Studienvoraussetzungen Evidence-based Health Care (M.Sc.)
Im Folgenden werden Ihnen die für den Studiengang genannten Voraussetzungen einzeln ausführlich beschrieben, die allesamt zu erfüllen sind.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - viel Erfolg!
Bei Rückfragen zu den geltenden Voraussetzungen nehmen Sie gerne vorab Kontakt per E-Mail mit dem Studierendenservice auf.
Der Studiengang wird für das kommende Wintersemester 2020/21 voraussichtlich in veränderter Form angeboten - sobald hierzu verbindliche Informationen vorliegen, weisen wir hier darauf hin.
Team Studierendenservice
Tel. +49 234 777 27-382
Hier finden Sie wichtige Informationen
- zum Studiengang
Abgeschlossenes Studium
In der Regel ist für den Zugang zum Master der Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Studienganges mit 210 ECTS-Kreditpunkten erforderlich.
Sollten Sie jedoch einen Bachelor-Studiengang mit 180 ECTS-Kreditpunkten abgeschlossen haben, ist es außerdem möglich, dass der Prüfungsausschuss auf Antrag fehlende ECTS-Kreditpunkte anerkennt - dazu finden Sie hier weitere Hinweise.
Der abgeschlossene Studiengang muss...
a) in den Fachrichtungen Ergotherapie, Hebammenkunde, Logopädie, Pflege oder Physiotherapie
oder
b) in den Bereichen Pflege-, Gesundheits-, Therapie- oder Sozialwissenschaften erlangt worden sein, wenn zusätzlich eine erfolgreich bestandene staatliche Prüfung und Anerkennung in den Fachrichtungen Ergotherapie, Hebammenkunde, Logopädie, Pflege oder Physiotherapie nachgewiesen werden kann.
Für die unter b) genannten Bereiche werden Ihnen in der Liste einschlägiger Hochschulabschlüsse (PDF) Studiengänge aufgelistet, die "insbesondere" zulassungsfähig sind.
Bei Fragen zur fachlichen Einschlägigkeit wenden Sie sich gerne an:
Anke Osterhoff
Forschungsreferentin
Stabsstelle Forschung und Transfer
5. Etage, Raum 5108
Tel. +49 234 777 27 609
Fax +49 234 777 27 809
Mindestnote
In jedem Falle muss der vorherige Bachelor-Abschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 absolviert worden sein. Bei (Bachelor-)Abschlüssen mit 2,6 oder schlechter kann keine Beteiligung am Bewerbungsverfahren erfolgen.
Hinweis:
Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vor, so muss ein vorläufiges Zeugnis oder Transcript of Records (ebenfalls in beglaubigter Kopie) eingereicht werden, aus dem mindestens
- 175-ECTS-Kreditpunkte bei einem 210-ECTS-Bachelor oder
- 150-ECTS-Kreditpunkte bei einem 180-ECTS-Bachelor hervorgehen.
Das Abschlusszeugnis ist im Falle der Zulassung bei der Einschreibung vorzulegen. Weist Ihr Original-Bachelorzeugnis eine Note auf, die nicht der Mindestnote entspricht, kann eine Einschreibung nicht stattfinden.
Zugang mit nur 180 ECTS-Kreditpunkten
Sie haben einen Bachelor mit 180 ECTS-Kreditpunkten abgeschlossen und möchten sich dennoch für den Master Evicence-based Health Care bewerben? Dann nutzen Sie bitte die Zeit um die folgenden Hinweise aufmerksam zu lesen.
Neben dem erforderlichen Zugang mit 210 ECTS-Kreditpunkten ist nun auch ein Zugang mit 180 ECTS-Kreditpunkten möglich. Dazu ist es erforderlich, einen Antrag auf Anerkennung der fehlenden ECTS-Kreditpunkte zu stellen.
Wichtig:
Sollten Ihnen in Summe weniger als die notwendigen 30 ECTS-Kreditpunkte anerkannt werden, können wir Sie leider nicht für den Master einschreiben.
Kriterien für den Nachweis der fehlenden 30 ECTS-Kreditpunkte
Die für den Zugang zum Masterstudiengang fehlenden ECTS-Punkte können auf Antrag für folgende nachgewiesene Qualifikationsleistungen anerkannt werden:
Berufserfahrung im Gesundheitswesen
- Mindestens 12-monatige Berufstätigkeit in den Gesundheitsfachberufen (Ergotherapie, Hebammenkunde, Logopädie, Pflege, Physiotherapie) im Umfang von mindestens 50% einer Vollzeitstelle = 15 ECTS Kreditpunkte
- Mindestens 24-monatige Berufstätigkeit in den oben genannten Gesundheitsfachberufen im Umfang von mindestens 50% einer Vollzeitstelle = 30 ECTS-Kreditpunkte
Zusätzliche Studienleistungen
Nachweis zusätzlicher ECTS-Kreditpunkte durch Lehrveranstaltungen mit fachwissenschaftlichem Bezug in akkreditierten Hochschulstudiengängen.
Hierzu zählen Lehrveranstaltungen insbesondere folgender Themengebiete: Akademisches Schreiben, Biomedizinische Grundlagen, Epidemiologie, Erziehungswissenschaften/Pädagogik, Ethik, Fachspezifische Module der Gesundheitsfachberufe, Forschungsmethodik/Statistik, Gesundheitsökonomie, Gesundheitswissenschaft, Informatik/ EDV-Module, Kommunikationssysteme, Kommunikationswissenschaft, Soziologie, Sprachkurse (Englisch, Französisch, Spanisch), Politikwissenschaft, Psychologie, Wissensvermittlung.
Fort-/Weiterbildung
Nachweis anerkannter Fort- und Weiterbildungen, die jeweils mindestens 150 Stunden umfassen. Dabei kann für jede Fort- und Weiterbildung mit einem Stundenumfang von mind. 150 Stunden 5 ECTS-Kreditpunkte angerechnet werden.
Fachpublikationen
- Fachpublikation mit Erstautorenschaft publiziert in einer Fachzeitschrift oder
- einen eigenständigen Beitrag bei einer fachbezogenen Tagung bzw. Kongress
Pro Fachpublikation mit Erstautorenschaft bzw. fachlichem Kongress- / Tagungsbeitrag je 10 ECTS-Kreditpunkte
Kontakt
Bitte senden Sie einen formlosen Antrag
per E-Mail an: ebhchs-gesundheit "«@&.de
oder postalisch an:
Studiengangskoordination EbHC
Hochschule für Gesundheit
Gesundheitscampus 6-8
44801 Bochum
Fügen Sie Ihrem Antrag bei:
- einen tabellarischen Lebenslauf,
- Ihr aktuelles Transcript of Records / Bachelorzeugnis,
- Ihre Bewerbernummer und
- die entsprechenden Nachweise/Belege bei.
Der Antrag auf Anerkennung fehlender ECTS-Kreditpunkte muss bis zum 15. Juli erfolgen.
Fragen rund um Ihren Antrag auf Anerkennung von fehlenden ECTS-Kreditpunkten richten Sie bitte per E-Mail direkt an die Studiengangskoordination.
Kenntnisse im Bereich der Forschungsmethodik
Zudem müssen Kenntnisse im Bereich der Forschungsmethodik (z. B. Statistik, quantitative Methoden, qualitative Methoden oder Epidemiologie) im Umfang von mindestens 6 ECTS-Kreditpunkten nachgewiesen werden.
Deutsche Sprachkenntnisse
Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist als weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger*innen.