Kommunikation) mit C1 bestanden sein. Mehr Infos

Wichtiger Hinweis für deutsche Staatsangehörige

Studienbewerber*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit müssen vor Studienaufnahme ebenfalls hinreichende Deutschkenntnisse nachweisen, wenn sie ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.

Hochschul-Online-Bewerbung

Die Abgabe Ihrer Bewerbung(en) wird abgewickelt über das hochschuleigene Online-Portal. Hier finden Sie den Zugang zur

Online-Bewerbung

hochschulstart.de

Das Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung finden Sie unter

hochschulstart.de

Bei der Bewerbung um einen Bachelor-Studiengang unterstützt Sie folgende

Checkliste zur Registrierung (PDF)

Bei der Bewerbung um einen Master-Studiengang unterstützt Sie folgende

Checkliste zur Registrierung (PDF)

Hier geht es zur Bewerbung über uni-assist

Lassen Sie Ihre ausländischen Bildungsnachweise prüfen und diese in das deutsche Notensystem umrechnen:

uni-assist

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