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Foto: Studierende in einer Lernsituation
Unsere Studiengänge

Semesterbeiträge

Der zu zahlende Semesterbeitrag bzw. Sozialbeitrag ist pro Semester fällig. Weitere "Schulgelder" oder Studiengebühren kommen nicht hinzu. Der Beitrag ist zum Zeitpunkt der Einschreibung oder zur Rückmeldung (jeweils vor Beginn des nächsten Semesters) zu entrichten.

Informieren Sie sich außerdem über diese ausführlichen

Hinweise zur Rückmeldung

Sie finden dort zusätzlich ausführliche Hinweise für bestimmte Fallgruppen (z.B. Beurlaubung, Schwerbehinderungen, Zweithörer*innen oder Absolvent*innen), die ggf. Konsequenzen auf die Höhe des zu zahlenden Beitrages haben könnten.

Die Höhe der Beiträge wird nicht durch die Hochschule selbst festgelegt. Diese bestimmen sich aus der Summe der jeweils gültigen Beitragsordnungen des Akademischen Förderungswerkes / Studentenwerk Bochum (AKAFÖ) und des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Wird nicht vorzeitig eine aktualisierte Beitragsordnung erlassen, gilt die bestehende Ordnung auch für kommende Semester weiter fort. Somit verantworten AKAFÖ und AStA die jeweilige Höhe ihrer Beiträge.

Diese Beiträge werden von der Hochschule einzig zentral eingenommen und im Anschluss an die jeweiligen Partner in voller Höhe weitergeleitet. 

Eine Übersicht zu Veränderungen des Sozialbeitrages finden Sie hier ebenfalls.

Hinweis für Neben-/ Zweithörer*innen

Für Nebenhörer*innen bzw. Zweithörer*innen gelten die hier genannten Beträge nicht.

Zur Rückmeldung für das kommende Semester ist einzig durch eine aktuelle Studienbescheinigung Ihrer Ersthörer-/Haupthörer-Hochschule nachzuweisen, dass Sie dort weiterhin im kommenden Semester als Ersthörer*in/Haupthörer*in immatrikuliert sind.

Erstattungsantrag

Sollten Sie im Zuge der Einschreibung bzw. Rückmeldung ggf. falsch / zu viel / doppelt überwiesen haben, nutzen Sie gerne die Hinweise zum

Erstattungsantrag

Wie setzt sich der Beitrag zusammen?

Die Höhe des aktuellen Semesterbeitrages (zum Sommersemester 2024) beläuft sich derzeit auf 316,40 Euro.

Dieser Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

Anteil für das AKAFÖ (gemäß dessen Beitragsordnung in der letzten Fassung):

  • Beitrag für das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ) in Höhe von 125,00 Euro.

Anteil für den AStA (gemäß der Beitragsordnung des AStA in der letzten Fassung):

  • Für die Bereitstellung eines Semestertickets für den öffentlichen Nahverkehr entfällt ein Anteil von 176,40 Euro. Dieses Ticket wird mit Beginn zum Sommersemester 2024 erstmalig deutschlandweit gelten - ticketberechtige Studierende erhalten dann ab dem 01.03.2024 ein Deutschlandsemesterticket.
  • Außerdem berechnet der AStA zusätzlich 15,00 Euro für die Aufgaben der Studierendenschaft. Diese setzen sich jeweils zusammen aus: 13,00 Euro für die Aufgaben der Studierendenschaft, 1,00 Euro für Härtefallregelungen sowie 1,00 Euro für die Theaterflatrate des Schauspielhauses Bochum.

Einführung Deutschlandsemesterticket

Zum 1. März 2024 wird allen ticketberechtigten Studierenden ein Deutschlandsemesterticket zur Verfügung stehen. Der Ticketabruf ist bereits seit dem 15.02. möglich.

Alle Studierenden wurden bereits per Mail auf diese Neuerungen hingewiesen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Themenseite zum

Deutschlandsemesterticket

Verwendungszweck / Kontodaten unklar?

Im Zeitraum von Einschreibung und Rückmeldung erhält die Hochschule eine große Anzahl an Einzahlungen auf das entsprechende Bank-Konto.

Unsere Campus-Management-Software unterstützt hierbei technisch, um die eingehenden Gelder den richtigen Personen zuordnen zu können. Hierzu werden per System automatisch u.a. elektronische Kontoauszüge eingelesen, gezahlte Beiträge zugeordnet und Rückmeldungen in das Folgesemester veranlasst.

Beachten Sie bitte, dass Ihnen in der Mitteilung (Zulassungsbescheid oder Rückmeldeaufforderung) ein personalisierter Verwendungszweck mitgeteilt wurde. Bitte übernehmen Sie diesen zwingend, da ansonsten Ihre Zahlung nicht einwandfrei zugeordnet werden kann.

Sollte Ihnen dieser ebenfalls nicht mehr vorliegen, füllen Sie bitte den Verwendungszweck wie folgt:

  • das Wort "Annahme" und "Ihre Bew.-Nr." und "Ihr Nachname" (wenn Sie sich an unserer Hochschule einschreiben) oder
  • das Wort "Rückmeldung" und "Ihre Matr.-Nr." und "Ihr Nachname" (wenn Sie sich an unserer Hochschule rückmelden).

Sollte Ihnen die Kontoverbindung unserer Hochschule aus Ihrem Zulassungsbescheid oder Ihrer Rückmeldeaufforderung nicht mehr bekannt sein, nehmen Sie gerne mit dem Studierendenservice Kontakt auf.

Im Falle eines Missbrauches der Kontoverbindung wird dieser zur Anzeige gebracht.

Wichtiger Hinweis

Es ist es für Sie von größter Wichtigkeit die Vorgaben zur Bankverbindung und zum personalisierten Verwendungszweck exakt zu übernehmen und keinerlei Änderungen daran vorzunehmen. Insbesondere bei einem veränderten Verwendungsweck könnte es dazu führen, dass das System in diesem Massengeschäft z.B. die Zahlung mit dem fehlerhaften Verwendungsweck nicht korrekt verbuchen kann. Dies könnte negative Konsequenzen für Sie mit sich führen.

Haben Sie Rückfragen?

Team Studierendenservice

Soziale Härtefälle

Möglicherweise droht die Aufnahme bzw. Fortsetzung Ihres Studiums daran zu scheitern, dass Sie den notwendigen Semesterbeitrag derzeit nicht aufbringen können. Für diese Fälle schafft die Beitragsordnung der Studierendenschaft (des Allgemeinen Studierendenausschusses / AStA) die Möglichkeit, soziale Härtefälle unter bestimmten Voraussetzungen zu unterstützen.

Kontakt zum AStA

Auf den Internetseiten des AStA finden Sie weitere Informationen zum dazugehörigen

Härtefallantrag

Veränderungen des Sozialbeitrages

Hier sind die Veränderungen der Beiträge vergangener Semester zu finden. Zur Hervorhebung sind die jeweils geänderten Beiträge "fett" formatiert:

SoSe 2024 - Veränderungen: Preisanpassung durch die Einführung des deutschlandweiten Semestertickets sowie Beitragserhöhung des AKAFÖ´s / 316,40 Euro

  • Beitrag zum deutschlandweiten SemesterTicket 176,40 Euro
  • Beitrag für das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ / Studentenwerk Bochum) 125,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Aufgaben der Studierendenschaft 13,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für Härtefallregelungen 1,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Theaterflatrate des Schauspielhauses Bochum 1,00 Euro

SoSe 2023, WiSe 2023/24 - Veränderungen: Preiserhöhung SemesterTicket (VRR), Beitrag zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen sowie des Beitrages für das AKAFÖ / 355,02 Euro

  • Beitrag zum SemesterTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 160,62 Euro
  • Beitrag zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen (SemesterTicket NRW) 59,40 Euro
  • Beitrag für das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ / Studentenwerk Bochum) 120,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Aufgaben der Studierendenschaft 13,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für Härtefallregelungen 1,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Theaterflatrate des Schauspielhauses Bochum 1,00 Euro

SoSe 2022, WiSe 2022/23 - Veränderungen: Preiserhöhung SemesterTicket (VRR) sowie des Beitrages zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen / 338,06 Euro

  • Beitrag zum SemesterTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 154,56 Euro
  • Beitrag zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen (SemesterTicket NRW) 58,50 Euro
  • Beitrag für das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ / Studentenwerk Bochum) 110,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Aufgaben der Studierendenschaft 13,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für Härtefallregelungen 1,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Theaterflatrate des Schauspielhauses Bochum 1,00 Euro

SoSe 2021, WiSe 2021/22 - Veränderungen: Preiserhöhung SemesterTicket (NRW) / 334,38 Euro

  • Beitrag zum SemesterTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 151,98 Euro
  • Beitrag zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen (SemesterTicket NRW) 57,40 Euro
  • Beitrag für das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ / Studentenwerk Bochum) 110,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Aufgaben der Studierendenschaft 13,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für Härtefallregelungen 1,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Theaterflatrate des Schauspielhauses Bochum 1,00 Euro

SoSe 2020, WiSe 2020/21 - Veränderungen: Preiserhöhung SemesterTicket (VRR) sowie des Beitrages zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen / 333,38 Euro

  • Beitrag zum SemesterTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 151,98 Euro
  • Beitrag zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen (SemesterTicket NRW) 56,40 Euro
  • Beitrag für das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ / Studentenwerk Bochum) 110,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Aufgaben der Studierendenschaft 13,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für Härtefallregelungen 1,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Theaterflatrate des Schauspielhauses Bochum 1,00 Euro

SoSe 2019, WiSe 2019/20 - Veränderungen: Preiserhöhung SemesterTicket (VRR), des Beitrages zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen sowie Preiserhöhung des AKAFÖ´s / 328,88 Euro

  • Beitrag zum SemesterTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 149,28 Euro
  • Beitrag zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen (SemesterTicket NRW) 54,60 Euro
  • Beitrag für das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ / Studentenwerk Bochum) 110,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Aufgaben der Studierendenschaft 13,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für Härtefallregelungen 1,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Theaterflatrate des Schauspielhauses Bochum 1,00 Euro

WiSe 2018/19 - Veränderungen: Preiserhöhung SemesterTicket (VRR) sowie des Beitrages zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen / 319,12 Euro

  • Beitrag zum SemesterTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 143,82 Euro
  • Beitrag zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen (SemesterTicket NRW) 52,80 Euro
  • Beitrag für das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ / Studentenwerk Bochum) 107,50 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Aufgaben der Studierendenschaft 13,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für Härtefallregelungen 1,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Theaterflatrate des Schauspielhauses Bochum 1,00 Euro

SoSe 2018 - Veränderung: Preiserhöhung des AKAFÖ´s / 311,88 Euro

  • Beitrag zum SemesterTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 138,48 Euro
  • Beitrag zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen (SemesterTicket NRW) 50,90 Euro
  • Beitrag für das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ / Studentenwerk Bochum) 107,50 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Aufgaben der Studierendenschaft 13,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für Härtefallregelungen 1,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Theaterflatrate des Schauspielhauses Bochum 1,00 Euro

SoSe 2017, WiSe 2017/18 - Veränderungen: Preiserhöhung SemesterTicket (VRR) sowie des Beitrages zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen / 309,38 Euro

  • Beitrag zum SemesterTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 138,48 Euro
  • Beitrag zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen (SemesterTicket NRW) 50,90 Euro
  • Beitrag für das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ / Studentenwerk Bochum) 105,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Aufgaben der Studierendenschaft 13,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für Härtefallregelungen 1,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Theaterflatrate des Schauspielhauses Bochum 1,00 Euro

SoSe 2016, WiSe 2016/17 - Veränderungen: Preiserhöhung SemesterTicket (VRR) sowie des Beitrages zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen / 302,22 Euro

  • Beitrag zum SemesterTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 132,72 Euro
  • Beitrag zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen (SemesterTicket NRW) 49,50 Euro
  • Beitrag für das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ / Studentenwerk Bochum) 105,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Aufgaben der Studierendenschaft 13,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für Härtefallregelungen 1,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Theaterflatrate des Schauspielhauses Bochum 1,00 Euro

WiSe 2015/16 - Veränderungen: Preiserhöhung SemesterTicket (VRR) sowie des AKAFÖ´s / 294,46 Euro

  • Beitrag zum SemesterTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 126,36 Euro
  • Beitrag zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen (SemesterTicket NRW) 48,10 Euro
  • Beitrag für das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ / Studentenwerk Bochum) 105,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Aufgaben der Studierendenschaft 13,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für Härtefallregelungen 1,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Theaterflatrate des Schauspielhauses Bochum 1,00 Euro

SoSe 2015 - Veränderungen: Preiserhöhung SemesterTicket (VRR) sowie des Beitrages zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen / 272,46 Euro

  • Beitrag zum SemesterTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 114,36 Euro
  • Beitrag zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen (SemesterTicket NRW) 48,10 Euro
  • Beitrag für das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ / Studentenwerk Bochum) 95,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Aufgaben der Studierendenschaft 13,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für Härtefallregelungen 1,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Theaterflatrate des Schauspielhauses Bochum 1,00 Euro

SoSe 2014, WiSe 2014/15 - Veränderungen: Preiserhöhung SemesterTicket (VRR) sowie des Beitrages zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen, Minderung des AStA-Beitrages (Studierendenverwaltung), Erhöhung des AStA-Beitrages für Härtefallregelungen / 266,16 Euro

  • Beitrag zum SemesterTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 110,16 Euro
  • Beitrag zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen (SemesterTicket NRW) 46,00 Euro
  • Beitrag für das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ / Studentenwerk Bochum) 95,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Aufgaben der Studierendenschaft 14,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für Härtefallregelungen 1,00 Euro

SoSe 2013, WiSe 2013/14 - Veränderungen: Preiserhöhung SemesterTicket (VRR) sowie des Beitrages zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen / 260,62 Euro

  • Beitrag zum SemesterTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 106,62 Euro
  • Beitrag zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen (SemesterTicket NRW) 44,00 Euro
  • Beitrag für das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ / Studentenwerk Bochum) 95,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Aufgaben der Studierendenschaft 14,50 Euro
  • Beitrag für den AStA - für Härtefallregelungen 0,50 Euro

WiSe 2012/13 - Veränderung: Erstmals Einführung des AStA-Beitrages / 255,00 Euro

  • Beitrag zum SemesterTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 102,60 Euro
  • Beitrag zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen (SemesterTicket NRW) 42,40 Euro
  • Beitrag für das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ / Studentenwerk Bochum) 95,00 Euro
  • Beitrag für den AStA - für die Aufgaben der Studierendenschaft 14,50 Euro (erstmals erhoben)
  • Beitrag für den AStA - für Härtefallregelungen 0,50 Euro (erstmals erhoben)

SoSe 2012 - Veränderung: Preiserhöhung des AKAFÖ, Preiserhöhung SemesterTicket (VRR) sowie des Beitrages zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen / 240,00 Euro

  • Beitrag zum SemesterTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 102,60 Euro
  • Beitrag zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen (SemesterTicket NRW) 42,40 Euro
  • Beitrag für das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ / Studentenwerk Bochum) 95,00 Euro

WiSe 2011/12 - Veränderung: Wegfall der Studienbeiträge in NRW / 223,56 Euro

  • Beitrag zum SemesterTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 98,76 Euro
  • Beitrag zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen (SemesterTicket NRW) 40,80 Euro
  • Beitrag für das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ / Studentenwerk Bochum) 84,00 Euro

SoSe 2011 - Veränderungen: Preiserhöhung des VRR-Tickets sowie erstmalige Einführung des Beitrages zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen / 523,56 Euro

  • Beitrag zum SemesterTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 98,76 Euro
  • Beitrag zur Erweiterung des SemesterTickets auf Nordrhein-Westfalen (SemesterTicket NRW) 40,80 Euro
  • Beitrag für das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ / Studentenwerk Bochum) 84,00 Euro
  • zuzüglich NRW-Studienbeiträge in Höhe von 300,00 Euro (letztmalig erhoben)

WiSe 2010/11 - Studienstart an der Hochschule für Gesundheit / 479,04 Euro

  • Beitrag zum SemesterTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 95,04 Euro
  • Beitrag für das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ / Studentenwerk Bochum) 84,00 Euro
  • zuzüglich NRW-Studienbeiträge in Höhe von 300,00 Euro

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