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Foto: Studierende in einer Lernsituation
Unsere Studiengänge

Bewerbung um zulassungsbeschränkte Masterstudienplätze

Hier erhalten Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang an der HS Gesundheit.

Grundsätzlich gilt:

  • Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt grundsätzlich über das dazugehörige Online-Portal der HS Gesundheit.
  • Die für den Wunschstudiengang erforderlichen Bewerbungsunterlagen müssen in diesem Online-Portal als PDF-Upload hochgeladen werden.
  • Erreichen uns online die erforderlichen Nachweise nicht oder in nicht ausreichender Form bis zum Fristablauf kann keine Beteiligung am Zulassungsverfahren erfolgen.
  • Es fallen einzig der halbjährlich zu zahlenden Semesterbeiträge an, weitere Studiengebühren kommen nicht hinzu.
  • Der Unterricht erfolgt in der Regel in deutscher Sprache.

Die Hochschule bietet außerdem weitere Masterstudiengänge ohne NC an - informieren Sie sich gerne hier über zulassungsfreie Master.

Sie sind deutsche*r Staatsbürger*in und haben Ihren Studienabschluss nicht in Deutschland erlangt? Sie sind ein*e internationale*r Bewerber*in? Dann finden Sie zusätzliche Informationen zum Bewerbungsablauf auf unserer Internetseite hier:

Internationale Bewerber*innen

Hinweis:
Wir raten Ihnen dringend, vor dem Besuch des Portals die hier gegebenen Informationen aufmerksam zu lesen.

Gehen Sie erst dann zum

Portal der Online-Bewerbung

Erreichbarkeit des Studierendenservice

Auf dieser separaten Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den

Erreichbarkeiten des Teams

Der Ablauf der Bewerbung um einen Masterstudiengang mit NC

1. Die Bewerbung im Online-Portal

Für die Bewerbung um einen Masterstudienplatz stellt die Hochschule den Studieninteressierten ein Online-Portal zur Verfügung. Dort finden Sie ausführliche Hinweistexte, die Ihnen den Weg durch unser Online-Portal (von der Selbstregistrierung, über die E-Mail-Verifikation bis hin zu der verbindlichen Abgabe Ihrer Online-Bewerbung) erleichtern.

Lesen Sie diese Informationen bitte besonders sorgsam.

Wichtiger Hinweis:
Die Nutzung dieses Portals (insbesondere die Online-Bewerbung) ist aktuell nicht für mobile Endgeräte (Smartphone / Tablet) ausgelegt! Wir raten dringend dazu, die Bewerbung an einem Desktop-PC oder Laptop durchzuführen, um das Portal in vollem Funktionsumfang nutzen zu können.

Während Ihrer Bewerbung über dieses Online-Portal werden Sie in einer der folgenden Schritte zum Upload / Hochladen von Dokumenten (als PDF) aufgefordert - nur so können Sie am weiteren Verfahren beteiligt werden.

Laden Sie keine Unterlagen oder unzureichende Unterlagen (Qualität der Scans nicht ausreichend, fehlende Dokumente, ...) hoch, so können Sie nicht am Vergabeverfahren teilnehmen. Der Upload muss bis zur finalen Abgabe Ihres Antrages innerhalb der Bewerbungsfrist erfolgen.

Nachbesserungen / Korrekturen an diesen Uploads könnten Sie an Ihren Antrag nur bis zum Fristablauf durchführen. Hierzu muss der Antrag zuerst zurückgezogen werden, erst dann ist er (und zeitlich die dazugehörigen Uploads) wieder bearbeitbar. Anschließend muss der Antrag erneut abgegeben werden, da er ansonsten im Status "in Vorbereitung" verbleibt und somit nicht am Vergabeverfahren teilnimmt.

2. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (siehe oben) sollte sich Ihr Bewerbungsantrag dann im Status "eingegangen" oder "gültig" befinden. Anträge mit einem anderen Status (wie z.B. "in Vorbereitung") nehmen nicht am Verfahren teil.

Die Master-Kommission (bzw. deren Beauftragte) ihres Studienganges prüft, inwiefern ein Zugang fachlich möglich ist (Überprüfung der von Ihnen hochgeladenen Dokumente, ...). Im Falle einer erfolgreichen Prüfung der Master-Kommission kann eine Teilnahme am weiteren Verfahren erfolgen.

Ebenfalls erst nach Ablauf der Frist findet die Auswertung bzw. die Ranglistenbildung statt. Die Auswertung wird mindestens zwei Wochen in Anspruch nehmen. In dieser Zeit können Sie einzig Ihren aktuellen Zulassungsstatus im Portal einsehen.

3. Zulassung oder Ablehnung

Etwa zwei Wochen nach Bewerbungfrist sollten alle Bewerber*innen eine Mitteilung erhalten haben. Dabei kann es sich um eine Zulassung oder einen Ablehnungsbescheid handeln - dazu die folgenden Hinweise:

Zulassung

  • In einem solchen Falle werden Sie automatisch per E-Mail über einen Statuswechsel Ihrer Bewerbung im Portal informiert. Gleichzeitig steht Ihre Zulassung im Online-Portal zum Download bereit - darin wird Ihnen eine bestimmte Frist gesetzt.
  • Innerhalb dieser Frist müssen Sie die Annahme dieses Studienplatzes erklärt und den ersten Semesterbeitrag überwiesen haben. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen oder den Studienplatz aktiv zurückgegeben haben, wird dieser an die nächste Person auf der Rangliste vergeben.
  • Ebenfalls in der Zulassung erhalten Sie weitere Hinweise, dass Sie die Online-Immatrikulation im Portal durchlaufen müssen. Hier finden Sie ausführliche Hinweise zu dieser Online-Einschreibung.
  • Können diese Unterlagen zur Einschreibung nicht in geeigneter Form bis zum Ende der Einschreibfrist beigebracht werden, können Sie nicht immatrikuliert werden.

Ablehnungsbescheid

  • Diesen erhalten Sie, sollten Sie im Hauptverfahren noch nicht zu denjenigen Personen gehören, denen die Hochschule einen Studienplatz anbieten kann.
  • Darin wird die aktuelle Auswahlgrenze (bis zu welcher zugelassen werden konnte) genannt.
  • Außerdem wird darin über ein möglicherweise stattfindendes Nachrückverfahren (NRV) informiert. Sollten Sie im Nachgang erfolgreich an einem NRV teilnehmen und darin zugelassen werden, so erhalten Sie dazu jeweils eine Zulassung (siehe oben).

nach oben

 

Hinweis:
Wir raten Ihnen dringend, vor dem Besuch des Portals die hier gegebenen Informationen aufmerksam zu lesen.

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Portal der Online-Bewerbung

Bewerbungsfrist

15.Jan2024

Für das Sommersemester

Abweichende Fristen

Für internationale Interessierte oder Deutsche mit einem ausländischen Studienabschluss gelten unterschiedliche Fristen und Bewerbungsabläufe.

Checkliste

Bei der Registrierung und der Bewerbung unterstützt Sie folgende Checkliste

Checkliste

FAQ

Studieninteressierte finden hier weitere Themen, die sie interessieren könnten und/ oder erste Fragen beantworten:

zur FAQ-Liste

Zweitstudium

Sie haben bereits ein Studium mit Abschluss Master, Magister, Diplom oder Staatsexamen erfolgreich absolviert, dann gelten Sie als Zweitstudienbewerber*in. 

Finden Sie hier den Bewerbungsantrag und ausführliche Informationen:

Bitte klicken

Masterstudiengang Angewandte Gesundheitswissenschaften (AGW)

Dieser Masterstudiengang wird an der Hochschule für Gesundheit seit dem Wintersemester 2020/21 angeboten.

Er ersetzt (in etwas veränderter Form) den bisherigen Masterstudiengang "Evidence-based Health Care", der seit dem Wintersemester 2015/16 an unserer Hochschule angeboten wurde.

Der Master schließt mit dem akademischen Grad Master of Science (M.Sc.) ab. Es handelt sich um ein Vollzeitstudium. Der Studiengang startet nur jeweils zum Wintersemester.

Themenschwerpunkte

Der Studiengang beinhaltet Pflichtmodule zu Forschungsmethoden und Evidence-based Practice, Projekt-, Wissenschafts- und Lehrmanagement, Public Health und Versorgungsforschung.

Folgende Themenschwerpunkte stehen im Wahlpflichtbereich zur Wahl:
- Gesundheitsförderung und Prävention
- Interprofessionelle Versorgung

Diese Schwerpunkte können nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl angeboten werden und daher von der Hochschule nicht garantiert werden. Das Studium kann in diesem Fall dennoch in einem anderen Schwerpunkt absolviert werden.

 

Voraussetzungen

Finden Sie hier auch noch einmal die ausführlich beschriebenen Voraussetzungen für den Masterstudiengang Angewandte Gesundheitswissenschaften.

Voraussetzungen AGW

Fachliche Beratung

Inhaltliche Informationen zum Studiengang selbst (Studieninhalt, Studienverlauf, ...) sowie Kontaktmöglichkeiten der dazugehörigen Ansprechpartner*innen finden Sie hier:

Studiengang AGW

Awards

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